Ermächtigung durch Entmündigung? Es war 2020
Spahn rudert zurück: Auf dieser Seite unten!
"Coronoia" - Jens Spahns persönliches
Ermächtigungsgesetz -
update 13.04.2020
Zuletzt aktualisiert: 28. April 2020
In bisher unbekanntem Tempo, seltener parlamentarischer Einmütigkeit und bezüglich der Détails weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit haben Bundestag und Bundesrat in der letzten Märzwoche Gesetzesänderungen am Infektionsschutz- gesetz verabschiedet, die zutiefst in zentrale Grundrechte
unserer Demokratie eingreifen und eine nie gekannte Machtfülle in der Handeiner Person bündeln: Des jeweiligen Bundesgesundheitsministers (bzw. der jeweiligen Bundes- gesundheitsministerin).
Was wurde im Einzelnen beschlossen?
Und was sagen Verfassungsrechtsexperten dazu?
Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?
(Quelle: Dr. med. Steffen Rabe - München)
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Epidemische Lage nationaler Tragweite - die Bundesländer? - Entmachtet!
Diese neu geschaffene Notlage wird zukünftig vom Bundestag ausgerufen - die aus dieser epidemischen Lage sich ergebenden Kompetenzen liegen dann jedoch allein beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Länder, die nach der föderalen Grundordnung bisher für Gesundheitsangelegenheiten
federführend waren, sind in diesem Moment weitgehend entmachtet, der Bundesrat als Vertretung der Länder muss diesem Schritt nicht einmal zustimmen.
Im Gesetzentwurf war sogar noch geplant, dass das BMG, der Bundesgesundheitsminister das Ausrufen dieser "Epidemischen Notlage" an allen Parlamenten vorbei im Alleingang dürfe (LTO 25.03.2020) - dies entlarvt den Geist, der hinter den beschlossenen Maßnahmen steht, in einzigartiger Art und Weise.
Das BMG darf dann per Rechtsverordnung weitgehend in zahlreiche Gesetze eingreifen bzw. diese einschränken (Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Infektionsschutzgesetz, ...) - auch dies, ohne dass die Länder via Bundesrat dem zustimmen müssten. Dies stellt letztendlich die in Deutschland geltende Normenhierarchie´in Frage, laut derer eigentlich parlamentarisch verabschiedete (Bundes-)Gesetze festlegen, was z.B. Bundesminister per Rechts- verordnung regeln dürfen - nicht umgekehrt.
(Übersicht pikanterweise auf der Website des BMG)
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Florian Meinel, Professor für öffentliches Recht in Würzburg, sieht diesen Weg hochproblematisch, weil sich ein Bundesminister in einer solchen Situation kurzerhand an die Spitze der Verwaltung setze - obwohl die Verwaltung grundsätzlich in den Händen der
Länder liege. Dies sei grundgesetzlich so definitiv nicht vorgesehen und geschehe ohne jede Not. Meinel kritisiert scharf die jetzt mögliche Verkehrung von Exekutive und
Gesetzgebung, in dem Verordnungen eines Ministeriums Gesetze mit dieser - so Meinel "Blankettermächtigung" einschränken oder außer Kraft setzen dürfe; nicht zuletzt nach den Erfahrungen von 1933 habe das Grundgesetz hier ein anderes, vom Bundesverfassungsgericht regel- mäßig bekräftigtes Vorgehen vorgegeben.
(Süddeutsche Zeitung v. 25.03.2020)
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"Inhalt, Zweck und Ausmaß" dieser Verordnungen seien - anders als vom Grundgesetz in Artikel 80 ausdrücklich und als Lehre aus dem Verordnungsmissbrauch der Weimarer Republik gefordert - in dem jetzt beschlossenen
Gesetzespaket nicht hinreichend präzise begrenzt.
(Tagesspiegel vom 01.04.2020)
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Das Recht auf körperliche Unversehrtheit? -
Eingeschränkt!
Das BMG erhält weitreichenden Zugriff auf Reisende und ihre persönliche Daten. Laut § 5 Abs. 2 IfSG kann das BMG von Reisenden Auskunft über ihren Gesundheitszustand oder ihren Impfschutz verlangen - und es kann anordnen, dass sich diese Personen ärztlich untersuchen lassen - ein klarer Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das über § 5 Abs. 5 IfSG somit eingeschränkt wird.
Das Recht auf Freizügigkeit? - Aufgehoben!
Schon bisher sah das "IfSG" vor, in epidemiologischen Notlagen die Versammlungsfreiheit und die
Unverletzlichkeit der Wohnung einzuschränken, allerdings mit dem entscheidenden Zusatz "bis die
notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind", was in der Lesart von Juristen einen
Zeitkorridor von Stunden oder Tagen bedeutete und Fälle umfasste, in denen z.B. ein Schiff oder
Flugzeug nicht verlassen werden durfte, bis eben vorbeugende Maßnahmen ergriffen worden seien
(Edenharter 2020, Klafki 2020).
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf
(tagesschau.de 25.03.2020)
Was sagen weitere Verfassungsrechtler dazu? - "Das stinkt reichlich zum Himmel".
So drastisch drückt sich jedenfalls Clemens Arzt aus, der als Staats- und Ordnungsrechtler unter anderem an einer Polizeihochschule lehrt. (ZEIT ebd.)
Der Professor für öffentliches Recht und gleichzeitig Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Prof. Dieter Kugelmann, schreibt auf verfassungsblog.de: "Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der Datenschutz? Die Antwort im Rechtsstaat lautet: Nein. Denn die Aussage „Not kennt kein Gebot" ist freiheitsfeindlich und hat in der rechts- staatlichen Demokratie keinen Platz. Es gilt der Primat des Rechts einschließlich des Datenschutz- rechts. Gesundheitsschutz geht dem Datenschutz nicht ohne Weiteres vor. Eine besondere Rolle spielen die während der Pandemie besonders relevanten Gesundheitsdaten, deren Verarbeitung besonderen Schutz genießt. Das Corona-Virus bedroht nicht nur die Gesundheit der Menschen, es kann auch die Ausübung von Freiheit in der Demokratie bedrohen." Der Deutsche Ethikrat formuliert hier noch umfassender: "Auch der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt nicht absolut. Ihm dürfen nicht alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos nach- bzw.
untergeordnet werden. Ein allgemeines Lebensrisiko ist von jedem zu akzeptieren".
(Ethikrat 2020) · Der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Hans Michael Heinig warnt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 25.03.2020 mit drastischen Worten davor, dass sich unser "Gemeinwesen [...] von einem demo- kratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen
faschistoid-hysterischen Hygienestaat" verwandeln könnte.
(FAZ - 2020) ·
Und Christoph Möller, Professor für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt Universität, warnte in der "Welt am Sonntag" vor einer "Verschiebung der rechtlichen Maßstäbe [...] Das Infektionsschutzgesetz, das jetzt zur Grundlage des politischen Handelns gemacht wird, gibt die weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger einfach nicht her" · Ulrich Battis, emeritierter Professor für Staatsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin kritisiert schon Tenor und Ton der öffentlichen Diskussion: "Wir sind trotz aller dramatisierenden Rhetorik nicht im Krieg" und warnt ausdrücklich davor Verfassungsänderungen und Regelungen für Notfallparlamente übers Knie zu brechen. "Mit Blick auf unsere gesamte Demokratie müssen wir immer bedenken: Die Medizin darf nicht
gefährlicher sein als die Krankheit" · (Focus 30.03.2020) ·
Ermächtigung durch Entmündigung?
Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts
(Foto: imago/Overstreet - Hans-Jürgen Papier) ·Ermächtigung durch Entmündigung - Hans-Jürgen Papier
Als derzeit prominentester Kritiker äußert sich am 01.04.2020, Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundes- verfassungsgerichts, zu den gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung. Papier spricht von "extremen Eingriffen in die Freiheit aller" und weiter " [...] wenn sich das über eine längere Zeit hinzieht, dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt. [...] Das Grundgesetz kennt eine Notstandsregelung - für den Verteidigungsfall, nicht für eine Pandemie. Aber selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet, ebenso wenig das Bundesverfassungs-Gericht. Das muss in der jetzigen Notlage erst recht gelten. [...]" Papier sieht auch die vorgenommene "Aufweichung des Föderalismus" kritisch: "Dieser wird oft als hemmend und störend disqualifiziert. Man wird aufpassen müssen, dass die Kompetenzen der Länder nicht noch weiter zurückgefahren werden, bloß weil man glaubt, auf der zentralisierten Bundesebene laufe alles effektiver ab. Das ist ein Irrglaube." Und zum geplanten Tracking via Handy-App "Wenn ein solcher zwangsweise geschieht, werden ja auf nicht absehbare Zeit nahezu alle erfasst und über sie Bewegungsprofile erstellt sowie flächendeckende Standorterhebungen ermöglicht. Was Sie da einmal angeleiert hätten, würden Sie nicht mehr los.
Dann sind wir in einer total überwachten Gesellschaft. Es klingt ja erst mal ganz verlockend, also immer noch besser, als den Leuten das Ausgehen zu verbieten. Aber ich warne vor solchen Tendenzen hin zu einem totalen Überwachungsstaat, von den Gefahren für die Datensicherheit einmal ganz abgesehen."
(Süddeutsche Zeitung v. 02.04.2020)
https://www.sueddeutsche.de/politik/nachrichten- un-klimakonferenz-erntehelfer-trumpiran-1.4865692
Schon vorher hatte Papier in der Welt am Sonntag gewarnt: "Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates"
(Welt am Sonntag 29.03.2020)
Angesichts dieser bereits vorgenommenen Missachtung und Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grund- ordnung Deutschlands durch Beschlüsse von Bundes- regierung und Parlament wirkt es wie ein dystopischer Aprilscherz, dass Deutschland Mitinitiator einer Erklärung ist, in der 13 europäische Staaten ihre Sorge über Corona- Notmaßnahmen äußern, die gegen Rechtsstaatlichkeit,
Demokratie und Grundwerte verstoßen könnten.
Es heißt dort:
"We are however deeply concerned about the risk of violations of the principles of rule of law, Democracy and fundamental rights arising from the adoption of certain emergency measures. Emergency measures should be limited to what is strictly necessary, should be proportionate and temporary in nature, subject to regular scrutiny, and respect the aforementioned principles and international law obligations...."
(Government of the Netherlands, 01.04.2020)
(Copyright © by Dr. med. Steffen Rabe - München)
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Übersetzt:
„Wir sind jedoch zutiefst besorgt über das Risiko Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und Grundrechte, die sich aus der Annahme ergeben bestimmte Notfallmaßnahmen. Notfallmaßnahmen sollte auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden verhältnismäßig und vorübergehender Natur sein, vorbehaltlich überprüfen Sie regelmäßig und respektieren Sie die oben genannten Punkte Grundsätze und völkerrechtliche Verpflichtungen ..."
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Sicherheit von Arzneimitteln und Impfstoffen? Nicht so
wichtig!
Der im neuen IfSG ausdrücklich erwähnte Eingriff des BMG in die Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen ermöglicht, in den beschriebenen Situationen Arzneimittel
und vor allem Impfstoffe an allen hochnotwendigen Prüf- und Sicherheits-Maßnahmen vorbei beschleunigt zulassen zu können - etwas, vor dem internationale Fachleute auch in der aktuellen Situation nachdrücklich warnen.
(John P.A. Ioannidis - Das Evidenz-Fiasko)
möglichen Corona-Impfstoffs schon jetzt das Wort redet: „Wenn wir es ohne erhöhte Todesraten Älterer schaffen wollen, müssen wir Regularien für die Entwicklung von Impfstoffen außer Kraft setzen" (Podcast vom 18.03.2020) u.a. hier (ab etwa Minute 34). ·
Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Berliner Charité, hat hier Erfahrung: in der so genannten Schweinegrippe-Pandemie 2009/2010 war er es, der eindringlich warnte: "Bei der Erkrankung handelt es sich um eine schwerwiegende allgemeine Virusinfektion, die erheblich stärkere Nebenwirkungen zeigt, als es sich irgendjemand vom schlimmsten Impfstoff vorstellen kann."
(Süddeutsche Zeitung v. 17.05.2010)
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Die Impfstoff-Katastrophe von 2016
Das genaue Gegenteil stellte sich als richtig heraus: die Pandemie erwies sich als deutlich harmloser als jede Durchschnittsinfluenza - der damals überstürzt zugelassene Impfstoff als Katastrophe sowohl für die Arzneisicherheit (zahllose Geimpfte erkrankten durch die Impfung an Narkolepsie, s. PEI vom 28.11.2016) und die Staatshaushalte (es musste für hunderte von Millionen Euro eingekaufter Impfstoff vernichtet werden). ·
[Auf einer fiktiven Rangliste, wer sich als Politikberater zur Einschätzung von epidemischen Risiken zu damit zusammen-hängenden Impfstoffen in der Medizin- geschichte vollständig disqualifiziert hätte, kommt nach dieser unstrittigen pole position mit großem Abstand
niemand mehr...] (s.h. Das Evidenz-Fiasko)
Anmerkung:
Veröffentlicht am 05.05.2020 - 03:46 h Von Nachrichten-Archiv DD6NT
Die "Viren-Laboratorien der Berliner Charité", unter der Leitung von "Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Berliner Charité", werden von der "Bill Gates BMGF-Foundation" über die "Londoner School of Hygiene and Tropical Medicine - LSHTM" finanziert. In den Jahren 2019 und 2020 flossen so auf diese Weise, der Berliner Charité insgesamt mehr als 300.000 Dollar zu. Der "Menschenfreund" - Bill Gates finanziert auch die WHO, die GAVI, den Spiegel und auch das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin. Man kann wohl auch bei den vielen Finanzierungen durch die Bill GatesStiftung, eine Einflussnahme auf deutsche Regierungs-Kreise nicht ganz ausschliessen. Das bedeutet, dass Bill Gates, wenn er könnte, alle Menschen zu Versuchskaninchen machen möchte. Bill Gates, will sein Testgebiet zur Erprobung von neuen und ungeprüften Impfstoffen am Menschen, jetzt gerne ausweiten. Diese Impfstoffe sollen, wenn sie denn da sind, ohne Tests auf unerwünschte Nebenwirkungen und Todesfälle, wie vorher in der dritten Welt schon mehrfach von Bill Gates finanzierten Gesellschaften praktiziert, in Zukunft wohl auch weltweit am Menschen getestet werden. Die Laboratorien, die durch die "Bill Gates BMGF-Foundation" finanziert werden, sollen dann auch diese Impfstoffe produzieren und "an den Mann" bringen. (s.h. Covid-19-Virus) > Link 1< / > Link 2< · (Copyright © 2020 by Nachrichten-Archiv DD6NT)
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https://impf-info.de/82-coronoia/321-spahns_ermaechtigungsgesetz.html#sicherheit-vonarzneimitteln-und-impfstoffen-nicht-so-wichtig
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite. (Link)
Achtung:
Neue Meldung aus der Politik - update 05.05.2020
Jens Spahn rudert zurück, nach großer Kritik aus verschiedenen Parteikreisen und zahlreichen
Protesten aus der Bevölkerung, ist der Immunitäts- ausweis wohl erst mal vom Tisch. Der Bundesgesund- heitsminister - Jens Spahn (CDU), hat die Pläne für einen Immunitätsausweis gekippt. Die entsprechenden Passagen des Gesetzentwurfs wurden ersatzlos gestrichen (Kopie liegt dem "BR" vor). Es wird ein Ausbrechen von Corona-Partys unter der Bevölkerung befürchtet, um nach überstandener Infektion, durch die Immunitätsbescheinigung gesellschaftliche Vorleile zu genießen. (DD6NT)
(Quelle: ARD-Tagesschau.de - BR vom 05.05.2020)
Koalition weist Spekulationen über Corona-Impfpflicht
zurück
Die große Koalition hat Spekulationen über eine Impfpflicht gegen das Coronavirus zurückgewiesen. "Ein für alle Mal: Eine Corona-Impfpflicht stand nie im Gesetzentwurf, zu keinem Zeitpunkt", sagte SPD- Fraktionsvize Bärbel Bas am Dienstag. "Es wäre auch absurd, eine Impfpflicht im Bundestag zu beschließen, wo es doch bisher überhaupt keinen Impfstoff gibt." Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen.
(Quelle: Focus.de v. 06.05.2020)
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