Joint für alle, jetzt wird gekifft, bis das der Arzt kommt und der Weihnachtsbaum auch ohne Stromanschluß leuchtet
Cannabis: Die Legalisierung der Überwachung
Frei Heitmanns* Befreiungsschlag
Veröffentlicht am 22.10.2021 - Matthias Heitmann*
·Bild: Symbolfoto - Gruppen-Kiffen bis die Ampel rot ist
(Foto: Copyright © 2023 by dpa/spiegel-online.de)
"Friede - Freude - Eierkuchen jetzt auch im Bundestag" · Die Legalisierung von "Cannabis" weitet nicht die individuellen Handlungsspielräume aus, sondern nur "die staatliche Überwachung" - und das alles immer unter dem "Deckmantel der Gesundheitsprävention." Mit Freiheit hat diese "rot-gelb-grüne Legalisierungs- politik" in etwa so viel zu tun wie der "Drogenkonsum mit einer Bewusstseinserweiterung."Den Youtube-Kanal von Matthias Heitmann* finden Sie über diesen Link hier. Seine Website "Zeitgeisterjagd" können Sie über diesen Link aufrufen. In seiner zweiwöchigen "Video-Kolumne auf reitschuster.de" spießt der Journalist und Publizist auf seine unnachahmliche Art die aktuellen Geschehnisse in Politik und Gesellschaft auf.
Der Publizist und Journalist Heitmann* wirkte 1992 als Student an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main bei der Gründung des Magazins „Novo" (heute „Novo - Argumente für den Fortschritt") mit und war bis 2010 in der dortigen Chefredaktion tätig. Heute arbeitet er als freier Journalist, Buchautor und publizierte u. a. in der „Welt", auf „Cicero Online", auf dem Portal „Achse des Guten", in der „Neuen Zürcher Zeitung" und im „Schweizer Monat", im britischen Online-Magazin „Spiked" und im dänischen „Kristeligt Dagblad". Zudem ist Heitmann mit seinem neuen Kabarettprogramm „Entcoronialisiert Euch!" auf Kleinkunstbühnen unterwegs - wenn man ihn lässt. Für den Comedian Vince Ebert ist Heitmann ein „intellektueller Störer, ein Ketzer und Regelbrecher", der „auf den Scheiterhaufen" gehört.
Auf der Website „Zeitgeisterjagd“, die Heitmann* im Internet betreibt und die sich dort Beliebtheit erfreut, heißt es:
„Wir brauchen dringend einen gesamtgesellschaftlichen Klimawandel! Deshalb ist es gerade jetzt wichtig, dass wir hohe Erwartungen an Gegenwart und Zukunft, an unsere Mitmenschen und an uns selbst formulieren, um das eigene Leben und die Welt neu und besser zu gestalten."
(Copyright © 2023 by Matthias Heitmann*)
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Legalisierungsplan
Der Irrtum des Karl Lauterbach
Veröffentlicht am 16.08.2023 - Von dpa/t-online.de
·Die Bundesregierung will Cannabis legalisieren. Der Anbau und der Besitz sollen künftig erlaubt sein. Das ist gut gemeint - und trotzdem falsch.
Vorweg: Ich habe bei dem Thema keine eigenen Interessen. Habe ein-, zweimal gekifft, konnte daran nichts finden. Gönne aber allen, die es tun, ihre Tüte und rieche es auch ganz gern, wenn eine Schwade Grasgeruch im Park oder sonst wo vorbeiweht.
Diese Schwaden durchwehen Teile des Landes wie selbstverständlich, da der Konsum von Cannabis erlaubt ist, aber der Anbau und Besitz nicht. Daher könnte man tatsächlich der scheinbaren Logik des deutschen Gesundheitsministers erliegen, auch den Anbau und den Besitz begrenzter Mengen von Cannabis zu legalisieren.
Der entsprechende Gesetzentwurf aus dem Hause von Karl Lauterbach liegt am heutigen Mittwoch dem Kabinett vor, weshalb der "Spiegel" auf seinem Cover (s.h. oben) schon am vergangenen Wochenende einen kiffenden Kanzler präsentierte, dem Lauterbach die Tüte anzündet und dem eine bedröhnte Annalena Baerbock die Beine auf den Schoß legt. Alle ganz locker und cool, sogar der sonst immer so offizielle und kontrollierte Christian Lindner hängt leicht derangiert am Wasserpfeifchen.
Man kommt sich angesichts dieses Symbolbildes regelrecht spießig und unlocker vor, wenn man dennoch seine Probleme mit dieser geplanten Gesetzesänderung hat. Aber konsequent zu Ende gedacht, erliegen Karl Lauterbach und alle Befürworter einem großen Irrtum.
Drei falsche Versprechen
Drei Versprechen verbindet die Regierung mit dem Ende der zugegebenermaßen
verdrucksten derzeitigen Praxis, wonach Cannabis zwar illegal ist, aber dennoch
konsumiert werden darf.
Erstens: Es wird weniger Süchtige geben. Aufklärungskampagnen sollen Jugendliche vor den Gefahren des Konsums besser warnen und dadurch vom Kiffen abhalten.
Warum, bitte, sollte das so sein? Die Lebenserfahrung auch mit anderen Suchtstoffen wie Alkohol zeigt: Selbst wenn davor gewarnt wird, selbst wenn beschönigende Werbung von harten Alkoholika verboten ist, wird trotzdem gebechert. Im Zusammenhang mit Alkohol geht übrigens auch das Argument völlig ins Leere, der sei ja auch fester und legaler Bestandteil unserer Kultur. Das stimmt. Aber kann das bei dem Schaden, den er anrichtet, wirklich als Begründung dafür herhalten, einem weiteren Suchtstoff den Weg in die Legalität zu ebnen?
Zweitens: Es wird weniger Kriminalität geben, wenn Cannabis künftig legal in Shops und Kiffer-Clubs zu bekommen sei und nicht mehr beim Dealer.
Kann sein, dass da was dran ist. Aber wahrscheinlicher ist, dass die kriminellen Strukturen vorläufig eher gestärkt als ausgetrocknet werden von einem mit einem Schlag viel größeren Absatzmarkt, den die legalen Strukturen gar nicht hinreichend bedienen können. Auf diese Schwachstelle im Gesetzentwurf weisen sogar diejenigen hin, die die Legalisierung im Prinzip befürworten.
Drittens: Die Justiz wird entlastet, weil sie nicht mehr jedem Kleinkiffer hinterherjagen muss.Diesem Argument hat aktuell eine Instanz die Grundlage entzogen, die es wissen müsste. Der Deutsche Richterbund hat diese Woche erklärt, dass die Kleinteiligkeit des Gesetzentwurfs im Gegenteil sogar dazu führen würde, die Justiz zusätzlich zu belasten. Sie führte zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu noch mehr Verfahren vor den Gerichten.
Der Drogensucht wird Vorschub geleistet
Zu einem anderen Ergebnis als ihr Interessenverband kommt die Richterin Clivia
von Dewitz, die die Legalisierung im aktuellen "Spiegel" befürwortet. Sie
rechnet damit, dass die Gerichtssäle entlastet werden. Ganz zum Schluss des
Gespräches aber sagt sie einen Satz, über dessen letzte Konsequenz sie
vielleicht noch einmal nachdenken sollte. Sie setze sich für die
Legalisierung ein, weil "ich im Gerichtssaal gesehen habe, was Drogen,
insbesondere Alkohol, anrichten können. Wer Drogen nimmt, ist vor allem
krank, nicht kriminell." Das stimmt. Aber noch einmal: Will der
Gesundheitsminister tatsächlich dieser Krankheit Vorschub leisten, indem er
einen weiteren Suchtstoff freigibt? Das ist doch keine Logik.
Ein viertes Argument wabert darüber hinaus durch die Debatte: THC, der Wirkstoff, der Cannabis zugrunde liegt, sei weniger gesundheitsschädlich als Alkohol. Es ist müßig und nicht schicklich, sich als Nicht-Mediziner in diesen Streit einzumischen. Aber eines steht in beiden Fällen fest, bei Alkohol wie THC: Die Dosis macht das Gift. Und der Stoff, der heute angeboten wird, hat mit den dunklen Klumpen, die bei uns seinerzeit auf dem Schulhof herumgingen, nicht mehr viel zu tun. Ich werde den sorgenvollen Blick eines namhaften Kollegen nie vergessen, dessen Tochter vor Jahren nach einem Cannabis-Konsum auf einen Trip kam, der gar nicht mehr aufhören wollte.
Manches Provisorium ist für die Dauer gemacht
Ja, die derzeitige Regelung ist ein juristisches Gewurstel, darin haben die
Befürworter einer klaren Regelung recht: Cannabis ist illegal, aber Kiffen
erlaubt. Das wirkt kraus. Den Impuls, hier Klarheit zu schaffen, kann man
verstehen. Aber es hat sich in heiklen Fällen der Staatspraxis oft als
besser erwiesen, sich mit einer ordnungspolitisch fragwürdigen, provisorisch
wirkenden Regelung über die Runden zu retten. Das gleiche Muster
(illegal, aber möglich) liegt vermutlich genau deshalb
auch dem geltenden Recht zu Schwangerschaftsabbrüchen
zugrunde.
Die Lehre: Grenzfragen entziehen sich gelegentlich einer
letztgültigen und messerscharfen Regelung, und manches Provisorium ist
für die Dauer gemacht, da rührt man besser nicht dran. Mit
einem lebt dieses Gemeinwesen übrigens seit Jahr und Tag bestens. Es
heißt Grundgesetz, sein Entwurf ist gerade 75 Jahre alt geworden.
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Cannabis-Legalisierung: Das plant die Bundesregierung
Veröffentlicht am 16.08.2023 - dpa/t-online.de
Dem Gesetzentwurf für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wurde zugestimmt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland kann kommen. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss heute den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Der Entwurf muss nun dem Bundestag zur Debatte und Verabschiedung zugeleitet werden. Das Vorhaben geht zwar nicht so weit wie ursprünglich geplant, krempelt aber dennoch die bisherige deutsche Drogenpolitik radikal um.
Was ist Cannabis und wie wirkt es?
Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Das Harz an den Blüten der
weiblichen Pflanze enthält laut Deutschem Hanfverband hohe Konzentrationen
von Tetrahydrocannabinol (THC). Dieser Stoff bewirkt den für das Kiffen
üblichen Rausch.
Werden die getrockneten knollenartigen Blüten geraucht oder Produkte mit THC konsumiert, werden Nutzer "high": Sie geraten je nach Menge und Konzentration in einen heiteren, oft albernen Zustand. Bei manchen Menschen ruft die Droge aber auch Angstzustände und Panik hervor. Gerade bei psychischen Vorbelastungen oder einer psychischen Erkrankung wie etwa einer Depression kann sie bestehende Symptome verstärken.
Der Rausch-Höhepunkt dauert ungefähr eine halbe Stunde an und ebbt dann langsam ab. Ein typisches Anzeichen dafür, dass jemand "bekifft" ist, sind stark gerötete Augen. Außerdem sind Feinmotorik und Wahrnehmung der Person beeinträchtigt. Der so erlebte Rausch kann je nach Art der konsumierten Cannabis-Pflanze schläfrig oder auch wach machen.
Mehr zu den Risiken und der Wirkung von Cannabis erfahren Sie hier.
Wie verbreitet ist der Konsum in Deutschland?
Das Bundesgesundheitsministerium verweist hier auf repräsentative
Befragungen aus dem Jahr 2021. Darin gaben 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter
von 18 bis 64 Jahren an, in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis
konsumiert zu haben.
Bei den Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sagten 9,3 Prozent, schon einmal im Leben Cannabis probiert zu haben. 1,6 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben regelmäßigen Konsum an. Bei den jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) hatte die Hälfte schon einmal Cannabis probiert. 8,6 Prozent sagten aus, in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig Cannabis konsumiert zu haben.
Wie soll der Cannabis-Konsum rechtlich geklärt werden?
Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen werden, wo es
bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet und mit
entsprechenden Strafvorschriften belegt ist.
Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm erlaubt sein - von Volumen und Gewicht in etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und einander abgeben dürfen.
Kann man Cannabis dann frei kaufen?
Nein, erst einmal nicht, obwohl das der ursprüngliche Plan war - angelehnt
an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten. Dort gibt es spezielle
Läden, in denen von Blüten (im Milieu als "Gras"
bezeichnet) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis
versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene
verkauft werden.
In Deutschland soll das zunächst vereinzelt in Modellprojekten erprobt werden. Allerdings ist dafür erst noch ein gesondertes Gesetz nötig, das noch gar nicht vorliegt.
Wie genau funktioniert ein Cannabis-Verein?
Dort sollen die Pflanzen "gemeinschaftlich" und
"nicht-gewerblich" angebaut und ausschließlich an
Vereinsmitglieder abgegeben werden dürfen. Die Finanzierung läuft
über den Mitgliedsbeitrag. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt.
Pro Tag dürfen maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro
Mitglied ausgegeben werden - bei unter 21-Jährigen nicht mehr als 30 Gramm
im Monat, mit maximalem THC-Gehalt von 10 Prozent.
Die Droge darf nur in einer "neutralen Verpackung" mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt vermerkt sind.
Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher sein. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen. Der Beauftragte ist verpflichtet, sich schulen zu lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen wahrzunehmen.
Wo soll das Kiffen erlaubt sein?
Kiffen in den Cannabis-Clubs und deren Nähe soll verboten sein,
genauso wie im Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen,
Kindergärten oder Spiel- und Sportplätzen und in
Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Ab wann darf in Deutschland legal ein Joint geraucht werden?
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf seiner Website, dass das
Cannabis-Gesetz Ende des Jahres in Kraft treten könnte. Bis dahin bleibt die
Droge verboten, auch wenn der Besitz kleiner Mengen schon lange vielerorts gar
nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt davon ab, wie schnell der Bundestag das Vorhaben nach der Sommerpause berät und beschließt. Auch der Bundesrat muss sich wie bei jedem Gesetz formal damit befassen, kann es aber wohl nicht stoppen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist es in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Das CSU-regierte Bayern etwa ist strikt gegen eine Legalisierung.
Was spricht für eine Legalisierung von Cannabis, was dagegen?
Hier tobt eine aufgeladene Debatte: Befürworter und die Bundesregierung
argumentieren, dass die Verbotspolitik gescheitert sei, da trotzdem immer mehr
gekifft werde. Dann lieber qualitativ korrekte Produkte begrenzt freigeben, ohne
möglicherweise giftige Beimischungen und mit Klarheit über den
THC-Gehalt, so das Argument.
Außerdem könnten so der Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität eingedämmt werden. Gegner befürchten dagegen eine "Normalisierung" der Droge sowie sinkende Hemmschwellen auch bei Jugendlichen und verweisen auf Gefahren des Cannabis-Konsums für das noch nicht ausgereifte Gehirn von Heranwachsenden.
(Copyright © 2023 by Nachrichtenagentur dpa)
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*) = Matthias Heitmann
Matthias Heitmann ist freier Journalist, Kolumnist bei Cicero Online,
Buchautor, Vortragsredner und Bühnenperformer. Sein Buch
„Zeitgeisterjagd. Auf Safari durch das Dickicht des modernen politischen
Denkens" ist 2015 im TvR Medienverlag Jena erschienen. Zuletzt
veröffentlichte er eine Auswahl seiner Cicero-Texte in dem Buch "Schöne
Aussichten". "Die Welt anders sehen". Es geht ihm immer darum, den
pessimistischen und antihumanistischen Zeitgeist mit guten Gründen für
Optimismus aus dem Denken der Menschen, aus Organisationen und Strukturen zu
vertreiben - nach dem Motto: "Wer die Welt besser versteht, dem wird sie auch
besser gefallen."
(Quelle: achgut.com)
Weiterführender Link: http://www.zeitgeisterjagd.de
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"Matthias Heitmann studierte Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften und Philosophie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. 1992 wirkte er bei der Gründung des Magazins Novo (zwischenzeitlich Novo Argumente) mit und war bis 2010 in der dortigen Chefredaktion tätig. Er arbeitet als freier Journalist und Redakteur für Zeitungen, Magazine und Blogs, unter anderem für die Welt, die Neue Zürcher Zeitung, das Magazin Cicero und die Blogs Die Freie Welt und Die Achse des Guten sowie als Vortragsredner und Buchautor."
"Matthias Heitmann gehört zu den Erstunterzeichnern des Appells für freie Debattenräume."
(Copyright © 2023 by de.wikipedia.org)
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