Das neue DARC Club-Hotel
DARC Hotelkauf - wohl ohne vorher nachzudenken . . . ?
Eine andere Frage die sich hier aufdrängt und ganz offensichtlich auf dem Tisch liegt, ist wohl der Gedanke, ob es überhaupt innerhalb eines eingetragenen Vereins, gesetzlich vereinbar ist, wenn man wie hier die Gemein- nützigkeit des Vereins beansprucht und kauft dann einfach ein Hotel, was ja ein Geschäft mit kommerziellem Charakter darstellt. Ein Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit darf sich grundsätzlich auch ein Hotel kaufen. Doch es gibt hier auch Gesetze und Vorschriften die einer Beachtung wert sind. Dieser Verein darf dann die Zimmer, natürlich nicht an Geschäftsleute oder an eine Familie als Ferien- wohnung vermieten. Der Verein darf dann im Sinne seiner Gemeinnützigkeit diese Zimmer nur an Pflegebedürftige, betreute Personen, Behinderte oder aber auch z.B. für Rollstuhlfahrer vermieten. Zu diesem Zweck, müssten aber dann schon vorher alle infrage kommenden Zimmer und das Hotel, barrierefrei umgerüstet werden, wobei die Arbeiten dann auch noch größere Summen verschlingen dürften. Für einen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit ist es aber meistens auch nicht gestattet ein im Hotel befindliches Restaurant zu betreiben um die Gäste zu beköstigen. Hier müsste das Restaurant dann von einem anderen Besitzer, Inhaber oder Pächter betrieben werden,
weil das Restaurant ein kommerzielles Unternehmen, mit Gewinnpotenzial darstellt. Das verbuchen der eingenom- menen Gelder aus der Verpachtung des Restaurants ist eine andere Sache und man muss fragen, was das Finanzamt Kassel zur Vorgehensweise des DARC sagt. Selbst wenn vor dem Finanzamt alles rechtens ist, das vermeintliche große Geschäft aber trotzdem wegen der großen Probleme mit ausbleibenden Hotelgästen für längere Zeit, in einem riesigen Berg von Schulden endet. Hier sollten die Mitglieder auf der Hut sein und aufpassen, dass man nicht im ungünstigsten Fall, die Mitglieder des Vereins in die Verantwortung nimmt, um zur Tilgung des Schuldenbergs mit beizutragen. Grundsätzlich ist der eingetragene Verein, eine juristische Person die aber aus normalen Menschen besteht und daher nur als Verein für eine Tilgung auftretender Verbindlichkeiten
zuständig ist. Wenn aber die Schulden ganz oder auch nur teilweise vom Verein (der juristischen Person) getilgt werden können, hat der Verein dann kein Kapital mehr um die Schulden komplett auszugleichen. In einem solchen Fall kann der Verein von seinen Mitgliedern eine Spende verlangen oder aber auch einfach den Mitglieds- beitrag erhöhen. Wenn dann das Geld immer noch nicht reichen sollte, kann der Verein eine weitere Beitragserhöhung beantragen. Das könnte dann unter Umständen für jedes einzelne Vereins- Mitglied des DARC, sehr teuer werden. (ohne juristischen Anspruch)
(Copyright © by Nachrichten-Archiv DD6NT)
DL4NO hat sich auf seiner Website, auch mit dem Thema "Hotelkauf" ausführlich beschäftigt, aber ein Verbands-funktionär verlangte von ihm, Änderungen an seiner Website vorzunehmen: LINK (Die Seiten mit den kritisierenden Beiträgen zum Hotelkauf des DARC, hat DL4NO leider von seiner Website entfernt.) Das war dann auch letztendlich für DL4NO der Anlass, die Arbeit beim DARC wegen mehrerer "Verhaltens-empfehlungen" und "Anweisungen" von den Verbands-funktionären des DARC, endgültig hinzuwerfen.
(Quelle: Funktelegramm 09/20, Seite 31, links, mitte)
QSLonline meint:
Wieviele "Vereinsheime" hätte man, statt vereins- und steuerrechtlicher Verrenkungen um als eingetragener Vereins-Besitzer eines Hotels, das als Geschäftsbetrieb mit Gewinn arbeiten soll, unterstützen können? Wieviele Ortsverbände hätten sich, durch finanzielle Unterstützung, die Miete für einen eigenen geeigneten Raum leisten können und müssten nicht sogar in Hinterzimmern von Kneipen ihre monatlichen Treffen abhalten? Ersteres mit Funktechnik und damit Ausbildungsbetrieb als echte Klubstation? Hätte dies dem Vereinszweck des "Bundesverbandes für..." nicht eher entsprochen, als ständig neue GmbHs zu gründen? (Redaktion: QSLonline.de - Horst - DM2FDO)Das Verhalten des DARC e.V. auf den Punkt gebracht . . .
Es geht hier nicht mehr um das Wohlergehen eines Vereins, oder die Zufriedenheit seiner Mitglieder, sondern um die Interessen bestimmter Personen-Gruppen.
Wer das noch nicht verstanden hat, sollte endlich aufwachen.
(Copyright © 2020 by Nachrichten-Archiv DD6NT) Herzlichen Glückwunsch zum 70 Geburtstag des DARC: Siebzig Jahre und kein bisschen weiseaus gehabtem Schaden nichts gelernt.
Lied von Kurt Jürgens - (Sechzig Jahre)
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