Sinkende Mitgliederzahlen - immense Kostensteigerungen Senioren verlassen den Club
Der Weg alles Irdischen
In den vergangenen Jahren und auch kürzlich mussten viele Wirtschaftsunternehmen wegen der allgemeinen Kosten- Entwicklung und falscher Entscheidungen der Vorstände und des Managements, mit anderen Firmen fusionieren oder aber in die Insolvenz gehen. Ein anderer Grund, weshalb Vereine oder Clubs aufgelöst werden, ist oft auch die geringe Mitgliederzahl und ein mangelndes Interesse an der ehrenamtlichen Arbeit im Verein. Diesen Weg mussten in der Vergangenheit auch Amateurfunk- Vereine gehen, wie z.B. der Deutsche Funk Verband e.V. (DFV e.V.) die Aktivitätsgruppe-Wolfsburg-Gifhorn e.V. (AWG e.V.) die Interessen-Gemeinschaft der Funk- Amateure in Hilfsorganisationen e.V., in Deutschland (IG-FIH e.V.) und auch der Belgium-Digital-Modes-Club (BDM), die nun Amateurfunk-Geschichte geworden sind.Auch der Förderverein Amateurfunkmuseum e.V. (AFM) hat, wie man im Funk-Telegramm.de, 06/2016 auf Seite 7, rechts oben lesen kann, auf seiner Jahreshauptversammlung 04/2016 im Jahresbericht des Vorstands, über große Probleme des Vereins berichtet. Insbesondere seine finanziellen Schwierigkeiten, die innerhalb kurzer Zeit in die Zahlungsunfähigkeit führen können, wenn nicht entschieden und nachhaltig gegengesteuert wird und neue Geldquellen erschlossen werden. Man hofft auf edle Spender.
(Quelle:http://www.amateurfunkmuseum.de/actuell02.html) Achtung: Diese Seite wurde zwischenzeitlich entfernt. · Aber ganz offensichtlich ist es kein amateurfunkspezifisches Problem, dass viele Club-Mitglieder auch den alteingesesse- nen CB-Funk Vereinen nicht mehr die Treue halten und sich vom Vereinsleben verabschiedet haben. Hier kann an erster Stelle wohl die Deutsche Funk-Allianz e.V. - DFA genannt werden, denn auch dieser einst recht grosse CB-Funk-Club wurde bereits am 31.12.2016, im Vereinsregister geloschen.DARC-Vorstand will RTA abschaffen
Eine Entwicklung anderer Art zeichnet sich in Bezug auf den Runden Tisch Amateurfunk (RTA) ab. Da in der Vergangenheit und zwischenzeitlich wiederholt mehrere Vereine die Mitgliedschaft am Runden-Tisch-Amateurfunk gekündigt haben, wie es z.B. bereits am 10.08.2010, die Diplom- Interessen-Gruppe e.V. (DIG e.V.) getan hat (Nicht zu verwechseln mit der DIG Diplom-Interessen-Gruppe ohne e.V. Sekretär: DH1PAL, rd. 3500 Mitgl. in DL). Der Vorstand des DARC e.V. beschäftigt sich mit dem Gedanken, den RTA abzuschaffen. Der RTA soll aufgelöst und „in den DARC überführt werden“. (Quelle: Protokoll der DARC-Mitgliederversammling 11/2019 und Funk-Telegramm 03/2020)Website wegen EU-DSGVO "offline"
Man darf hier aber auch nicht vergessen, dass viele Websites von Amateurfunk-Vereinen oder Clubs wegen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), zwischenzeitlich von den Betreibern aus dem Internet genommen wurden, weil jetzt viele Informationen nicht mehr gezeigt werden dürfen und daher so manche Website, keinen Sinn mehr für unser Hobby darstellt. Daher ist natürlich auch die Webewirksamkeit im Internet, für diesen Verein oder Club nicht mehr gegeben.Angespannte Finanzen der IARU Region 1
Der Präsident der IARU Region 1 - Don Beattle, G3BJ, hatte im Juli 2017, in seiner Eröffnungsrede zur HamRadio geradezu gefleht, dass sich mehr Funkamateure in und für die IARU engagieren sollten. In einem Papier zur IARU-Konferenz im September hatte er kürzlich auf die extrem angespannte Situation bei den Finanzen der IARU hingewiesen.Quelle: Funktelegramm 09/2017- Seite 6, links (IARU gegen EURAO)
(Artikel gekürzt: DD6NT)
Senioren verlassen oft ihren Club
Ein betrachtenswerter Aspekt, den die Amateurfunk-Vereine auf keinen Fall unterschätzen sollten, ist die Tatsache, dass bei vielen Club-Mitgliedern und besonders in der Gruppe der Senioren, oft auch finanzielle Probleme in der heutigen Zeit auftauchen und den Grund für den Austritt aus einem Verein darstellen. Potenzielle Kandidaten für einen in Zukunft erfolgenden, möglichen Austritt aus dem Verein können sich die Vorstände selbst in der eigenen Buchhaltung ihres Vereins ansehen und sich hier besonders auf die Mitglieder konzentrieren, die den Jahresbeitrag schon jetzt in monatlichen Raten begleichen, weil es ihnen schwer fällt den Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft, in einem Stück aus der Tasche zu ziehen. Die Vorstände der Vereine sollten sich auch einmal überlegen, wenigstens den Vereinsmitgliedern der Gruppe, der über 65-jährigen Senioren, einen vergünstigten Jahresbeitrag zu gewähren. Summen von 100.- Euro und mehr für den Mitgliederbeitrag jährlich, können sich z.B. Ruheständler mit niedrigen Renteneinkünften, oft nicht mehr leisten. Im Besonderen dann, wenn die Kosten für einen Versand- Service, die Beschriftung der QSO´s und den Druck der QSL-Karten, zusätzlich geleistet werden sollen. Hier sind die Amateurfunk-Vereine zum Handeln aufgefordert, wenn man diese altgedienten Mitglieder nicht vorzeitig durch deren Austritt verlieren will. Das Verbuchen eines Mitglieds- Beitrags von 50% ist mehr, als wenn das Mitglied kündigt und die Einnahme in der Vereinskasse dann Null ist, weil man schon wieder ein aktives Mitglied verloren hat. (Artikel t.w. gekürzt und aktualisiert - DD6NT) (Quelle: Auszugsweise von Hans-Gerhard, DK3JB / Funktelegramm 04/2017 Seite 13)Mitgliederschwund und Kostenexplosion
Die Situation der Clubs und Vereine in der deutschen Amateurfunk-Landschaft ist die, dass die Mitglieder in manchen Clubs oder Vereinen nur als zahlungspflichtige und ansonsten aber unmündige Bürger angesehen werden. Die Vorstände in den Clubs und Vereinen überwachen oft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt die finanzielle Entwicklung im Verein und vergessen die Ausgabenbremse anzuziehen, wenn noch Zeit dafür da ist. Leider aber erkennen viele Funktionäre in den Clubs oder Vereinen erst viel zu spät ihre Situation, nämlich dann wenn das Geld schon alle ist oder noch schlimmer, wenn man das Geschäftsjahr sogar mit Verlusten abschließt. Jetzt gehört der Verein auf den Prüfstand. Die Reaktionen der Mitglieder reichen von Verwunderung, über Kopfschütteln, bis zum Austritt aus dem Verein. Bei einer stark sinkenden Mitgliederzahl, aber immer höher steigenden Kosten und einer starken Anhebung der Mitgliedsbeiträge, ist das Ende der “Fahnenstange“ bald erreicht. Der Knackpunkt des Ganzen befindet sich genau an der Stelle, an der die Mitgliederzahl so stark abgesunken ist, dass es den wenigen im Verein oder Club verbleibenden Mitgliedern, bei den in die Höhe schnellenden Ausgaben, nicht mehr möglich ist, die erforderlichen Finanzmittel aufzubringen, die für die Erhaltung der Funktionen des Vereins und für eine Weiterführung in unveränderter Weise erforderlich sind.DARC-Beitragserhöhung ab 2021 plus 3% - und ab Jan. 2022 um weitere 3%
Der Jahresbeitrag für DARC-Mitglieder, wird ab dem 01.01.2021 z.B. in der Gruppe 01 (um ca. 3%), angehoben und ab 01.01.2022, um weitere ca. 3% auf 105. --* Euro (p.a.). Wer zusätzlich den Service der DARC QSL-Service GmbH, in Anspruch nehmen will, ist dann für die Vermittlung, Beschriftung mit den QSO-Daten und dem Druck von z.B. 1.000 Stck. QSL-Karten p.a. mit weiteren 79.— EUR und bei 2.000 Stck. p.a. mit 149. – EUR dabei. Bei diesen Rechen-Beispielen* addieren sich die Kosten z.B. in der Gruppe 01, für DARC-Mitglieder, auf 184. – EUR p.a. bzw. 254. – EUR p.a.(nur mit ADIF-Upload der QSO-Daten)
*) Beispielrechnung für die Beitragsgruppe 01, bei der DARC QSL-Service GmbH, sind auch andere Abos, zu anderen Preisen möglich.(DARC QSL-Service GmbH. - Preisliste)
In Erinnerung, etwa an das Jahr 2013 oder 2014, hier zahlte ich als DARC-Mitglied noch 72. – EUR Jahres- beitrag (einschließlich QSL-Vermittlung). Aufgrund einer von der Mitgliederversammlung des DARC, in Baunatal, im Frühjahr 2014, für das Jahr 2015 durch- gewinkten Beitragserhöhung von 33,33% (von 72.- € auf 96.- € p.a.), bin ich zum Jahresende 2014, aus dem DARC, dem Deutschen Amateur Radio-Club, ausgetreten und habe meine Position im Vorstand des DARC, als Ortsverbands- vorsitzender (OVV), des Ortsverbandes Berlin-Charlotten- burg D01, ab Januar 2015 zur Verfügung gestellt. Jetzt kann man mich nicht mehr anpassen und ohne Club, fehlt mir auch sonst nichts.Neuer Club in Berlin gegründet
Trotz unerfreulicher Dinge, gibt es aber auch Licht am Amateurfunk-Horizont. So ist z.B. in Berlin, schon 2017, ein neuer Club gegründet worden, der sich großer Beliebtheit erfreut, die Amateurfunk Interessen Gruppe - AIG, mit monatlichen Treffen von Funkamateuren, ausserhalb von Vereinsmitgliedschaften und man muss auch kein Mitglied in irgendeinem Amateurradio-Ortsverband sein. Ein Grund für den Erfolg, ist wohl die Tatsache, dass in diesem neuen Club in Berlin, kein Mitgliedsbeitrag erhoben wird und es gibt daher auch keine Thematisierung von Beitragsanpassungen.
Die Amateurfunk Interessen Gruppe (AIG), ist weder ein eingetragener Verein (kein e.V.), noch eine Vereinigung und schon gar keine rechtsgültige Organisation gemäß dem deutschen Recht. Wir erheben auch nicht den Anspruch, etwas aus dieser Aufzählung zu sein und streben auch keine Führungspositionen an. Wir sind eine Interessen-Gruppe unabhängiger und in der Hauptsache nicht organisierter Funkamateure.
Bei der "AIG" in Berlin, handelt es sich um eine kleine Interessen-Gruppe von Menschen, welche sich aufgrund der gleichen Interessen (Amateurfunkdienst), aber in unterschiedlichen Ausprägungen mit dem Hobby Amateurfunk beschäftigen. Einige Funkamateure in unserer Gruppe sind auch sehr aktiv in den Bereichen "Arbeitskreis Notfunk" und "Katastrophenfunk KatS", in Berlin und Brandenburg tätig.
Die AIG führt kein Kassenbuch und hat weder Einnahmen noch Ausgaben.In der AIG, gibt es daher keine Geschäftsstelle, keinen Geschäftsführer, keinen Vorstand, keinen Kassierer, keinen Sekretär und keine Vereinszeitschrift. Aber dafür bezahlt man in der AIG keinen Mitgliedsbeitrag und es gibt daher auch keine Kündigungen.
(Quelle: © by Nachrichten-Archiv DD6NT) Aus gegebenem Anlass wurden alle Termine, der "AIG" wegen der Virensituation abgesagt. Nähere Informationen über die "AIG" finden Sie an der oberen Randleiste, auf dieser Seite, unter: "AIG". Anfragen - E-Mailadresse: [email protected] Copyright © 2007 by Nachrichten-Archiv DD6NT Anmerkung zur Datenschutzgrundverordnung - (DSGVO) und zum Amateurfunkdienst Gesetzliche Grundlage für den Amateurfunkdienst ist das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die Amateurfunk-Verordnung (AFuV). Sowohl im Amateurfunkgesetz und der entsprechenden Verordnung kann aber keine Regelung erkannt werden, die von der Datenschutzgrundverordnung, (DSGVO) betroffen wäre. (Copyright © by Nachrichten-Archiv DD6NT)Neues von der IARU:
Internationale AmateurfunkunionRegion 1 - 25. Generalkonferenz
Teil 1 (virtuell) 10. bis 16. Oktober 2020 (Ein Bericht des Funk-Telegramms 12/20)
IARU-Präsident: Tim Ellam, VE6SH
QSL-Service bald nur noch elektronisch Kein geringerer als der Präsident der IARU, Tim Ellam, VE6SH, wies bei der Eröffnung der IARU-Konferenz der Region 1 am 11.10.2020 darauf hin, dass massive Veränderungen auf die Amateurfunkverbände zukämen. So sei absehbar, dass der QSL-Service bald nur noch elektronisch abgewickelt werden würde. (Quelle: IARU-Konferenz Region 1 und FT-12/20)·
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