Robert Habeck neuerdings als „Anzeigenhauptmeister“ der Republik
Meinungsfreiheit: Empfohlen, Justiz, Meinungsfreiheit, Neu, Top-Thema
Nach Habeck-Anzeige: Rentnerin wegen Regierungskritik verurteilt
Schon wieder ein gefährlicher Präzedenzfall
VERÖFFENTLICHT AM 08.12.2024 - Von reitschuster.de
Symbolbild - Blick auf einen Richtertisch im Gericht
(Foto: Copyright © 2024 by reitschuster.de)
Es liest sich wie eine kafkaeske Parodie auf den Rechtsstaat, ist aber bittere Realität im Jahr 2024: Eine 74-jährige Rentnerin, die auf Facebook ihren Unmut über die Migrationspolitik äußert, wird vom Amtsgericht Düsseldorf zur Volksverhetzerin erklärt und ist damit vorbestraft, wenn das Urteil Bestand hat. Ihr Verbrechen? Ein Kommentar, der zwar polemisch, aber in jeder Demokratie durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein sollte. Doch nicht in Deutschland. Ferdinand Knaus vom Cicero beschreibt in einem Artikel, der hinter einer Bezahlschranke liegt, eine Farce, die jeder Demokratie Hohn spricht.
Die besagte Rentnerin hatte unter einem Facebook-Post von Wirtschaftsminister Robert Habeck geschrieben:
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine
Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere
Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten.
Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf
Messerkünstler und Vergewaltiger."
Angezeigt wurde sie von niemand Geringerem als Wirtschaftsminister Robert Habeck. Der Minister, der immer mehr durch seinen Hang zu Anzeigen auffällt, scheint neuerdings als „Anzeigenhauptmeister" der Republik zu agieren. Das Opfer seiner rechtlichen Offensive war in diesem Fall eine Rentnerin, die sich angesichts ihrer Wortwahl im Nachhinein reumütig zeigte.
Vor Gericht gab sie zu, über das Ziel hinausgeschossen zu sein, zeigte Reue und erklärte, sie würde so etwas nicht wieder tun. Dabei hatte sie keineswegs alle Zuwanderer beleidigt, sondern lediglich auf die Existenz bestimmter Problemgruppen hingewiesen - ein Punkt, der durch Statistiken belegbar ist. Doch der Richter ließ keinerlei Milde walten und verurteilte sie zu 150 Tagessätzen à 53 Euro - eine Strafe von 7.950 Euro, fast die Hälfte ihrer Jahresrente von 1.600 Euro im Monat. Zudem wäre sie bei Rechtskraft des Urteils vorbestraft.
Besonders erschütternd an diesem Urteil ist nicht nur die drakonische Strafe, sondern auch die Begründung: Der Richter erklärte, die Meinungsfreiheit finde dort ihre Grenze, „wo Teile der Bevölkerung beleidigt werden." Dann führte er aus, dass der Facebook-Kommentar geeignet sei, „Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung" zu schüren - Vorbehalte, die „falsch" seien.
Doch was der Richter hier als „falsch" abtut, wird von offiziellen Statistiken klar belegt. Der Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" des Bundeskriminalamts zeigt, dass Zuwanderer in bestimmten Kriminalitätsfeldern deutlich überrepräsentiert sind. So waren sie im Jahr 2023 an etwa 8.800 Fällen sexueller Gewalt beteiligt - bei einem Anteil von weniger als 4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Besonders auffällig ist, dass die Zahl solcher Straftaten durch Flüchtlinge innerhalb von nur vier Jahren um über 50 Prozent gestiegen ist. Diese Statistiken belegen klar, dass es sich nicht nur um Vorbehalte, sondern um dokumentierte Realitäten handelt (siehe hier).
Ein Richter, der solche Fakten leugnet, um eine Regierungskritikerin zu verurteilen, beschädigt nicht nur die Glaubwürdigkeit der Justiz, sondern auch das ohnehin spärliche Rest-Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Derart ideologisch motivierte Urteile ersticken darüber hinaus die Meinungsfreiheit. Sie sind extrem demokratiefeindlich. Vor allem, wenn man sich vor Augen führt, dass regelmäßig Aufrufe zum Hass gegen AfD-Politiker und AfD-Wähler von derselben Justiz als nicht strafbar eingeschätzt werden. Es ist himmelschreiend, mit welchen doppelten Maßstäben hier geurteilt wird. Und es erinnert an den Geist finsterer Zeiten.
Die Rentnerin wurde nicht für konkrete Aufrufe zu Hass oder Gewalt verurteilt - sondern dafür, dass ihre Worte „abstrakt geeignet" seien, Hass zu schüren. Doch was bedeutet das? Der Volksverhetzungs-Paragraf (§ 130 StGB) verlangt klare Beweise dafür, dass eine Äußerung gezielt darauf abzielt, Hass zu schüren. Im vorliegenden Fall gibt es keinen Hinweis auf eine solche Absicht. Stattdessen kriminalisiert das Urteil Meinungen, die der politischen Linie widersprechen.
Besonders grotesk ist der empörte Vorwurf des Staatsanwalts, die Rentnerin habe „massive Politikkritik" geäußert. Wann wurde es in der Bundesrepublik strafbar, Politik zu kritisieren? Diese Formulierung erinnert an autoritäre Regime, nicht an eine Demokratie.
Dabei ist es eine der heiligsten Aufgaben einer Demokratie, Kritik zuzulassen - selbst wenn sie polemisch oder überzogen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass die Meinungsfreiheit nicht nur sachliche, sondern auch scharfe und pointierte Formulierungen schützt. In einem Urteil vom 25. August 1994 (Az. 1 BvR 1423/92) heißt es: „In einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit ein konstituierendes Element. Sie schützt nicht nur sachliche, nüchterne Kritik, sondern auch solche, die überzogen, polemisch oder gar verletzend sein kann, solange sie nicht die Schwelle zur Schmähkritik oder formellen Beleidigung überschreitet."
Auch im berühmten Lüth-Urteil von 1958 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Meinungsfreiheit zu den „schlechthin konstituierenden Grundsätzen einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung" gehört und die Grundlage für jede Freiheit ist.
Die gefährlichen Konsequenzen
Wenn dieses Urteil Schule macht, könnte jede unbequeme Meinung als „abstrakte Volksverhetzung" kriminalisiert werden. Kritik an der Regierung, die in einer Demokratie das höchste Gut sein sollte, kann so nach Belieben zur Straftat gemacht und kriminalisiert werden. Doch das Problem geht noch tiefer: Eine Justiz, die sich derart zur Streitaxt der Regierung gegen ihre Kritiker degenerieren lässt und Fakten ignoriert, die der herrschenden rot-grünen Ideologie widersprechen, verliert nicht nur jede Glaubwürdigkeit, sie wird selbst zur massiven Gefahr für Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie. Es passiert also genau das, was wir als Lehre aus der Geschichte ausschließen wollten. Zumindest in all den Sonntagspredigten.
Es ist höchste Zeit, dass die deutsche Justiz sich auf ihre Kernaufgabe besinnt: Den Schutz der Freiheit. Denn wenn Kritik an der Regierung zur Straftat wird, ist die Demokratie endgültig am Ende.
Armin Laschet (CDU) schrieb kürzlich auf X: „In einer Demokratie darf man die Herrschenden Idioten, Schwachköpfe, Deppen nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt."
Wo leben wir dann heute in Deutschland demzufolge?
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Kriminalität, Migration
Flüchtlinge, Kriminalität, Migration, Sexuelle Gewalt
Sexualverbrechen und Gewalt durch Flüchtlinge steigen auf Rekord-Niveau - (BKA)
BKA-Bericht „Kriminalität im Kontext mit Zuwanderung"
Veröffentlicht am 02.11.2024 - Von Kai Rebmann
In Deutschland leben aktuell etwas über 3 Millionen Flüchtlinge, die von den Medien und in gewissen Kreisen auch gerne als „Schutzsuchende" bezeichnet werden. Doch allem Anschein nach weiß ein nicht geringer Anteil dieser Menschen die Hilfsbereitschaft ihres Gastlandes nicht so recht zu schätzen - ganz im Gegenteil.
Sowohl der Anteil der an Straftaten beteiligten Flüchtlinge als auch die absolute Zahl stiegen im vergangenen Jahr in vielen Bereichen auf ein Rekord-Niveau. Das geht aus dem jüngst vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" hervor. Um die Zahlen vergleichbar und aussagefähiger zu machen, sind dabei keine ausländerrechtlichen Verstöße enthalten, da solche aus der Natur der Sache heraus nur von Ausländern begangen werden können.
Klares Täter-Profil bei Vergewaltigungen
Im Jahr 2023 wurden bundesweit insgesamt 3,175 Millionen Straftaten erfasst, an denen in 344.287 Fällen mindestens ein „tatverdächtiger Zuwanderer" beteiligt war. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 26,8 Prozent.
Eine ähnlich starke Zunahme gibt es dem aktuellen BKA-Bericht zufolge bei den Flüchtlingen zu verzeichnen, die mehrfach als Tatverdächtige erfasst wurden. Ihre absolute Zahl lag im Jahr 2023 bei 56.236, was einem Plus von 23,0 Prozent entspricht. Besonders häufig sind in dieser Gruppe Migranten aus Algerien, Georgien, Libyen, Marokko und Tunesien vertreten.
Immer mehr im Fokus, weil für das immer weiter schwindende Sicherheitsempfinden der Bevölkerung von überragender Bedeutung, stehen die Gewaltverbrechen, die sich gegen die persönliche Freiheit oder gar das Leben richten. Bei den sogenannten „Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung" wurden im vergangenen Jahr 8.800 Fälle mit Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Flüchtling erfasst. Im Vorjahr waren es noch 7.554 Sexualverbrechen gewesen, woraus sich eine Steigerung um 16,5 Prozent ergibt.
Fast jede zweite Vergewaltigung oder Nötigung geht dabei auf das Konto von Migranten aus Syrien (2.099), Afghanistan (1.234) oder dem Irak (968). Ebenfalls in nennenswertem Umfang in dieser Statistik vertreten sind Tatverdächtige aus der Ukraine (511).
Besonders eklatant: Innerhalb von nur vier Jahren - im Zeitraum von 2019 bis 2023 - ist die Zahl der durch Flüchtlinge verübten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um mehr als die Hälfte (plus 51,7 Prozent) angestiegen.Diebstähle und Drogendelikte nehmen überproportional zu
Bei Körperverletzungen und dergleichen, zusammengefasst unter den
„Straftaten gegen die persönliche Freiheit", wurden 79.985 Fälle
mit Beteiligung von mindestens einem Flüchtling erfasst und damit 19,5
Prozent mehr als noch im Jahr 2022. An Straftaten gegen das Leben waren im
vergangenen Jahr in 348 Fällen Flüchtlinge beteiligt (plus 4,8
Prozent).
Die prozentual heftigste Zunahme innerhalb eines Jahres gab es bei den Diebstahl-Delikten zu verzeichnen. Hier schoss die Zahl der im BKA-Bericht erfassten migrantischen Tatverdächtigen um mehr als ein Drittel (plus 34,6 Prozent) auf 100.767 nach oben und damit erstmals in den sechsstelligen Bereich. Besonders im unmittelbaren Umfeld von Flüchtlingsunterkünften werden solche Straftaten zu einem immer größeren Problem.
Ähnliches gilt auch für Drogendelikte. Diese Zahl hat im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um 26,3 Prozent zugenommen und ist auf 34.880 Fälle mit Tatbeteiligung von Flüchtlingen gestiegen.
Nicht minder erschreckend als die Entwicklung an sich ist auch die Art und Weise der Berichterstattung in einem gewichtigen Teil der deutschen Leitmedien. So tut etwa die „Bild" so, als sei die Tatsache, dass insbesondere Flüchtlinge weit überproportional an Straftaten beteiligt sind, eine völlig neue Erkenntnis und bisher nichts weiter als eine rechte Verschwörungstheorie gewesen.
Über den aktuellen BKA-Bericht schreibt das Springer-Blatt doch etwas naiv: „Das Bundeskriminalamt bestätigt im kürzlich veröffentlichten Lagebild zur ‚Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2023‘, dass tatsächlich überdurchschnittlich viele Flüchtlinge Straftaten verüben. Tendenz: steigend!"
Das, liebe Kollegen, ist seit Jahren bekannt und wurde in der Vergangenheit schon durch zahlreiche ganz ähnliche Statistiken belegt. Man hätte es nur sehen wollen müssen ...
(Copyright © 2024 by Kai Rebmann)
Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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