Zwangsimpfungen sollen mit "Impfstoffen" durchgeführt werden, die für Impfungen am Menschen, keine Zulassung haben und nicht schützen.
Auch in Deutschland keine Impfpflicht
>>>>> Gesetzentwurf abgelehnt <<<<<
:Impfpflicht scheitert im Bundestag
7.04.22, 12:47 Uhr | Von BK/epd
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Zwangsimpfung ist Auftragsmord!
Impfverweigerer sind Straftäter?
Gutachten für den Bundestag sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor
veröffentlicht am 01.04.2022 - Daniel Weinmann
Die Corona-Impfpflicht ab 18 ist offenbar durchgefallen (Reitschuster.de berichtete). Unter den Abgeordneten findet sich wohl keine Mehrheit für die Impfpflicht ab 18 Jahren. Nun fokussieren sich die Impfpflicht-Adepten der Ampel auf die Impfpflicht ab 50 Jahren.
Bild: Symbolfoto aus der Justiz-Vollzugs-Anstalt - JVA
Foto: (Copyright © 2022 by reitschuster.de)
Deutschland zieht also neben Ländern wie Ecuador, Turkmenistan und Tadschikistan weiter mit der Impfpflicht seine Bahn - mit einem Impfstoff, der Erkrankungen nicht zu verhindern vermag und immer noch nicht zugelassen ist.
Medizinische Gründe können es also kaum sein, die für die Impfpflicht sprechen. Umso verstörender ist die Tatsache, dass ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bereits ausgelotet hat, welche Strafen für Impfverweigerer drohen. Es wurde bereits im vergangenen Dezember veröffentlicht und trägt den vielsagenden Titel „Allgemeine COVID-19-Impfpflicht. Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung (WD 3 - 3000 - 199/21)".
Zur Durchsetzung einer durch Gesetz oder Rechtsverordnung statuierten Impfpflicht sieht der Wissenschaftliche Dienst unterschiedliche Möglichkeiten: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11, 11a, 12 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet."
Freie Hand bei der Strafbemessung
„Handlung" bedeutet nach Lesart des sieben Seiten umfassenden Gutachtens
„jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare, sozial
erhebliche Verhalten, sodass auch Unterlassungen vom Handlungsbegriff umfasst
sein können". Dieser Schachzug ermöglicht, dass auch die bewusste
Zuwiderhandlung der Impfpflicht unter diese Voraussetzungen fällt.
Juristischen Vorbehalten entgegnen die Gutachter so: „Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Sanktionsregelung werden, soweit ersichtlich, nicht erhoben. Es sind auch keine Gründe ersichtlich, aus denen sich diese gerade im Falle einer Corona-Impfpflicht ergeben könnten."
Mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht, das in den vergangenen Jahren ohnehin zum zahnlosen Tiger mutiert ist, muss sich noch nicht einmal mehr den Anschein geben, Recht zu sprechen. Stattdessen gibt das Gutachten der Exekutive freie Hand bei der Strafbemessung: „Wenn eine COVID-19-Impfpflicht durch Gesetz eingeführt würde, stünde es dem Gesetzgeber frei, entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitstatbestände bei Zuwiderhandlung zu definieren."
Neben den spezifischen Sanktionsmöglichkeiten bestehe sowohl für eine Impfpflicht durch Gesetz als auch für eine durch Rechtsverordnung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit ihrer Durchsetzung durch Mittel des Verwaltungszwangs.
Im Rahmen der Androhung muss die Behörde auch das jeweilige Zwangsmittel bestimmen. Und das könnte dann so aussehen: „Wenn es sich, wie bei der Impfpflicht, um eine Handlung handelt, die nicht durch einen Dritten vertreten werden kann und die nur vom Willen des Pflichtigen abhängt, kann dieser durch ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro zur Vornahme der Handlung angehalten werden (§ 11 VwVG) ... Das Zwangsgeld kann auch wiederholt festgesetzt werden."
Wer nicht zahlen kann, muss hinter Gitter
Autokratische Züge nimmt diese Formulierung an: „Wenn die Festsetzung
eines Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichtigen
führt, könnte diese nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht
grundsätzlich auch durch unmittelbaren Zwang (§ 12 VwVG) vollstreckt
werden." Fehlt nur noch der Terminus „Delinquent".
Wer nicht zahlen kann, muss hinter Gitter, denn: „Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatzzwangshaft möglich (§ 16 VwVG)."
Immerhin ist laut Gutachten der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren - ein schwammiger Begriff in einem Staat, dessen Verfassungsgerichtsbarkeit vor allem darin besteht, die Vorgaben der Exekutive ab zunicken. Fast alibihaft zitieren die Autoren den Verfassungsjuristen Christoph Degenhard. Für ihn ist es „mit der Würde des Einzelnen unvereinbar, wenn man Impf-Unwillige wie Autofahrer zur Blutabnahme mit unmittelbarem Zwang zur Impfung bringen würde".
Hält man sich vor Augen, dass - wie bereits eingangs geschrieben - die Vakzine, die zwangsverimpft werden sollen, bis heute nicht zugelassen sind, wird auf zutiefst beunruhigende Weise deutlich, dass die von einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung geprägte Phase dieses Landes wohl nur eine kurze historische Ausnahme gewesen ist. Nicht mehr als ein Wimpernschlag in der Geschichte.
(Copyright © 2022 by reitschuster.de)
Anmerkung von DD6NT:
In Deutschland ist die Regierung (Ampelkoalition: SPD, Bündnis´90/Die Grünen und FDP) auf dem besten Weg die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und die Diktatur in Deutschland einzuführen. Es kann aber auch sein, dass die Fraktionen von Bündnis´90/Die Grünen mit der FDP, auch in der Bundesregierung die Situation mit dem Ergebnis nach der letzten Wahl im Saarland, auch hier in Berlin durchsetzen wollen. Wenn es hier in Deutschland zu Zwangsimpfungen kommen sollte, wird der deutsche Wähler zur nächsten Wahl das Kreuz an einer anderen Stelle machen, soviel ist jetzt schon mal sicher.
Man darf keine Zwangsimpfungen durchführen, mit Impfstoffen, die nicht zugelassen sind. Die Straftäter sitzen bei uns in der Regierung und wollen das Volk ins Gefängnis stecken.
Da ist wohl dann die Zeit gekommen, wo man sich vielleicht nach einer anderen Staatsangehörigkeit umsehen muss um auszuwandern. Wenn alle "Ureinwohner" ausgewandert sind, ist ja dann hier viel Platz in vielen leeren Wohnungen für neue Staatsbürger, die dann selbst das Geld erarbeiten werden für die Auszahlung der Beihilfen und dann selbst die Milliarden-Löcher in der Krankenversicherung stopfen (sollte man annehmen oder).
(Copyright © 2022 by Nachrichten-Archiv DD6NT)
Michael O'Leary: Keine Flüge mehr für „idiotische Impfgegner"
Ryanair-Chef schlägt einmal mehr über die Stränge
Veröffentlicht am 22.12.2021 - Daniel Weinmann
Der streitbare Chef der Billigairline Ryanair, Michael O'Leary, untermauert seinen Hass auf Impfskeptiker mit drastischen Worten. Er fordert, Ungeimpften das Leben schwer zu machen. Wer sich nicht impfen lassen will, solle daheimbleiben.
Bild: Michal O´Leary - Chef von Ryanair
Foto: (Copyright © 2021 by Ryanair)
Der immer mehr mit überharten Bandagen geführte Diskurs um die Corona-Impfungen nahm zuletzt groteske Züge an. Geht es nach dem Chef von Europas größter Fluggesellschaft Ryanair, sollten nur noch geimpfte Menschen fliegen dürfen. Regierungen sollten alles tun, um Impfverweigerern das Leben schwer zu machen, sagte Michael O'Leary in einem Interview mit der britischen Zeitung »The Telegraph«.
In einer kruden Kombination aus einem römischen Cäsaren und einem Mediziner, der vorgibt, Sachverstand zu besitzen, verkündete O‘Leary: „Ich glaube nicht, dass die Regierungen zulassen sollten, dass Menschen, die nicht geimpft sind, alle anderen anstecken."
Wer nicht geimpft ist, sollte nicht ins Krankenhaus gehen dürfen
Es ist nicht das erste Mal, dass der eigenwillige Luftfahrt-Manager auf derbe
Weise polarisiert. So befand er einst, dass „niemand im Flugzeug neben
einem Fetten sitzen" wolle, oder dass „Angst" die beste Methode sei, um die
Mitarbeiter motiviert zu halten. Im Februar vergangenen Jahres verstieg er sich
zu der Aussage, dass man aufhören solle, Familien mit Kindern zu
kontrollieren, sondern sich auf allein reisende muslimische Männer
konzentrieren sollte. Bombenattentäter wären „grundsätzlich
muslimischen Glaubens".
Zwar lehnt O'Leary die in Österreich bereits eingeführte und in Deutschland wohl bevorstehende allgemeine Impfpflicht ab und bezeichnet dies als Eingriff in die bürgerlichen Freiheiten. Stattdessen sollten die Behörden aber denjenigen das Leben schwer machen, die die Impfung ohne triftigen Grund verweigern. „Wer nicht geimpft ist, sollte nicht ins Krankenhaus gehen, nicht fliegen, nicht mit der Londoner U-Bahn fahren und auch nicht in den örtlichen Supermarkt oder die Apotheke gehen dürfen."
Wer sich nicht für die Impfung entscheidet, könne „zu Hause sitzen und ... [seine] Medikamente und Lebensmittel abholen". Aber Sie sollten nach Lesart von O'Leary nicht zur Arbeit gehen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, wenn Sie keinen Impfpass haben.
„Wir erkennen das Recht eines jeden an, sich nicht impfen zu lassen, wenn er das möchte", gibt sich der Selfmade-Milliardär gnädig. „Wenn Sie persönlich gegen eine Impfung sind, weil es sich um eine riesige Verschwörung von Regierung und Pharmaunternehmen handelt, respektieren wir Ihr Recht, ein Idiot zu sein."
Man wird befördert, wenn man Johnson und seine schwachsinnigen Idioten
verärgert
Möglicherweise gründen seine Tiraden gegen Impfskeptiker auf
Frustration. Im Dezember wird Ryanair voraussichtlich eine Million Passagiere
weniger befördern, was einem Rückgang um zehn Prozent entspräche.
Zudem drohe die Aussicht auf weitere Einschränkungen in der Zukunft, das
langfristige Vertrauen in die Luftfahrt zu erschüttern.
Auch den britischen Premier Boris Johnson bedachte der 60-Jährige mit scharfen Worten. Zu Beginn dieser Woche machte sich der Ryanair-Chef in den sozialen Medien über Downing Street Nr. 10 lustig, indem er andeutete, dass die Arbeitsgruppen in Downing Street umso eifriger tagten, je schwerer die Krankheit verlaufe. „Man wird dort befördert, wenn man Johnson und seine schwachsinnigen Idioten verärgert."
Auf die Nachfrage, ob die von ihm gegründete Airline künftig nur noch Geimpfte an Bord lassen wolle, zeigte sich O'Leary einem Bericht der Londoner »Times« zufolge zurückhaltend. Fluggesellschaften könnten keine Passagiere ausschließen - das könnten und müssten Regierungen tun.
(Copyright © 2022 by reitschuster.de)
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Anmerkung von DD6NT:
Es gibt aber auch die Möglichkeit für Michael O'Leary, dass die von ihm so genannten "idiotischen Impfgegner" ihm durch Ignoranz seiner Fluggesellschaft Ryanair, ihn in die Insolvenz befördern. Wer anderen eine Grube gräbt, fällt meistens selbst hinein.
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RKI-Wochenbericht: Erstmals mehr Geimpfte erkrankt als Ungeimpfte
Impfpflicht weiter unter Beschuss
Veröffentlicht am 02.04.2022 - Mario Martin
Der aktuelle RKI-Wochenbericht liefert neues Futter für die Kritiker
der geplanten Impfpflicht. Der behauptete Schutzeffekt kann kaum noch
konstruiert werden. Eine Pandemie der Geimpften scheint sich
abzuzeichnen.
Von Mario Martin.
WEITERLESEN (reitschuster.de
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Wöchentlicher Lagebericht der RKI vom 31.03.2022:
>>>>> LINK <<<<< (PDF-Datei, 42 Seiten - 5.01 MB)
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Quellen/Links: Versicherungen verweigern Zahlung bei "Corona-Tod" und Gerichtsurteil:
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>>>>> Link <<<<<
(https://www.kla.tv/22062) · · · Die "mRNA" Impfstoff-Katastrophe nimmt nun seinen Lauf . . . . . >>>>>LINK<<<<<·
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