Verfügung 305/1997

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Verfügung 305/1997

Gewährleistung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern, die von festen Funksendeanlagen im Frequenzbereich von 3 kHz bis 300 GHz ausgehen
vom 17. Dezember 1997 (BMPT-Amtsblatt 34/97, S. 1899)

Die Verfügung ersetzt die Verfügung 95/1992 bzw. 77/1994. Sie gilt vom Datum der Veröffentlichung an für alle ortsfesten Funksendeanlagen mit einer Leistung größer/gleich 10 Watt (EIRP).

Standortbescheinigungen, die entsprechend den Verfügungen 95/1992 bzw. 77/1994 erteilt worden sind, behalten ihre Gültigkeit, sofern die bescheinigten Funbksendeanlagen im Frequenzbereich von 10 MHz bis 300 GHz betrieben werden.


letzte Änderung am 08.02.1998 durch H.-W. Roth