Thüringer Verfassungsschutz Chef Stephan Kramer und ex Polit-Aktivist aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung, hat den AfD-Prozess verloren
Gericht blamiert AfD-Jäger vom Thüringer Verfassungsschutz
Handfeste juristische Ohrfeige mit großer Signalwirkung
Veröffentlicht am 13.08.2023 - Boris Reitschuster
Es ist eine politische Bombe, was das Verwaltungsgericht Gera dieser Tage beschlossen hat. Und eine handfeste Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz insgesamt, und für seinen Chef Stephan Kramer ganz persönlich. Der Polit-Aktivist aus dem Umfeld der „Amadeu Antonio Stiftung", deren Gründerin schon als Mitarbeiterin der Stasi für die linksextreme DDR-Führung gegen Rechts kämpfte, ist einer der lautesten Agitatoren gegen die AfD in der Bundesrepublik.
Und jetzt das! Die Dauerbehauptung von Krämer, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem", ist nach Ansicht des Gerichts juristisch nicht zu halten. Der Verfassungsschutz-Präsident, der die vom Gesetz vorgeschriebene Neutralitätspflicht für Beamte systematisch verletzt, steht damit auf einmal nackt da.
Konkreter Anlass für die Entscheidung war die Klage eines Sportschützen und AfD-Mitglieds, dem das Innenministerium in Erfurt seinen Waffenschein entzog mit der Begründung, er sei Mitglied in einer „erwiesen rechtsextremistischen" Partei. Deswegen gebe es „Zweifel hinsichtlich einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit".
Im Eilverfahren gab das Gericht dem Kläger recht, das Ministerium muss dem AfD-Mitglied den Waffenschein zurückgeben.
Das Ministerium hatte sich lediglich auf den Landesverfassungsschutzbericht und einen internen Vermerk berufen, der nach Ansicht des Klägers zu „dünn" war. Und in der Tat: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass beide Schriftstücke „weder für sich noch bei zusammenfassender Würdigung den dafür erforderlichen Grad an Erkenntnisgewißheit" liefern, wie die „Junge Freiheit" schreibt: „Gemeint ist die fehlende Gewißheit, daß es sich bei der Thüringer AfD und auch dem Kläger um erwiesene Rechtsextremisten handelt."
Zentraler Bestandteil der Vermerke waren dem Bericht zufolge die Äußerungen „eines Landessprechers" der AfD. Damit war ganz offensichtlich Björn Höcke gemeint. Aber solche Äußerungen „lassen sich laut den Richtern in Gera aber schon wegen der ‘komplexen Strukturen politischer Parteien‘ nicht automatisch auf den gesamten Landesverband und alle seine etwa 1.200 Mitglieder übertragen", so die „Junge Freiheit".
Kein Nachweis
Nach Ansicht des Gerichts bedürfe es für eine so weit gehende
Beurteilung und Bescheinigung „der Absicherung durch eine eingehende und
ausführliche Analyse der entsprechenden programmatischen Aussagen der Partei
sowie der Aussagen einer ausreichenden Vielzahl von Funktionären,
Mitgliedern oder sonstiger Personen, die der Partei zugerechnet werden
können und aus denen eine systematische Verletzung und Missachtung der im
Thüringer Verfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze
folgt". Dies sei nicht erfolgt, so das Gericht dem Bericht zufolge:
„Heißt: Der Verfassungsschutz hat laut den Richtern nicht
nachweisen können, daß der gesamte Landesverband und alle Mitglieder
der AfD Verfassungsfeinde seien - auch wenn die Äußerungen
‘eines von zwei Landessprechern‘ ein gewisses Indiz seien
könnten."
Auch „die Wiedergabe von lediglich drei vereinzelten programmatischen Aussagen aus dem Wahlprogramm des AfD-Thüringen des Jahres 2019 zur Landtagswahl in Thüringen und der Wiedergabe von ganzen sechs einzelnen Aussagen von vier Funktionären aus vier von derzeit neun Kreisverbänden" durch das Innenministerium stellt das Gericht nicht zufrieden, so die „Junge Freiheit".
In dem Gerichtsentscheid steht: „Das reicht angesichts der mangelhaften qualitativen und quantitativen Verdichtung nicht aus, eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD-Thüringen zu belegen." Die Behörde vermittele „dem Leser bei zusammenfassender Würdigung letztlich nur einen, wenn auch nicht unwesentlichen Ausschnitt aus dem Parteileben", nicht jedoch „den erforderlichen rechtssicheren Blick auf das Gesamtgeschehen". Das Amt habe sich nicht die Mühe gemacht zu prüfen, ob es vielleicht auch noch andere Strömungen im Landesverband gebe, wie die „Junge Freiheit" aus dem Richterspruch zitiert.
Amtliches Gütesiegel
Die Abrechnung mit Kramers Behörde geht aber noch weiter. Die beanstandeten
Punkte im Landeswahlprogramm ließen nicht automatisch auf eine
Verfassungsfeindlichkeit der Partei schließen, so das Gericht. Eine
wichtige Rolle für die Entscheidung spielte auch die Prüfung der
Verfassungstreue des neuen Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann. Dass diesem
nun amtlich die Verfassungstreue bescheinigt wurde, spreche eindeutig dagegen,
dass im AfD-Landesverband" nur eine einzige, alle anderen dominierende politische
Grundausrichtung" herrsche.
Ob der Freistaat Thüringen Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung einlegen wird, ist bislang noch unklar. Erfahrungsgemäß ist aber die Chance, auf regierungstreue Richter zu stoßen, mit jeder Instanz höher - weil unbequeme Richter tendenziell eher seltener befördert werden. In seiner aktuellen Form ist der Gerichtsentscheid eine regelrechte Abrechnung mit dem Verfassungsschutz und seiner generellen Linie im Umgang mit der AfD. Mitglieder der Partei beklagen seit Langem, die Einstufungen der Schlapphüte beruhten nur auf einzelnen Aussagen von Mitgliedern und seien deshalb nicht stichhaltig.
Dass die von der „Linken" geführte Landesregierung in Thüringen die Gerichtsentscheidung so stehen lassen wird, ist wegen ihrer hohen Symbolwirkung eher unwahrscheinlich. Die Einstufungen der Verfassungsschutz-Behörden in Bund und Ländern sind ein wesentlicher Pfeiler bei der Dämonisierung der AfD, die wiederum das Fundament der aktuellen rot-grünen politischen Hegemonie in der Bundesrepublik ist. Der Richterspruch aus Gotha geht deswegen ans Eingemachte für Rot-Grün.
(Copyright © 2023 by reitschuster.de)
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Verfassungsschutz
Kampagne gegen AfD: Haldenwang rutscht auf Bananenschale aus
Presseanfrage entlarvt den Verfassungsschutz-Präsidenten
Veröffentlicht am 04.08.2023 - Boris Reitschuster
>>> Hier mein Video zum Thema <<<
Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang ist ein Mann auf einer Mission: Die AfD zu bekämpfen. Das Problem dabei: Diese Mission widerspricht eklatant seinem Amt und seiner Neutralitätspflicht. Der Chef des Inlandsgeheimdienstes hat sich aus politischen Konkurrenzkämpfen herauszuhalten. Besonders in Deutschland mit seiner Geschichte. Haldenwang dagegen agiert wie ein Wahlkämpfer. Offenbar zum Gefallen seiner Dienstherrin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die den CDU-Mann gewähren lässt beim Gesetzesbruch.
Der Mann mit dem Bürstenschnitt erdreistete sich, schon während des AfD-Parteitages am vergangenen Wochenende diesen öffentlich zu diskreditieren. Er sagte, dort seien „rechtsextreme Verschwörungstheorien" verbreitet worden. Offenbar kam die Rechtsabteilung in seinem Haus zu dem Schluss, dass der Chef der Behörde, ein gelernter Jurist, damit zu weit ging: Haldenwang unterzeichnete nach einer Abmahnung durch die AfD eine Unterlassungs-erklärung. Er verpflichtet sich im Rahmen einer „Stillhaltezusage", während der Aufstellung der AfD-Kandidaten für das Europarlament, die an diesem Wochenende fortgesetzt wird, den Mund zu halten. Ein recht einmaliger Vorgang für einen Verfassungsschutz-Präsidenten - und ein faktisches Eingeständnis, dass er sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Doch damit nicht genug.
Es kommt noch dicker.
Ein Leser schrieb mir eine Mail mit der „Bitte in Bezug auf die Kritiken des Herrn Haldewang: Könnten Sie bzw. Ihr Team einmal recherchieren, anhand welcher konkreter Inhalte er die AfD als verfassungsfeindlich einstuft?"
Ich ließ mich nicht zweimal bitten. Im Handumdrehen schickte ich folgende Presseanfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz:
Sehr geehrte Damen und Herren,könnten Sie mir bitte mitteilen,
-
A) auf welche ganz konkreten Aussagen und/oder Inhalte Herr Haldenwang seine Bewertung der AfD als rechtsextrem stützt?
-
B) auf welche konkreten Inhalte bzw. Zitate er seine Aussage stützt, auf dem Parteitag der AfD seien „rechtsextreme Verschwörungstheorien" verbreitet worden?
Die Antwort kam postwendend. Und sie hat mich umgehauen. Nein, anders als die Hamburger Staatsanwaltschaft dieser Tage, hatte das Amt keine Zweifel daran, dass ich Journalist bin und forderte auch keinen Nachweis. Das und die Schnelligkeit der Antwort soll lobend erwähnt sein - wobei es nicht unbedingt ein gutes Zeichen ist, wenn man einen beim Verfassungsschutz kennt. Also ich meine, heutzutage ist das eher ein Qualitätssiegel für einen Journalisten als ein Makel, aber Sie wissen, was ich meine - es ist nicht unbedingt beruhigend.
Aber nun zum Inhalt der Antwort - die es in sich hat:
Sehr geehrter Herr Reitschuster,hinsichtlich Ihrer Anfrage nimmt das BfV wie folgt Stellung:
In einem seit kurzem laufenden gerichtlichen Eilverfahren hat das BfV aus Respekt vor dem Gericht eine vorläufige Stillhaltezusage abgegeben. Vor diesem Hintergrund äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. XXXX XXXX
Pressereferentin
Bundesamt für Verfassungsschutz
Wie bitte?
Damit zerlegt sich der Behördenchef selbst - mit einem peinlichen Eigentor.
Denn wenn er sich in der Antwort auch auf die alte Stillhalteerklärung in Sachen AfD aus dem Jahr 2021 bezieht - die er laut Gericht bereits einmal gebrochen hat und bei der unklar ist, ob sie noch Gültigkeit hat- dann steht er jetzt nackt da: Bei jeder Gelegenheit die AfD zu attackieren, öffentlich kaum verhohlen zu sagen, dass er sie bekämpft - und sich dann bei der Bitte nach konkreten Belegen darauf berufen, man müsse ja schweigen - das wäre das, was man im Fußball ein böses Foul nennt. Entweder ganz schweigen - oder gar nicht.
Wenn sich die Antwort dagegen nur auf die neue Stillhalteerklärung in Sachen Parteitag bezieht, dann könnte Haldenwang ja wenigsten die erste Frage beantworten: Was er, unabhängig von dem Parteitag - in der Vergangenheit für Belege für seinen Extremismusvorwurf hat.
Man kann es drehen, wie man mag - Haldenwang hat sich hier selbst entlarvt.
Besonders pikant: Bereits 2021 hatte das Amt gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhalteerklärung in Sachen AfD abgegeben. Und diese dann damals schon gebrochen. Nach Einschätzung des Gerichts sprach schon 2021 alles dafür, dass sich das Bundesamt „nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen". Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, so die Richter damals laut „taz".
Doch kümmern Haldenwang die Gerichte noch? Wieso pfeift er in Dauerschleife öffentlich auf das Neutralitätsgebot?
Und: Einfach Beschuldigungen öffentlich zu machen und dann auf Anfrage zu sagen, man könne sie nicht belegen, weil man zum Schweigen verpflichtet sei - das ist mehr als dubios. Und weckt den bösen Verdacht, dass Haldenwang hier Politik mit Hütchenspieler-Tricks betreibt.
Die AfD griff die Steilvorlage aus Köln sofort auf. Der Vize-Parteichef Peter Boehringer sagte auf meine Anfrage: „Es erscheint dubios, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich dann, wenn es kritischen Journalisten KEINE Antworten geben will, ausgerechnet auf Stillhaltezusagen beruft, die man vorgeblich ‚aus Respekt vor dem Gericht‘ ausgesprochen hat. Während man aber sonst ständig entgegen dem Auftrag des VS in jedes passende Mikro begierig definitionsfreie und wilde Vorwürfe zur ‚rechtsextremen Radikalität‘ der AfD spricht..."
PS: Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 60 Grundpflichten
- (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
- (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
Hier mein Video zum Thema:
Wer anderen eine Grube gräbt: Mit seiner Kampagne gegen AfD rutscht Haldenwang auf Bananenschale aus.
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(Copyright © 2023 by reitschuster.de)
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