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Das 8,33-kHz-Flugfunk-Raster

Auf dieser Seite geht’s um das neue 8,33-kHz-Raster für VHF-Flugfunkgeräte (118 bis 137 MHz), welches 1994 beschlossen wurde und in Europa seit dem 1. Januar 2018 auch für die unteren Lufträume verbindlich vorgeschrieben ist.

Unter Piloten wurde schon vor der Umstellung kontrovers diskutiert, u. a. über den Sinn/Unsinn der kostenintensiven Maßnahme. Es gab Unstimmigkeiten bezüglich Bandbreiten, „Rundungsfehlern“ sowie Kompatibilitätsproblemen und daß z. B. die neue Kanal-Anzeige nachweislich nicht mit der Frequenzzähler-Anzeige übereinstimmen würde!

Die Verwirrung ist groß, wenn Juristen den Physikern die (reale) Welt erklären... 😀


Das 8,33-kHz-Raster kurz und knapp

1) Die Anzahl der real nutzbaren VHF-Kanäle wird durch Dreiteilung des bisherigen 25-kHz-Rasters von 760 auf 2.280 Kanäle verdreifacht:

            

2) Die Kanalbreite (und somit auch das Kanalraster) wird auf ein Drittel (8,333333... kHz) der bisherigen Breite reduziert:
Den auf der Frequenzskala f benötigten Platz pro Kanal nennt man Kanalbandbreite oder auch Kanalbreite.

Reiht man die Kanäle in einer Linie auf der Frequenzskala auf, dann wiederholt sich alles in einem gewissen Abstand, dem Kanalraster. Damit es keine „Überlappung“ gibt bzw. die Kanalbandbreite optimal genutzt wird, entspricht üblicherweise das Kanalraster der Breite der Kanäle (hier: 25 kHz oder 8,33... kHz).

Hinweis:
Es ist gleichgültig, ob man als Bezugspunkt fürs Raster die Mittenfrequenz eines Kanals, den Anfang oder das Ende des Kanals nimmt - Der Abstand (das Raster) ist immer gleich.
3) Die Frequenzen vom alten 25-kHz-Raster bleiben im neuen System erhalten. Zusätzlich kommen pro 25-kHz-Schritt je zwei neue hinzu: eine um 8,33 kHz „tiefer“ bzw. eine um 8,33 kHz „höher“, siehe Tabelle.

Wie man sehen kann, gibt es „neue“ 8,33er-Frequenzen, die mit den alten 25er-Frequenzen identisch sind. Einziger Unterschied ist, daß im Empfänger unterschiedliche ZF-Filterbreiten verwendet werden. Grund für die Doppelbelegung ist, daß beide Systeme parallel verwendet werden können, im Funkgerät also nicht ständig das Raster gewechselt werden muß (z. B. bei Flügen ins außereuropäische Ausland). Zur Unterscheidung der doppelt belegten Frequenzen siehe Punkt 4).

Im neuen 8,33/25-Kombi-System gibt es 4-mal mehr Rastpositionen als früher. De facto hat sich die Anzahl der real verfügbaren Frequenzen (wegen den Doppelbelegungen) aber nur verdreifacht!
4) Zwecks Unterscheidung zum alten 25-kHz-Raster verwendet man im europäischen Funkverkehr seit der Umstellung Kanal-Angaben“ anstelle von Frequenzen. Die Kanäle entsprechen dabei den neuen (auf 5 kHz gerundeten) Frequenzen, mit folgender Ausnahme:
Die neu hinzugekommenen Kanäle, welche mit den alten Frequenzen vom 25-kHz-Raster identisch sind, werden zwecks Unterscheidung willkürlich um +5 kHz hochgestuft, siehe Tabelle oben.

Außerdem wird in den Funkgeräten die bisher übliche 5-stellige (Frequenz-)Anzeige durch eine 6-stellige (Kanal-)Anzeige ersetzt. Auch wenn die Anzeige der neuen Kanäle unsinnig erscheinen mag, alle Sende-/Empfangsfrequenzen liegen im neuen 8,33-kHz-Raster, siehe die Beispiele hier und die Tabelle oben:

8,33-kHz-Raster (6-stellige Anzeige)
Kanalanzeige --> Sende-/Empfangsfrequenz
    120.005   -->  120,000 MHz
    120.010   -->  120,00833... MHz
    120.080   -->  120,075 MHz

25-kHz-Raster (5-stellige Anzeige)
Freq.-Anzeige --> Sende-/Empfangsfrequenz
       120,00   -->  120,000 MHz
       120,07   -->  120,075 MHz
Zusammenfassung
•  Durch Dreiteilung des Rasters gibt es Platz für neue Frequenzen, jeweils ±8,33 kHz um die alten Frequenzen.
•  Zwecks Kompatibilität zum bisherigen Raster werden die alten Frequenzen ins neue 8,33/25-Kombi-System integriert, d. h. neue und alte Frequenzen erscheinen nacheinander im Display (siehe Video).
•  Das Problem der Doppelbelegung (alt = neu) wird durch „Hochstufung“ der „neuen Frequenz“ um +5 kHz gelöst (nur im Display).
•  Für die neuen Frequenzen werden im Empfänger schmale Filter verwendet; Rastet man alte Frequenzen, werden die breiten Filter verwendet (siehe Video).
•  Da die real verwendeten Frequenzen wegen Rundung bzw. Hochstufung (meist) nicht mehr mit der Display-Anzeige übereinstimmen, werden alle Frequenzen im neuen 8,33/25-Kombi-System als „Kanäle“ bezeichnet.

Wenn man eine Frequenz (bzw. einen Kanal) nicht einstellen kann, dann befindet sich das Funkgerät im falschen Modus!

Doppelbelegung im neuen 8,33/25-Kombi-System
Die alten Frequenzen sind identisch mit den jeweils korrespondierenden neuen Frequenzen! Einziger Unterschied ist die Kanal-Bezeichnung und die Bandbreite des verwendeten Empfänger-ZF-Filters:
•  Alte Frequenzen werden mit xxx.x00/25/50/75 angezeigt und verwenden breite ZF-Filter.
•  Neue Frequenzen werden mit xxx.x05/30/55/80 angezeigt und verwenden schmale ZF-Filter.
Wer‘s nicht glauben mag, der mißt die Sendefrequenzen seines Flugfunkgerätes mit einem Frequenzzähler nach.

Den Effekt der unterschiedlichen Empfänger-ZF-Filterbreiten kann man auch ohne teuren Funkmeßplatz leicht feststellen:
Dazu am Empfänger die Rauschsperre öffnen und den Kanalwahlschalter langsam drehen. Bei den alten 25-kHz-Frequenzen kann man ein höherfrequenteres Rauschen hören als bei den neuen 8,33-kHz-Frequenzen (mehr Bandbreite = mehr Rauschen).
© Video von Achim, DJ3UE
Hinweis:
Wegen dem nicht geänderten Sprachfrequenzbereich von weiterhin max. 3 kHz (in beiden Systemen) ändert sich beim Umschalten auf ein anderes Filter (25 kHz bzw. 8,33 kHz) nur das Grundrauschen, nicht aber die Verständlichkeit.



So sieht ein AM-Signal im 8,33-kHz-Flugfunk-Raster auf dem Spektrum-Analyzer im Wasserfalldiagramm aus:
Bildvorlage: © DJ3UE
Wie man gut sehen kann, die Kanal-Bandgrenzen (rote Linien) werden sicher eingehalten.


Das „Verwirrpotential“ um die neuen Kanäle scheint groß! Selbst der Funkgerätehersteller ICOM äußerte sich auf Anfrage nur „schwammig“/allgemein über das neue Raster:

>>> Die Flugsicherheitsbehörden hätten sich auf „Rundungsregeln“ für Flugfunkgeräte „geeinigt“, damit Piloten nicht allzuviel darüber nachdenken müssen, was nur unnötigen Stress verursachen würde. Bei den Flugfunkgeräten würde stets die richtige Frequenz (im Hintergrund) gerastet werden, aber die „gerundete Frequenz“ angezeigt werden. <<<

...dabei ist doch alles gaaaanz einfach 😁, wenn man die 4 Punkte oben beachtet...


FAQ

Frage
Was stellt man mit der „Modus-Taste“ ein?
                    
Antwort
Moderne Flugfunkgeräte besitzen eine „Modus-Taste“ (8/25), mit welcher man zwischen dem alten 25er- und dem neuen 8,33er-Raster umschalten kann. Im 25er-Modus können ausschließlich Frequenzen im 25-kHz-Raster eingedreht werden. Im neuen 8,33/25-Kombi-Modus sind sowohl die alten Frequenzen im 25-kHz-Raster als auch die neuen Kanäle im 8,33er-Raster (abwechselnd, nacheinander) einstellbar, siehe Tabelle. Die Modus-Taste muß man also nur 1 x im Funkgeräteleben drücken, spätestens nach dem 31.12.2017.

Frage
Wenn die Frequenzen des alten 25-kHz-Rasters im neuen 8,33-kHz-Raster erhalten bleiben, warum hat man dann „glatteFrequenzen zwangsweise in „krummeKanäle umbenannt?!
Antwort
In der Übergangszeit erlaubt der „Trick“ die Koexistenz von alten und neuen Funkgeräten, aber auch danach: Beispielsweise existiert in den U.S.A. kein 8,33-kHz-Raster! Gleichwohl müssen alle Flugzeuge, die Europa an- bzw. überfliegen, zusätzlich zu den alten Frequenzen auch die neuen Frequenzen rasten können.

Frage
Warum hat man bei den neu hinzugekommenen Frequenzen für die letzten 2 Stellen nicht die auf 3 Stellen hinter dem Komma gerundeten Frequenzen (08, 17, 33, 42, 58, 67, 83 und 92) genommen? Haben Kanalangaben in 5er-Schritten (05, 10, 15, 30, 35, 40, 55, 60, 65, 80, 85, 90) Vorteile?
Antwort
Piloten sind Frequenzen im „5er-System“ gewohnt. Sie erwarten im Funkverkehr auf der letzten Stelle eine Null oder eine Fünf. Kanalangaben in 5er-Schritten reduziert die Vielfalt möglicher Zahlen und somit die Fehleranfälligkeit bei der Übermittlung.

Frage
Wie wird die Bandbreitenumstellung technisch realisiert?
Antwort
Da die Bandbreite eines AM-Senders (bei einem Modulationsgrad kleiner 90 %) nur von der maximalen Modulationsfrequenz abhängt, kann man diese mittels NF-Tiefpassfilter limitieren. Damit es möglichst kein „Übersprechen“ auf die Nachbarkanäle gibt, müssen fürs neue Raster die Filter im Sender steilere Flanken aufweisen als die Filter fürs alte Raster. Im Empfänger werden dementsprechend ZF-Filter mit „schmäleren“ Durchlaßkurven verbaut.
Nachteil: Mit geringerer Bandbreite klingt alles „dumpfer“...

Frage
Ist die (Kanal-)Bandbreite identisch mit dem (Kanal-)Raster?
Antwort
Nein, das muß nicht zwangsweise so sein, ist es aber in den meisten Fällen. Eine ähnliche Frage wäre: Darf ich mit meinem Auto bei einem Tempolimit von 100 km/h auch nur 60 km/h schnell fahren?
Sender (Tx)
Die Flugfunkgerätehersteller dürften bei einem Kanal-Raster von 25 kHz die maximale Sender-Bandbreite von 25 kHz ausnutzen, was aber aber nicht gemacht wird. Im Gegensatz zu anderen Funkdiensten (z. B. Amateurfunk oder CB-Funk) wird der erlaubte Rahmen aus Sicherheitsgründen nicht ausgenutzt (Stichwort „Übersprechen“).
Bei einer Amplitudenmodulation ändert sich nicht nur der Sendepegel (Amplitude) „im Takt der Sprache“, sondern auch der benötigte Platz auf der Frequenzskala (Bandbreite).
Dabei gilt: Je höher die maximal übertragene Audio-Frequenz, desto breiter die belegte Bandbreite, bestehend aus den beiden Seitenbändern USB (Upper Side Band = oberes Seitenband) und LSB (Lower Side Band = unteres Seitenband) sowie dem (schmalen) Träger. Der im Flugfunk üblicherweise übertragene (Sprach-)Frequenzbereich liegt bei max. 3 kHz („Telefonqualität“). Somit ist ein AM-Sender mit seinen beiden Seitenbändern 2 x 3 kHz = 6 kHz breit, bei erlaubten 2 x 12,5 kHz = 25 kHz!
Da sich seitens der Flugfunkgerätehersteller die max. übertragene Sprachbandbreite im neuen 8,33er-Raster NICHT geändert hat, bleibt es bei 6 kHz HF-Kanal-Bandbreite, was weiterhin kleiner als das erlaubte Maximum ist (6 kHz < 8,33 kHz). Aus diesem Grund hat keiner der Piloten eine Veränderung der Übertragungsqualität bemerkt! Was schon „dumpf“ klingt, wird nicht noch dumpfer...   😏
Empfänger (Rx)
Da die Sender im neuen 8,33er-Raster auf der Frequenzskala 3 x dichter als bisher beieinander liegen und weiterhin eine saubere Kanaltrennung gefordert wird, muß im Empfänger die ZF-Filterbandbreite mit schmäleren Filtern auf ein Drittel verkleinert werden, also ans engere Raster angepaßt werden.
Hinweis: Im Gegensatz zur FM-Modulation ändert sich hierbei bei der AM-Modulation die Lautstärke nicht.

Frage
Sind Funkgeräte im (alten) 25er-Raster mit Funkgeräten im (neuen) 8,33er-Raster „kompatibel“, das heißt, kann man sich mit einem Funkgerät im 25er-Raster mit einem im 8,33er-Raster unterhalten und umgekehrt?
Antwort
Ja, aber nur auf den „alten“ Frequenzen:
       Frequenz:            Kanal:
     xxx,000 MHz <--> xxx.005
     xxx,025 MHz <--> xxx.030
     xxx,050 MHz <--> xxx.055
     xxx,075 MHz <--> xxx.080
Da beide Funkgeräte (trotz unterschiedlichem Raster bzw. unterschiedlicher Bandbreite) teilweise identische Sende-/Empfangsfrequenzen nutzen (siehe Tabelle), funktioniert das einwandfrei. Bedingung ist, daß die „alten“ Funkgeräte sendeseitig nicht die volle Bandbreite von 25 kHz nutzen, d. h. die übertragene Sprache auf max. 3 kHz begrenzt ist (was bisher stets der Fall war).

Frage
Können sich Funkgeräte im 25-kHz-Raster und im 8,33-kHz-Raster „gegenseitig stören“?
Antwort
Ja! Ein Funkgerät im 25-kHz-Raster (z. B. eine Bodenstation auf xxx,050 MHz) empfängt wegen des „breiten“ ZF-Filters prinzipiell immer 3 Kanäle vom 8,33er-Raster gleichzeitig:
    xxx.040
    xxx.055
    xxx.060
Fall a)
Aussendungen auf benachbarten 8,33-kHz-Kanälen können mit einem „alten“ Funkgerät (im 25-kHz-Raster) empfangen werden:
Sendet ein Pilot z. B. auf Kanal xxx.060, dann kann die Bodenstation auf xxx,050 MHz den Piloten wegen des 25 kHz breiten ZF-Filters zwar einwandfrei hören, aber nicht ansprechen, da das sehr schmale ZF-Filter im Empfänger des Luftfahrzeugs nur Aussendungen auf xxx,058 MHz ±4,16 kHz empfangen kann. Bedingung ist, daß das „alte“ Funkgerät sendeseitig nicht die volle Bandbreite von 25 kHz nutzt, d. h. die übertragene Sprache auf max. 3 kHz begrenzt ist (was bisher stets der Fall war).
Aussendungen von Luftfahrzeugen auf Kanal xxx.060 (Frequenz: xxx,058 MHz) können für die Bodenstation (Frequenz: xxx,050 MHz) im Stand-by-Betrieb nervig werden, weil sie üblicherweise nicht für sie bestimmt sind. Sollte die Bodenstation auf ihrer Frequenz gerufen werden und es kommt zudem gleichzeitig zu einem Gespräch unter Piloten auf einem der beiden Nachbarkanäle (oder auf beiden gleichzeitig), dann wird der Empfang der Bodenstation (je nach Feldstärke) massiv gestört!
Fall b)
Sollte der eher seltene Fall eintreten, daß ein „altes“ Funkgerät ohne scharfe 3-kHz-Sprachbegrenzung auf Sendung geht, dann könnten die Empfänger auf den benachbarten 8,33-kHz-Kanälen (vor allem im Nahbereich) durch „Übersprechen“ beeinträchtigt werden!

Frage
Ist das neue Kanal-System unverwechselbar?
Antwort
Normalerweise schon, denn jeder „Kanal“ ist eindeutig und nur 1 x vergeben, auch wenn es ab und an die gleiche Frequenz ist, siehe Tabelle oben!
Wenn man eine zugewiesene Frequenz bzw. Kanal NICHT einstellen KANN, dann befindet sich das Funkgerät im falschen Modus!
Bei Flugplätzen, die bisher z. B. 000er- Frequenzen (oder 050er-Frequenzen) hatten und zwangsweise auf 005er-Kanäle (bzw. auf 055er-Kanäle) umgestellt wurden, kann es vorkommen, daß ein Funkgerät versehentlich im alten 25-kHz-Modus arbeitet, und keiner merkt‘s!
Im alten Modus wird im 5-stelligen Display xxx,00 (bzw. xxx,05) angezeigt, so wie es „früher schon immer“ war. Das heißt, die Piloten sind es gewohnt, daß die 5-kHz-Stelle „abgeschnitten“, also nicht angezeigt wird.
Wenn das Schulungsflugzeug immer nur Platzrunden dreht, also nie eine andere Frequenz als die Platzfrequenz eingestellt wird, dann fällt u. U. niemandem auf, wenn der falsche Modus eingestellt ist. Die Piloten wundert’s nur, daß sie „hoch oben“ (wegen dem breiten ZF-Filter im Empfänger) „Störungen“ von benachbarten (8,33-kHz-)Frequenzen haben...

Frage
Sind nach der Umstellung noch Frequenzen im alten 25-kHz-Raster zugeteilt?
Antwort
Obwohl die Umstellung offiziell seit Ende März 2018 abgeschlossen ist, gibt es noch Frequenzen im 25-kHz-Raster wie z. B. FIS-, ATIS- oder Notfrequenzen, siehe Luftfahrthandbuch (AIP). LANGEN-FIS nutzt z. B. ein Gleichwellenfunksystem mit Offset-Trägertechnik (CLIMAX), welches eine Kanalbandbreite von 25 kHz beansprucht und somit aus technischen Gründen nicht mit dem neuen Raster kompatibel ist.

Frage
Wenn die alten 000/025/050/075er-Frequenzen mit den neuen 005/030/055/080er-Kanälen „identisch“ sind, worin liegt dann der Sinn der „Doppelaufführung“?
Antwort
Bei einem im neuen 8,33/25-Kombi-Raster arbeitenden Flugfunkgerät tauchen z. B. die Kanäle 120.000 und 120.005 hintereinander im Display auf. Kurios erscheint, daß für beide Einstellungen identische Sende-/Empfangsfrequenzen verwendet werden (siehe Tabelle oben), was mit einem Frequenzzähler bzw. Meßsender leicht nachzumessen ist! Was also soll dieser „Unsinn“?
Der Unterschied liegt nicht in der Frequenz, sondern in den verwendeten Bandbreiten des Empfängers, siehe Grafik oben.
Empfänger (Rx)
Auf dem Kanal 120.000 arbeitet der Empfänger mit einem „breiten“ ZF-Filter, was dazu führt, daß immer 3 Kanäle des neuen 8,33er-Rasters gleichzeitig empfangen werden! Störungen von anderen Funkstellen, die auf den 2 benachbarten 8,33er-Kanälen unter- und oberhalb der aktuellen Frequenz senden, sind dementsprechend in Kauf zu nehmen. Auf Kanal 120.005 arbeitet der Empfänger mit einem „schmalen“ ZF-Filter, der nur eine der neuen Frequenzen empfangen kann.
Sender (Tx)
Sendeseitig sieht das so aus, daß auf dem Kanal 120.000 u. U. ein für das neue 8,33er-Raster „überbreites Signal“ ausgesendet wird, welches die benachbarten 8,33er-Kanäle (119.990 und 120.010) durch „Übersprechen“ stören kann.
Fazit: Man sollte also immer den Kanal einstellen, der dem Platz seit der Umstellung zugewiesen wurde bzw. der einem über Funk zugewiesen wird.

Frage
Welche Bandbreite wird belegt, wenn man mit einem neuen Funkgerät im 8,33er-Modus eine „alte“ 25er-Frequenz eindreht?
Antwort
Empfänger und Sender arbeiten im neuen 8,33er-Kombi-Raster auf den „alten Frequenzen“ mit „alten Bedingungen“, d. h. mit „breitem“ ZF-Filter (und mit eventuell „breiter“ Senderbandbreite). Das muß auch so sein, denn in außereuropäischen Ländern existiert kein 8,33-kHz-Raster! Funkgeräte, die auch im außereuropäischen Luftraum genutzt werden, müssen also das alte Raster „können“ (ohne nicht jedes Mal zwingend aufs neue Raster umschalten zu müssen).  😏

Frage
Warum hat man beim Austausch der Funkgeräte nicht auf modernere Modulationsarten wie FM oder „Digital“ umgestellt?
Antwort
•  Die Amplitudenmodulation (AM) ist die einfachste und somit die älteste Modulationsart. Bei Störungen, z. B. durch Überlagerung von „Trägern“ (bei „Mikrofonhängern“ oder sonstigen Dauerträgern), hat man bei AM immer die Chance, daß man noch etwas verstehen kann. Das gilt auch, wenn ein (unmodulierter) Störträger HF-mäßig deutlich stärker als das Nutzsignal ist, ganz im Gegensatz zur Frequenzmodulation (FM): Hier überwiegt der stärkere Träger. In FM wird das schwächere Signal (ab einem gewissen Feldstärkeunterschied, der FM-Schwelle) KOMPLETT unterdrückt!
Für die Experten: AM zählt nicht zu den Winkelmodulationen (wie FM). Hier verschlechtert sich das S/N-Verhältnis bei 2 Trägern kontinuierlich und nicht sprunghaft, wie es bei FM der Fall ist. Dies ist mit ein Grund, weshalb beim Flugfunk immer noch AM verwendet wird.
•  Es heißt doch immer, FM hätte eine deutlich bessere Qualität bei der Übertragung als AM (siehe UKW-Rundfunk)? Stimmt, aber das gilt nur, wenn man die dazu passende Bandbreite zur Verfügung hat, die man bei „8,33-kHz-Super-Schmalband-AM definitiv nicht hat!
•  Bei sehr schwachen Signalen (an der Rauschgrenze) hat AM deutliche Vorteile gegenüber FM: Ein FM-Signal ist entweder gut hörbar oder das starke Diskriminator-Rauschen macht bei schwachen Signalen jegliche Kommunikation unmöglich  -  AMgeht immer“!  😏
Bei digitalen Modulationsarten ist es ähnlich wie bei FM: Entweder man hört etwas, in guter Qualität, oder man hört rein gar nichts!
•  Da die neuen Funkgeräte weiterhin die alten Frequenzen bedienen müssen, könnte es bei einem Bedienungsfehler zum Mischbetrieb von AM und FM (bzw. „Digital“) kommen: Es könnte dann z. B. passieren, daß zwei Funkgeräte mit unterschiedlichen Betriebsarten auf der gleichen Sende-/Empfangsfrequenz (z. B. Kanal 120.000 bzw. 120.005) arbeiten, was aus Sicherheitsgründen nicht sein darf!
•  In außereuropäischen Ländern (z. B. in den U.S.A.) existiert kein 8,33-kHz-Raster! In diesen Ländern werden also auch auf absehbare Zeit keine Funkgeräte ausgetauscht! Weltweit sind also NICHT ALLE Funkgeräte betroffen, was die internationale Umstellung auf ein neues System verhindert. Der Parallelbetrieb von AM und FM (bzw. „Digital“) ist im VHF-Band weder aus Kapazitätsgründen noch aus sicherheitstechnischen Gründen möglich!
Fazit:
Auch nach über 100 Jahren „Funk-Technik“: Es bleibt bei der antiquierten Amplitudenmodulation im Flugfunk!


Beispiele für Funkgeräte
Bild: © DJ3UE
Bei Handfunksprechgeräten tippt man die Kanäle/Frequenzen über die Tastatur ein. Das Funkgerät erkennt anhand der letzten beiden Ziffern, ob es mit breitem oder schmalem ZF-Filter arbeiten soll.



Fazit
Für einen störungsfreien Betrieb im neuen Raster sind (auch auf Flugplätzen ohne „tatsächliche“ Frequenzumstellung) allein schon wegen den kleineren ZF-Filterbandbreiten im Empfänger neue Funkgeräte fällig, auch wenn man bei den älteren Funkgeräten die „25-kHz-Kanäle“ des neuen 8,33er-Rasters frequenzmäßig korrekt rasten kann.
Alte Funkgeräte (mit „breitem ZF-Filter“) darf man weiterhin auf „alten Frequenzen“ betreiben, z. B. als Zweit-/Notfallgeräte auf der internationalen Notfrequenz (121,500 MHz), der SAR-Frequenz (123,100 MHz) und auf zugeteilten ATIS- bzw. FIS-Frequenzen (LANGEN Information) im 25-kHz-Raster.



Für Kommentare, Fehlermeldungen oder Verbesserungswünsche bitte eine E-Mail an mich.

Erstausgabe: Dez. 2000 - Neuauflage: Sept. 2022
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