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Die Bundesregierung leugnet jetzt die von ihr selbst illegal erlassenen Verbote, für die Corona-Demonstrationen der Vergangenheit.

Völliges Versammlungsverbot in Corona-Pandemie war illegal
Wieder eine "Schwurbelei", die nun amtlich bestätigt wird
Veröffentlicht am 22.06.2023 - Boris Reitschuster

Anfang März 2022, als ich dank eines „Genesenenausweises" trotz 3G-Regel ein letztes Mal vor meinem Rausschmiss in die Bundespressekonferenz konnte, geriet ich dort mit Maximilian Kall aneinander, dem damals noch ganz neuen Sprecher der damals ebenfalls noch neuen Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD. Ich sprach Kall auf das Verbot von Corona-Kundgebungen an - und den Kontrast zu den Ukraine-Demos, die sofort erlaubt wurden. Faesers Sprecher leugnete daraufhin, dass es dieses Verbot gegeben habe: „Von Verboten, Herr Reitschuster, wüsste ich nichts. Auch die Coronaproteste haben in aller Regel mit Auflagen stattgefunden, aber sind nicht verboten worden." (Details hier).

Insofern dürfte man sich im Innenministerium wundern, dass das, was es nach dortiger Auffassung gar nicht gegeben hat, nun höchstrichterlich für unverhältnismäßig erklärt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte das völlige Versammlungsverbot, das die sächsische Corona-Schutzverordnung zu Beginn der Corona-Zeit ermöglichte, als unwirksam ein. Aber nicht nur Sachsen, auch andere Bundesländer hatten zu Corona-Zeiten Kundgebungen verboten unter Hinweis auf entsprechende Regelungen in den jeweiligen Corona-Schutzverordnungen.

Die Verordnung schrieb vor, dass sämtliche Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen verboten waren. Landkreise und kreisfreie Städte hatten zwar das Recht, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen - aber nur, wenn die „infektionsschutzrechtliche Sicht" dies zuließe. In Folge der Verordnung wurden zahlreiche Demonstrationen untersagt und die Grundrechte der Bürger massiv beeinträchtigt.

„Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in seinem Urteil zunächst, dass eine Pandemie Einschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen könne", schreibt die „Zeit": Es sei zulässig, dass Sachsen sich dabei auf das Infektionsschutzgesetz gestützt habe. „Es habe das Risiko für Leben und Gesundheit weiterhin als hoch einschätzen und dabei auch davon ausgehen dürfen, dass Abstandsgebote oder andere Schutzauflagen die Ausbreitung des Coronavirus nicht vergleichbar hätten verlangsamen können wie das Verbot", so das Gericht laut dem Bericht.

Allerdings gehöre die Versammlungsfreiheit zu den grundlegenden Rechten des Grundgesetzes, stellten die Richter demnach fest: „Im Frühjahr 2020 habe sich die Infektionsgeschwindigkeit auch nach Einschätzung des Freistaats Sachsen selbst aber verlangsamt. Vor diesem Hintergrund sei ein generelles Versammlungsverbot nicht mehr gerechtfertigt gewesen. Das komplette Verbot sei deshalb „ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit" gewesen.

Auch der Umstand, dass laut der Verordnung Einzelgenehmigungen möglich gewesen seien, habe an diesem schweren Eingriff wenig geändert. Aus der Vorschrift sei nicht erkennbar gewesen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen trotz der Pandemie vertretbar gewesen sein könnten, so das Gericht laut „Zeit". Die sächsische Landesregierung hätte dies regeln müssen, „um zumindest Versammlungen unter freiem Himmel mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Beachtung von Schutzauflagen wieder möglich zu machen", befanden die Richter.

Das Gericht musste sich des Demonstrationsverbots annehmen, weil ein 36-Jähriger geklagt hatte, der gegen die Einschränkung seiner Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht hatte der Mann laut „Zeit" keinen Erfolg gehabt.

Das Urteil zeigt einmal mehr: Diejenigen, die sich damals über eine unzulässige Einschränkung der Grundrechte empörten und dafür diffamiert wurden, hatten Recht - und zwar nun hochrichterlich bestätigt.

Es wäre höchste Zeit für Rehabilitierungen, eine Entschuldigung durch die Verfechter der grundrechtswidrigen Politik damals und eine politische sowie juristische Aufarbeitung. Doch genau das passiert nicht. Eine unheilige Allianz aus Politik und Medien, die schon damals gemeinsam stramm an einem Strick zog zur Einschränkung der Grundrechte und Durchsetzung einer autoritären Politik, sorgt auch jetzt dafür, das Thema weitgehend unter der Decke zu halten und eine Aufklärung zu verhindern. Das Signal ist klar: Man darf in Deutschland Grundrechte mit Füßen treten, ohne dafür wirkliche Verantwortung übernehmen zu müssen. So sind einer Wiederholung Tür und Tor geöffnet - demnächst vielleicht für das Klima.

Bundesregierung leugnet Verbote von Corona-Demonstrationen

Überraschende Töne auf der Bundespressekonferenz

Veröffentlicht bereits am 02.03.2022 - Von reitschuster.de

Mein Video zu diesem Bericht finden sie hier.

Immer wieder berichten wir hier auf meiner Seite von Verboten von Corona-Demonstrationen. Man braucht bei Google nur Sekunden, um entsprechende Informationen zu finden. Ich selbst habe aus nächster Nähe über verbotene Kundgebungen berichtet. Umso größer war meine Überraschung, dass die Bundesregierung heute auf der Bundespressekonferenz auf meine Frage hin das Verbot von Demos leugnete. In Gestalt von Maximilian Kall, der seit dem 14. Februar neuer Sprecher der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist. Sehen Sie sich hier meinen Dialog heute auf der Bundespressekonferenz an (Ich bin zwar ausgeschlossen, aber dank aufschiebender Wirkung meines Widerspruchs und Genesenenzertifikats habe ich noch/wieder Zugang):
REITSCHUSTER: Es sind ja nun in Deutschland hunderttausende Menschen - auch der Gesundheitsminister - für den Frieden auf die Straße gegangen. Die Regierung begrüßt das. Völlig verständlich, wunderbar. Nun fühlen sich aber einige der Anti-Coronamaßnahmen-Demonstranten ungerecht behandelt. Sie sagen: Unsere Demos werden immer noch verboten, andere werden erlaubt. Wie kontern Sie denn den Vorwurf, dass dahinter eine Doppelmoral steht?

KALL: Herr Reitschuster, das kann ich wirklich in keiner Weise erkennen. Es gibt natürlich Unterschiede zwischen Demonstrationen. Die Friedensdemonstrationen, die wir in den letzten Tagen gesehen haben, sind nach all unseren Erkenntnissen sehr friedlich und auch coronakonform verlaufen. Sehr viele Menschen haben Masken getragen und haben Rücksicht genommen. Wir haben wirklich sehr friedliche, sehr bunte und breit getragene Proteste gesehen.

Was wir bei Coronaprotesten häufig gesehen haben, war massive Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, gegenüber Journalistinnen und Journalisten, waren zum Teil antisemitische Grenzüberschreitungen bis hin zum Tragen von Judensternen, waren Hass und Hetze. Nicht überall - es gab ganz unterschiedliche Proteste, aber wir haben das sehr häufig gesehen. Insofern sehe ich sehr große Unterschiede zwischen diesen unterschiedlichen Demonstrationsgeschehen.

REITSCHUSTER: Da bin ich jetzt aber sehr überrascht. In Berlin waren immer, und zwar bis heute, die Demos am 1. Mai nicht verboten, obwohl es dort regelmäßig zu Gewalt kommt. Es gibt antisemitische Demonstrationen in Berlin, die auch nicht verboten werden. Warum trifft es da nicht zu, dass es die Demonstrationsfreiheit gibt, und bei den anderen nicht? Das ist in meinen Augen eine sehr eigenwillige Interpretation.

KALL: Von Verboten, Herr Reitschuster, wüsste ich nichts. Auch die Coronaproteste haben in aller Regel mit Auflagen stattgefunden, aber sind nicht verboten worden. Die Grenze, die unser Grundgesetz zieht, ist dort, wo Straftaten, wo Gewalttaten begangen werden. Dort schreitet die Polizei ein. Das gilt für alle Demonstrationen gleichermaßen, ganz gleich, wofür oder wogegen protestiert wird.

Die Antwort halte ich für phänomenal. Sie zeigt einen massiven Realitätsverlust in der Bundesregierung. Einen Tag vor der Auskunft meldete etwa die B.Z. in Berlin: „Polizei unterbindet Montagsspaziergang".

(Copyright © 2023 by reitschuster.de)

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