gesetzliche Grundlagen[Amateurfunkgesetz - AFuG] | [Amateurfunkverordnung - AFuV] | [Verordnung zur Durchführung des AFuG] | [Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten] | [Telekommunikationsgesetz] | [Verfügung 305/1997 des BMPT] | [Verfügung 306/1997 des BMPT](Die gesetzlichen Grundlagen in ihrer neuesten Fassung finden Sie auch auf den Sites der RegTP unter der Adresse: www.regtp.de/gesetze/start/fs_04.htm.)Wie alles, so wird auch der Amateurfunkdienst durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Amateurfunkgesetz - AFuG 1997Als Grundlage gilt das 'Gesetz über den Amateurfunk' (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997). Dieses Gesetz wurde am 16. Mai. 1997 im Deutsche Bundestag beschlossen. Es ersetzt das bis dahin gültige 'Gesetz über den Amateurfunk' vom 14. März 1949. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Der Wortlaut der Amateurfunkgesetzes - AFuG 1997 ist hier nachzulesen. Amateurfunkverordnung - AFuVDie "Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk" (Amateurfunkverordnung - AFuV) wurde am 23.12.1997 unterzeichnet und am 13.1.1998 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 2 veröffentlicht. Sie regelt die Durchführung und den Inhalt der Prüfung, die Einteilung der Arten von Amateurfunkzeugnissen (Lizenzklassen), sowie andere beim Betrieb des Amateurfunk zu beachtende Vorschriften. Der Wortlaut der Amateurfunkverordnung - AFuV ist hier nachzulesen. Verordnung zur Durchführung des AFuGDas neue Amateurfunkgesetz ist zwar beschlossen, die Amateurfunkverordnung ist veröffentlicht aber bis eine neue Durchführungsverordnung veröffentlicht ist bleiben Teile der alten Durchführungsverordnung sinngemäß in Kraft. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk (DVAFuG) vom 13. März 1967 (Auszug) Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von GerätenGesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) vom 30. August 1995 (BGBl. I, S. 1118) (Auszug) TelekommunikationsgesetzTelekommunikatiuonsgesetz (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBl. I, Nr. 39) (Auszug) Verfügung 305/1997 des BMPTGewährleistung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern, die von festen Funksendeanlagen im Frequenzbereich von 3 kHz bis 300 GHz ausgehen Hier können Sie die Verfügung 305/1997 nachlesen. Verfügung 306/1997 des BMPTGewährleistung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern, die von orstfesten Sendefunkanlagen ausgesendet werden gemäß § 6 der Telekommunikationszulassungsverordnung (TKZulV) in Verbindung mit § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG) und des § 7 des Amateurfunkgesetzes (AfuG 1997) Hier können Sie die Verfügung 306/1997 nachlesen. Letzte Änderung am 16.12.2000 durch H.-W. Roth (DH3HW) |