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Meldung und Aufklärung der gemeldeten Verdachtsfälle - obliegt Behörden-Gutdünken

Impfschaden oder Zufall? Die Aufklärung von gemeldeten Verdachtsfällen obliegt dem Gutdünken der örtlichen Behörden

29 Juli 2021 17:18 Uhr

Das Paul-Ehrlich-Institut sammelt gemeldete Verdachtsfälle auf mögliche Nebenwirkungen und Todesfälle durch COVID-19-Impfstoffe. Bei der Aufklärung verlässt es sich jedoch auf örtliche Behörden. Es wisse also nicht, was auf den Totenscheinen steht, und könne keine Obduktionen anfordern, heißt es.

Das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellte Paul-Ehrlich-Institut (PEI) soll die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe in Deutschland überwachen. Weil diese wegen der vom Bundestag im März 2020 beschlossenen, nach wie vor geltenden "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" bisher nur bedingt zugelassen sind, müsste das PEI dabei besonders akribisch vorgehen. Doch Fehlanzeige: In seinen Berichten listet es lediglich von Ärzten, Patienten oder Angehörigen gemeldete "Verdachtsfälle im zeitlichen Zusammenhang" auf. Ob die Impfung wirklich die Ursache war, geht daraus nicht hervor. Und offenbar wird dies so bleiben, denn die Frage, ob und wie Meldefälle überprüft werden, überlässt es den Behörden vor Ort.

Das geht aus einer Anfrage einer Nutzerin namens Barbara Kern an das PEI nach dem Informationsfreiheitsgesetz über das Online-Portal fragdenstaat.de hervor. Sie wollte von dem Bundesinstitut zunächst wissen, wann ein gemeldeter Todesfall nach einer Impfung - bis zum 30. Juni 2021 waren es 1.028 an der Zahl - als durch die Impfung verursacht anerkannt wird. Kern fragte, welche Art von Nebenwirkungen dafür vorliegen müssten, wie viel Zeit von der Impfung bis zum Tod verstrichen sein dürfe und welche weiteren Kriterien eine Rolle spielten.

Nach einer erneuten Nachfrage erreichte die Nutzerin am 17. Juni eine erste Antwort. Das PEI drückte sich darin sehr vage aus. Die Todesursache stelle ein Rechtsmediziner / Pathologe fest, führte es aus. Werde eine Autopsie beantragt, könne in dem Bericht ein möglicher Zusammenhang mit der Impfung beschrieben werden. Todesfälle würden von Ärzten, Gesundheitsämtern oder Angehörigen an das PEI gemeldet. Dessen Referat Pharmakovigilanz I hole sich gegebenenfalls weitere Unterlagen zu gemeldeten Todesfällen ein - vorausgesetzt, es gibt sie.

PEI weiß nicht, was auf Totenscheinen steht

Von der Antwort unbefriedigt, hakte Kern nach. Ob bei einem Todesfall nach einer COVID-19-Impfung mehr Obduktionen durchgeführt würden als normalerweise, wollte sie etwa wissen und bat um entsprechende Zahlen. Sie fügte an: "Wird auf den Totenscheinen vermerkt, ob jemand geimpft war oder wann die Impfung stattgefunden hatte?" Darüber hinaus fragte sie nach bekannten Nebenwirkungen, die bisher zu Todesfällen geführt haben. Die erneute Antwort einer PEI-Sprecherin lässt tief blicken:

"Diese Zahlen liegen uns nicht vor. Obduktionen ordnet in der Regel die Staatsanwaltschaft an, meist die Staatsanwaltschaft im jeweiligen Bundesland, der jeweiligen Stadt. Ob es zentral zusammengeführte Daten gibt, weiß ich nicht. Auch nicht, was auf den Totenscheinen vermerkt wird. Bei Nebenwirkungen, die tödlich enden können, stehen thromboembolische Ereignisse im Zusammenhang mit Thrombozytopenie im Fokus. Ansonsten ist Ihre Frage schwer zu beantworten, da der Verlauf derselben Nebenwirkung bei Betroffenen sehr unterschiedlich verlaufen kann, also nicht per se tödlich sind."

Mit anderen Worten: Der Arzt vor Ort, der im kritischsten Fall die verstorbene Person sogar selbst geimpft haben könnte, entscheidet selbst, ob er eine vorangegangene Gabe eines COVID-19-Vakzins in den Totenschein einträgt. Den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften obliegt es, zu entscheiden, ob sie einen Todesfall rechtsmedizinisch untersuchen lassen. Trägt der Arzt sein Kreuz bei "natürlicher Todesursache" ein, ist jede weitere Prüfung von vornherein ausgeschlossen. Und das PEI weiß nicht einmal, ob es zentrale Daten gibt und was auf den Totenscheinen steht. Im Blickfeld stünden lediglich Thrombosen bei gleichzeitigem Mangel an Blutplättchen (TTS) als manchmal tödliche Nebenwirkungen.

Auch hiermit gab sich die Nutzerin des Portals nicht zufrieden. "Wie kann das PEI als Überwachungsstelle die Auswirkungen dieser Vakzine erfassen, wenn im Totenschein nicht einmal festgehalten werden muss, ob und wann Verstorbene geimpft wurden?", hakte sie weiter nach und fragte nach entsprechenden Regelungen. Darüber hinaus erkundigte sie sich nach Erfahrungswerten, wie viel Prozent tatsächlicher Folgeschäden einer Impfung dem PEI überhaupt gemeldet würden. Die Institutssprecherin reagierte mit einem Allgemeinplatz: Man untersuche die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe, Punkt. Dazu verwies sie auf die Webseite ihres Instituts. Und: Die Bewertung von Todesfällen orientiere sich nicht am Totenschein. Auf Weiteres wolle man nicht mehr eingehen, hieß es dann in einer abschließenden Antwort.

Ein Verdacht ist kein Beweis - doch wer geht diesen Fällen nach?

Mit Artikeln, in denen es um gemeldete mutmaßliche COVID-19-Impfnebenwirkungen geht, beschäftigen sich auch die in Mode gekommenen "Faktenchecker" - jedenfalls dann, wenn sie das offizielle Narrativ, wonach die Vakzine trotz stark verkürzter Zulassungsdauer vollkommen sicher seien, nicht vollumfänglich bedienen.

Auch RT DE musste sich von dpa factchecking bereits belehren lassen: Bei allen Meldefällen sowohl bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) als auch beim deutschen Paul-Ehrlich-Institut handelt es sich nicht um nachgewiesene Nebenwirkungen. Die Betonung liege auf dem Wörtchen "Verdacht", was bitteschön immer mit erwähnt werden müsse. Ein purer Verdacht belege nämlich gar nichts. Sicher, das ist richtig. Unschön wird es aber, wenn niemand diesen Fällen nachgeht. Dann könnte man sich die Erhebung dieser Zahlen wohl ganz sparen.

Doch Letzteres lässt eine weitere Antwort von PEI-Sprecherin Susanne Stöcker vermuten. Die Autorin wollte unter anderem wissen, wie genau das PEI die bis 30. Juni gemeldeten 10.578 Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen mit 1.028 Todesfällen überprüfen ließ.

In wie vielen Fällen gab es rechtsmedizinische Untersuchungen? In wie vielen Fällen konnte die Impfung als Ursache ausgeschlossen werden und in wie vielen nicht? Welche Impfstoffe kamen bei bestätigten Fällen zum Einsatz? Wann ist ein Arzt verpflichtet, einen Krankheits- oder Todesfall als Nebenwirkung zu melden? Wie viele Fälle wurden durch Ärzte, Angehörige und Betroffene selbst gemeldet? Und schließlich: Darf das PEI auch selbst Obduktionen anordnen, wie oft machte es bisher davon Gebrauch und verfügt es selbst über Daten beziehungsweise Studien, aus denen hervorgeht, wie viele Nebenwirkungen von Arzneimitteln überhaupt in etwa gemeldet werden? Die komplette Antwort von PEI-Sprecherin Stöcker lautet:

"Sehr geehrte Frau Bonath, ich schlage vor, dass Sie in dem von Ihnen zitierten Sicherheitsbericht auch den Anhang (Methoden) genau lesen, denn dort werden einige Ihrer Fragen beantwortet. Bereits in meiner Antwort vom 15.2.2021 habe ich Ihnen erläutert, dass das Paul-Ehrlich-Institut selbst keine Obduktionen anfordern kann, aber um die entsprechenden Ergebnisse bittet, wenn eine Obduktion durchgeführt wurde.

Spezifische Auswertungen auf Einzelanfrage sind nicht möglich.

Die Meldung von Verdachtsfällen an das Paul-Ehrlich-Institut kann auf verschiedenen Wegen und von mehreren Seiten erfolgen, so dass es auch zu Mehrfachmeldungen kommt. Beispielsweise sowohl von dem Arzt, der die Reaktion bzw. den Tod festgestellt hat, von den Angehörigen (über nebenwirkungen.bund.de) und / oder den Zulassungsinhaber über den Eintrag in die Eudravigilance-Datenbank. Für die Bewertung spielt die Meldequelle keine Rolle, jede Meldung wird gleichermaßen erfasst und bewertet.

Erfahrungsgemäß erfolgen Verdachtsfallmeldungen bei neu zugelassenen Impfstoffen konsequenter als bei lange etablierten Impfstoffen und ebenso werden schwerwiegende Reaktionen sehr viel zuverlässiger gemeldet als leichte, vorübergehende Nebenwirkungen.

Die Meldung von Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen durch Ärzte/Ärztinnen und Zulassungsinhaber ist gesetzlich geregelt. Jeder Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig, nach Infektionsschutzgesetz, es sei denn, der Reaktion liegt offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde.

Siehe dazu das entsprechende Meldeformular auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts, für die Meldung von Ärzten über das Gesundheitsamt an das Paul-Ehrlich-Institut.

>> hier <<

Bei Meldung über das Gesundheitsamt werden dort die Daten anonymisiert, bevor sie an das Paul-Ehrlich-Institut weiter geleitet werden.

Eine Meldung kann aber auch durch die Ärzteschaft direkt an das Paul-Ehrlich-Institut erfolgen. Alle so eingehenden Informationen werden pseudonymisiert in die Datenbank übernommen, so dass eine Rückverfolgung nur mit der bei Meldung vergebenen PEI-Nummer möglich ist."

Studie aus 2019: Weniger als ein Prozent der Nebenwirkungen von Arzneimitteln werden gemeldet

Stöckers Antwort zufolge scheint das PEI so etwas wie eine Sammelstelle für gemeldete Verdachtsfälle zu sein, das selbst gar keine Untersuchungen selbiger anordnen kann und sich vollständig auf (impfende) Ärzte und weisungsgebundene Staatsanwaltschaften verlassen muss. Es stellt sich in der Tat die Frage: Wie will man so jemals adäquate Sicherheitsprofile für die noch nicht einmal fertig zugelassenen COVID-19-Vakzine erstellen? Zumal die bisherigen Daten Grund genug für einen näheren Blick sein sollten und eine Studie aus dem Jahr 2019 aufhorchen lässt.

Dieser Untersuchung des Münchner Unternehmens Medikura Digital Health zufolge werden nämlich in Deutschland "weniger als ein Prozent der unerwünschten Arzneimittelwirkungen überhaupt offiziell erfasst". Das lasse auf einen komplizierten Meldeprozess mit "gewissen Hürden" schließen. Die Meldungen für COVID-19-Vakzine erfolgen nach dem gleichen Prinzip, das vor zwei Jahren galt.

Stützt man sich auf diese Studie, müsste man die knapp 107.000 gemeldeten Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen mindestens mal 100 nehmen, was einem ungefähren Wert von zehn Millionen entsprechen würde. Und auch die erfassten rund 10.600 schwerwiegenden mutmaßlichen Nebenwirkungen mit gut 1.000 Todesfällen könnten theoretisch stark untertrieben sein. Aber nichts Genaues weiß man eben nicht.

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Profitquelle Krankenhaus: Ausverkauf des Gesundheitswesens geht auch mit Covid-19 weiter.

Man wird immer noch krank - Tausende Corona-Fälle trotz vollständiger Impfung

23 Juni 2021 11:13 Uhr

Mehr als 17.000 doppelt Geimpfte wurden nach "vollständigem Immunschutz" positiv auf das Coronavirus getestet. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium auf RT DE-Anfrage mit. Das Robert Koch-Institut will die Zahlen zu solchen "Impfdurchbrüchen" und ihre Folgen künftig im Lagebericht vermerken.

von Susan Bonath

Noch nie gingen für ein Medikament so viele Meldungen von Verdachtsfällen auf Nebenwirkungen beim zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ein wie für die COVID-19-Impfstoffe. Fraglich ist neben der Sicherheit der bedingt zugelassenen mRNA- und Vektorvakzine weiterhin ihre Wirksamkeit. Auf mehrfache Nachfrage teilte nun das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der Autorin mit: Bis einschließlich 11. Juni habe das Robert Koch-Institut (RKI) 17.409 positiv Getestete erfasst, die bereits zweimal geimpft waren und die 14 Tage bis zum "Aufbau des vollständigen Impfschutzes" überstanden hatten.

"Impfdurchbrüche" auch bei Jüngeren

Wie viele dieser positiv Getesteten an COVID-19 erkrankt oder gestorben sind, ließ BMG-Sprecher Sebastian Gülde offen. Das RKI wolle diese Zahlen demnächst einmal wöchentlich in seinen Lageberichten veröffentlichen, stellte es in Aussicht. Es differenzierte die positiv getesteten Durchgeimpften aber nach Lebensjahren. Demnach waren von den 17.409 Betroffenen 60 Personen jünger als 18 Jahre, 6.371 Personen waren zwischen 18 und 59 Jahren alt und 11.001 weitere Personen älter als 60 Jahre.

Dass mehr Ältere trotz Komplett-Immunschutz als COVID-19-Fälle in die Archive des Robert-Koch-Instituts (RKI) eingingen, dürfte daran liegen, dass die Gruppe zuerst geimpft wurde. Die vielfach von Experten in einigen Medien postulierte Überlegung, die Impfungen wirkten nur bei älteren Menschen mit schwachem Immunsystem schlechter, bestätigen diese Zahlen jedenfalls nicht. Mehr als ein Drittel war demnach jünger als 60 Jahre.

Diese trotz Komplettimpfung positiv Getesteten hatten also mindestens 14 Tage vor dem Stichtag, spätestens am 28. Mai, ihre zweite Dosis erhalten. An diesem Tag hatte das RKI insgesamt knapp 13,68 Millionen doppelt geimpfte Personen gemeldet. Später erhielten 0,13 Prozent von ihnen demnach einen positiven PCR-Befund.

Die ersten Zweitimpfungen verzeichnete das RKI in seinem Lagebericht vom 18. Januar 2021. Die ersten Positivfälle mit vollständigem Immunschutz konnten demnach erstmals 14 Tage später, am 1. Februar, aufgetreten sein. Von diesem Tag an bis zum 11. Juni kamen laut Institut bundesweit insgesamt 1,49 Millionen neue Positivfälle hinzu. Somit waren knapp 1,2 Prozent dieser Betroffenen komplett geimpft und hatten ihre zweiwöchige "Karenzzeit" abgesessen.

Im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung ergibt sich Folgendes: In dem Erfassungszeitraum steckten sich der Zählweise des RKI zufolge 1,8 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit dem Virus an, sie wurden jedenfalls positiv getestet. Damit lag der Positiven-Anteil in der Gesamtbevölkerung mit 1,8 Prozent etwa 14-mal höher als jener in der Gruppe der vollständig Immunisierten mit 0,13 Prozent.

Fälle tauchen nicht im Sicherheitsbericht auf

Bereits vor mehr als einem Monat, am 13. Mai, hatte der Journalist Boris Reitschuster auf Nachhaken in der Bundespressekonferenz eine Antwort vom BMG zu "Impfdurchbrüchen" erhalten. Demnach verzeichneten die Behörden bis zu einem unbekannten Stichtag, vermutlich Ende April, insgesamt 57.146 positiv Getestete. Von ihnen waren 44.059 einmal und 13.087 zweimal geimpft. Insgesamt 2.707 dieser Betroffenen, 4,7 Prozent, verstarben demzufolge an oder mit COVID-19.

Bei knapp zwei Dritteln der einmal Geimpften und 38 Prozent der zweimal Geimpften war ein Erkrankungsbeginn mitgeteilt worden. Bei Ersteren betrug die Sterberate laut BMG 4,6 Prozent, bei Letzteren 5,1 Prozent. Allerdings konnte das BMG damals noch nicht sagen, bei wie vielen Erkrankten und Verstorbenen die letzte Dosis zwei Wochen oder länger zurücklag - wer also eigentlich nach heutiger Expertenmeinung einen "vollständigen Impfschutz" aufgebaut gehabt haben müsste.

Die Autorin hatte Mitte Mai zuerst beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nachgefragt, warum die 2.707 nach einer Impfung an oder mit Corona Verstorbenen nicht in dessen Sicherheitsberichten auftauchen. Eine Antwort darauf gab es bislang nicht. Bis zum 30. April hatte das PEI 524 Todesfälle nach Impfung erfasst, bis zum 31. Mai waren es bereits 873 Verstorbene, also 349 Fälle mehr.

Außerdem verzeichnete der Bericht insgesamt 79.106 gemeldete Verdachtsfälle von Nebenwirkungen. Davon betrafen 8.134 Fälle "schwerwiegende Ereignisse", die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung auftraten. Das PEI selbst geht davon aus, dass es eine zusätzliche Dunkelziffer gibt. Verschiedenen Untersuchungen zufolge werden gewöhnlich etwa ein bis höchstens zehn Prozent von Arzneimittel-Nebenwirkungen gemeldet.

RKI will "Impfdurchbrüche" und ihre Folgen bald regelmäßig publizieren

Das PEI wies die Verantwortung von sich. Die Sprecherin erklärte sinngemäß, man könne nur Fälle erfassen, die dem Institut übermittelt würden und verwies an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). BMG-Sprecher Hanno Kautz betonte damals, sein Ministerium habe die Zahlen vom RKI, dort müsse man anfragen. RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher wiederum äußerte sich am 18. Mai nicht dazu. Sie beteuerte aber, ihre Behörde werde demnächst, "voraussichtlich noch in dieser Woche", einen Bericht zu "Impfdurchbrüchen" veröffentlichen.

Den versprochenen Bericht gibt es bis heute, gut einen Monat später, nicht. Auf Nachfrage sagte Glasmacher vergangene Woche, das RKI könne noch keinen Termin nennen. Die Autorin möge täglich in den (bis zu 25-seitigen) Lageberichten nachschauen. Dort werde man sich dann ebenfalls dazu äußern. Übermitteln werde sie den Bericht, so er denn erscheint, jedenfalls nicht. Immerhin versprach nun BMG-Sprecher Gülde:

"In Kürze werden die Daten zu den Impfdurchbrüchen routinemäßig einmal wöchentlich im Lagebericht des RKI veröffentlicht. Dabei werden auch weiterführende Analysen (wie Hospitalisierung, Verstorbene) zur Einordnung zur Verfügung gestellt."

Warum aber die "Impfdurchbrüche" und die damit verbundenen Todesfälle bisher keinen Eingang gefunden haben in die PEI-Sicherheitsberichte, erschließt sich damit noch immer nicht. Wenn das Vakzin in einigen Tausend Fällen nicht gewirkt hat, wäre dies eigentlich relevant für die Abwägung von Nutzen und Risiko.

RT DE bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.

Mehr zum Thema - Geimpfte COVID-19-Tote und geheime PCR-Tests? RKI schweigt auf Presseanfragen.

(Copyright © 2021 by rt-de.com)

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Aber auch in Bayern weicht man nicht von der Maskenpflicht ab, natürlich nur wegen der Gesundheit um die man besorgt ist versteht sich ja von selbst, - oder.

Frau Söders Umsatz 2020: 610 Mil. Euro.Foto: Verfasser möchte nicht genannt werden.

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Veröffentlicht am 23.05.2021:

Gauck fordert Toleranz für "Querdenker" und Impfgegner.

Veröffentlicht am 11.09.2021:

"Bekloppte" - Joachim Gauck greift Impfgegner an.

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Joachim Gauck: Impfskeptiker sind "Bekloppte"
11. Sept. 2021 - 15:16 h

Altbundespräsident Joachim Gauck hat Impfskeptiker in scharfen Worten kritisiert. Wer die COVID-19-Impfung ablehne, sei "bekloppt", so der frühere Pastor bei einer Tagung in Rostock. Er sei Rentner und müsse nicht mehr auf jedes Wort achten.

Altbundespräsident Joachim Gauck hat die Menschen scharf angegriffen, die eine Impfung mit den nur bedingt zugelassenen experimentellen COVID-19-Vakzinen ablehnen. Bei einer Tagung für Lehrer am Sonnabend in Rostock erklärte er, die Pandemie sei noch nicht überwunden. Der frühere Pastor erklärte wörtlich:

"Dann ist ja auch schrecklich, dass wir in einem Land leben, in dem nicht nur Bildungswillige leben, sondern auch hinreichende Zahlen von Bekloppten. Also Entschuldigung: Das darf ich mal so locker formulieren, ich bin ja jetzt Rentner und muss nicht mehr auf jedes Wort achten."

Der 81-jährige Gauck, der die Bundesrepublik während seiner Amtszeit als das "beste Deutschland aller Zeiten" gepriesen hatte, sagte, dass die Menschen mit der Auffassung "Impfen sei schädlich" nicht für sich selbst, sondern für ihr Umfeld Probleme schafften. Sein Fazit:

"Das ist ja alles unglaublich."

Mehr zum Thema -
Corona-Ausschuss: "Nehmt das Zeug vom Markt"
(Copyright © 2021 by rt.de)

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