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Morsetelegrafieseite DK5KE
Die Morsetelegrafie ist der Urknall des Internets
 
Hinweis: Die freiwilligen Morse-Zusatzprüfungen werden nicht an allen BNetzA-Prüfungsstandorten durchgeführt - Termine und Prüfungsorte sind daher bei der BNetzA DLZ10 Dortmund zu erfragen.


Die freiwillige Telegrafie-Zusatzprüfung im Amateurfunkdienst


- Wegfall der Morsetelegrafie-Prüfungspflicht
- BNetzA-Regelung zur freiwilligen Morseprüfung
- Farnsworth-Methode (Abstands-/Pausenmethode)
- Praktische Tipps zur anstehenden Morseprüfung


Wegfall der Morsetelegrafie-Prüfungspflicht

Die Pflicht zur Morseprüfung im Amateurfunk ist entfallen. Aber warum mussten die Kurzwellen-Funkamateure in früheren Jahren Morsekenntnisse nachweisen?

Es war der internationale Zwang gemäß der damals gültigen VO-Funk!

Zitat (VO-Funk 1959 Artikel 41): "§3 (1) Jede Person, die die Geräte einer Amateurfunkstelle bedient, muß die Fertigkeit nachgewiesen haben, Texte in Morsezeichen fehlerfrei mit der Hand zu übermitteln und nach Gehör richtig aufzunehmen. Die betreffenden Verwaltungen können jedoch auf Anwendung dieser Bestimmung bei Funkstellen verzichten, die ausschließlich Frequenzen über 144 MHz benutzen."

Damit wird verständlich, warum es in der alten Bundesrepublik die Lizenzklasse "C" gab und warum in den Jahren vor dem Wegfall die Morseprüfung zwar auf "nicht mehr betriebsgerechte" 25 BpM reduziert, jedoch nicht gänzlich aufgehoben werden konnte. Dies ist nunmehr Geschichte!


Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Am 5. Juli 2003 trat der neue Artikel 25 der Radio Regulations (RR) in Kraft.

"25.5. Administrations shall determine whether or not a person seeking a licence to operate an amateur station shall demonstrate the ability to send and receive texts in Morse code signals. (WRC-03)"

Mit Wirkung vom 15.08.2003 gestattete das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den Genehmigungsinhabern der damaligen Klasse 2 (UKW-Genehmigung) den Betrieb auf Kurzwelle. Somit entfiel auch die nationale CW-Prüfungspflicht. Das Morsen war somit zur wunderbaren Kür geworden!


Aber: Obwohl die internationale Verpflichtung zur Telegrafieprüfung nicht mehr gilt, besteht in einigen Ländern weiterhin eine Verpflichtung zur Morseprüfung. Nach den Radio Regulations (RR) legt die nationale Verwaltung eines jeden Landes eigenständig fest, ob eine Morseprüfung erforderlich ist. Für die Erteilung einer Sendegenehmigung in einem dieser Länder wäre daher ein behördlicher Nachweis der Morsekenntnisse - und somit eine Prüfung - erforderlich. Um welche besonderen Länder es sich hierbei handelt, ist auf Grund der Veränderungen bei den dortigen Behörden oder Radioklubs zu erfragen.

Neben dieser - eher seltenen - objektiven Notwendigkeit zur Prüfung besteht jedoch auch ein subjektiver Grund. Funkamateure, die auf ihre Morsefähigkeiten stolz sind und vielleicht eine offizielle Bestätigung aus persönlicher Neigung wünschen, steht der Weg zur freiwilligen Zusatzprüfung ebenfalls offen - frei nach dem Motto: Es geht zwar auch ohne, aber es ist ein behördlicher Prüfungsnachweis, eine amtliche Bestätigung meiner Mühen -  und darum schön...


Folgende Regelungen gelten für die freiwillige Morse-Zusatzprüfung:

3. Freiwillige Zusatzprüfung (Zusatzprüfung Morsen)

Die Prüfung besteht aus der Höraufnahme und der Handabgabe von Morsezeichen. Die Höraufnahme und Handabgabe von Morsezeichen beschränkt sich auf folgende Zeichen:

Buchstaben des Alphabets: A - Z ohne Umlaute
Zahlen: 0 - 9
Verkehrszeichen: Spruchanfang "ka"; Spruchende "ar" oder "+"; Verkehrsende "sk"
Sonstige Zeichen Trennung "="; Fragezeichen "?"; Bruchstrich "/"; Punkt "."; Komma ","

Ein Prüfungsteilnehmer muss seine Fertigkeiten nachweisen, Texte in offener Sprache sowie Gruppen von Buchstaben, Ziffern und Zeichen nach dem internationalen Morsealphabet abzugeben und aufzunehmen. Der Prüfungstext besteht aus simuliertem Amateurfunkbetrieb, darin enthalten sind Rufzeichen, Q-Schlüssel, amateurfunkübliche Abkürzungen, Ziffern, deutscher Klartext und Satzzeichen.

Bei der Höraufnahme der Morsezeichen wird ein gleichzeitiges Niederschreiben des Klartextes in gut lesbarer Handschrift gefordert. Das Mitschreiben der Punkte und Striche des Morsecodes mit anschließender Übersetzung in Klartext kann bei der Prüfung nicht akzeptiert werden. Bei der Höraufnahme gelten die folgenden Bedingungen:

- Morsegeschwindigkeit von mindestens 5 Wörtern (zu je 5 Zeichen) pro Minute,
- Dauer mindestens 3 Minuten,
- höchstens 4 Fehler.

Bei der Handabgabe eines Prüfungstextes in Morsezeichen ist die Verwendung einer Morsetaste, mit der mechanisch oder elektronisch die Morsezeichen per Handabgabe erzeugt werden, zulässig. Nicht zulässig sind Einrichtungen, die das Erzeugen von Morsezeichen ohne aktive Kenntnis des Morsecodes zulassen. Bei der Morseabgabe ist die Benutzung von Mithöreinrichtungen erlaubt. Für die Handabgabe gelten folgende Bedingungen:

- Morsegeschwindigkeit mit mindestens 5 Wörtern (zu je 5 Zeichen) pro Minute,
- Dauer längstens 3 Minuten,
- höchstens 4 nichtkorrigierte Fehler.

Bei der freiwilligen Zusatzprüfung sind folgende Geschwindigkeits- und Pausenmodi möglich:

- 5 WpM (Tempo 25) mit Farnsworth-Methode (Zeichengeschwindigkeit 9 WpM mit verlängerten Pausen) oder
- 5 WpM (Tempo 25) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1) oder
- 12 WpM (Tempo 60) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1).

"WpM" sind "Wörter pro Minute" mit je 5 Zeichen pro Wort; 5 WpM sind 25 Zeichen pro Minute.

225-9  [Zitiert aus: Vfg. Nr. 4/2007, http://www.bundesnetzagentur.de]


Hinweise: Es darf somit auch eine elektronische Tasten genutzt werden. Diese sollte jedoch sehr gut beherrscht sein, könnten vor lauter Aufregung doch schnell Punkte "durchrutschen". Mit einer Handtaste ist der Morsecode allgemein kontrollierter zu tasten. Die Wahl der Qual...

Beachte auch das mögliche Steckerproblem (Prüflings-Zitat): "Ich hatte meine eigene Junkertaste mit. Die konnte wegen der unpassenden Stecker nicht angeschlossen werden. Ich habe die Taste der BNetzA verwendet. Das war ebenfalls eine Junkertaste." Freundliche Prüfer!


Hinweise zur Farnsworth-Methode (Abstands- bzw. Pausenmethode)

Bei Morsegeschwindigkeiten nach der Farnsworth-Methode werden die Abstände zwischen den einzelnen Morsezeichen entgegen des Normabstandes vergrößert. Die absolute Buchstabenanzahl/ -geschwindigkeit pro Minute (BpM) wird dadurch verringert. Dies entspricht einem langsameren Morsen bei gleichbleibend hoher Einzelzeichengeschwindigkeit. Zum effektiven Erlernen der Morsezeichen sollen die jeweiligen Einzelabstände nach und nach bis zur Normlänge reduziert werden, wodurch der Lerneffekt beschleunigt wird. Auch bleibt bei einer Morseprüfung mit geringer Geschwindigkeit - wie oben - ein gut lesbares Klangbild erhalten.


Die Tempo-60-Prüfung soll weiterhin als Option angeboten werden, weil es einige Länder gibt, die die langsamere 25-BpM-Regelung als Zugang zur Kurzwelle nicht anerkennen und damit keine Gastlizenzen vergeben. [Rundsprüche, März 2001]

Eine 60-Buchstaben-pro-Minute-Prüfung bleibt somit wertvoll. Sie darf als eine sportliche Herausforderung für den werdenden Vollblut-Telegrafisten betrachtet werden.


Praktische Hinweise und Tipps für eine anstehende Telegrafieprüfung:

- Am Abend vor der Prüfung unbedingt entspannen - nicht mehr trainieren.
- Stattdessen einen alten Funkertrick anwenden - ein großes Bier trinken! ;-)

- Der Prüfungstext wird mit einem Computer gegeben - Tonhöhe ca. 500 Hz.
- Bei der Prüfung jeden Buchstaben bewusst hören - Es sind nur 3 Minuten!
- Höre genau was gegeben wird - nicht das, was Du gerne hören möchtest!

- Grundsätzliche Form eines Telegrafie-Prüfungstextes (Beispiel):
     vvv <ka> DF6SU de DK5KE = danke fuer den anruf
     lieber om stefan = ur rst 579 qrn = qth nr koeln <sk>

- Bei Nichtverstehen sofort einen "Punkt" schreiben, Korrektur evtl. später.
- Der Prüfungstext birgt Chancen. Fehlendes ist teilweise reproduzierbar.
- Die Abkürzungen sind daher gut zu lernen! Sie sind dann sofort präsent.
- Test am Ende überfliegen, klare Fehler korrigieren und "spät" abgeben.

- Die gewünschte Prüfungslautstärke ist ggf. an den Kopfhörern einstellbar.
- Zum Test mögliche Tonhöhenänderung erfragen! Nette Prüfer boten es an.
- In der Übungsendphase mit verschiedenen Tonhöhen und -qualitäten üben.
- Der häusliche Übungston unterscheidet sich leider meist vom Test-PC-Ton.

- Weiterhin stören oft Prüfungs-Hintergrundgeräusche, wie z.B. Husten, o.ä.
- Daher zusätzliches "Stresshören" mit Musik/Lärm zur Prüfungssicherheit.

- Vor der Gebeprüfung ist die Taste auf beste Einstellung hin zu überprüfen.
- Hierbei ist das kurze Geben von einigen "Problemzeichen" sehr sinnvoll.
- Lockerungsschütteln des Arms und der Hand vermeidet Verkrampfungen.
- Die Gebetexte haben ähnliche Strukturen wie die der Prüfungs-Hörtexte.
- Ruhig auf die Gebe-Textvorlage konzentrieren - nicht sofort wild loslegen.

Und bitte nicht vergessen:
Die Prüfer wollen uns gerne helfen!
Aber Hören und Geben müssen wir leider immer selbst...

Nach erfolgreichem Morsen wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Eine vorhandene Genehmigungungsurkunde wird um den Prüfungseintrag ergänzt.


Morseeintrag


Viel Glück bei der Morseprüfung und dann - Herzlichen Glückwunsch!

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