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  Aktivitäten auf 4m - stand by

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Wir befinden uns im Jahre 2025 n. Chr., ganz Europa arbeitet auf dem 4m Band... Ganz Europa? NEIN!
Die Fernmeldebehörde des kleinen Landes namens Österreich leistet immer noch Widerstand. Hi


Bis zur Aufnahme des 4m Bandes in die Frequenznutzungsverordnung gibt es zwar die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung nach § 29 TKG 2021 für ein Jahr zu beantragen, dies kann aber mit extrem hohen Gebühren verbunden sein. Diese würden bei Erteilung der Bewilligung fällig.

Im § 24 (2) Telekommunikationsgebührenverordnung (TKGV) 2025 ist die Gebühr für diese Ausnahmebewilligung festgeschrieben.
Zu einer Einmalgebühr von 200 Euro sind noch einmalig ein Zwölftel der Gebühren, die sich nach § 9 TKGV ergeben, zu entrichten.
Diese Gebühren nach § 9 TKGV setzen sich zusammen nach der Bandbreite und der Größe des Einsatzgebietes.

Beim Einsatzgebiet wird in vier Größen und Gebühren unterschieden.
1. sublokalem Einsatzgebiet oder einzelne Punkt-zu-Punkt-Verbindungen um ein Zwölftel von 240 Euro,
2. lokalem Einsatzgebiet um ein Zwölftel von 1.200 Euro,
3. regionalem Einsatzgebiet um ein Zwölftel von 3.000 Euro,
4. überregionalem Einsatzgebiet um ein Zwölftel von 6.000 Euro

Das ganze Bundesgebiet bzw. darüber hinaus stellt ein überregionales Einsatzgebiet dar, das mit einem Zwölftel von 6.000 Euro, also mit 500 Euro, zu berechnen ist.

Die Bandbreite ist je Kanaleinheit von 25 kHz zu berechnen. Dies bedeutet, dass bei einem beantragten Frequenzbereich von beispielsweise 70,0 - 70,5 MHz 20 Kanaleinheiten zu je 25 kHz benötigt werden. Diese 20 Kanaleinheiten werden dann mit den 500 Euro vom überregionalem Einsatzgebiet multipliziert.

Somit kommt eine Summe von 10.000 Euro heraus. Dazu die Einmalgebühr von 200 Euro macht dann 10.200 Euro Gebühr für diese Ausnahmebewilligung.

Achtung!
Hat jemand bereits eine Ausnahmebewilligung nach § 29 TKG 2021 beantragt und will den Antrag wegen der hohen Gebühren wieder zurückziehen, ist zu beachten, dass in diesem Fall die zu entrichtende Gebühr gemäß § 36 (3) TKG die Hälfte der für die Zuteilung der Frequenzen zu entrichtenden Gebühr ausmacht. Bei obigem Beispiel also 5.100 Euro.

Daher sollte ein bereits gestellter Antrag unbedingt abgeändert werden.
1. auf nur eine 25 kHz Kanaleinheit, am besten von 70,150 - 70,175 MHz damit die Bewilligung für FT8 und SSB verwendbar ist und
2. auf Punkt-zu-Punkt-Verbindungen in einem sublokalen Einsatzgebiet vom eigenen Standort aus mit seinem AFU-Rufzeichen.
Somit reduzieren sich die Gebühren auf 220 Euro.

Wer den Antrag dann trotzdem zurückziehen will, kann dies dann einen Tag nach Abänderung für eine Gebühr von 110 Euro machen.


5 Element Yagi von Antennas-Amplifiers
4m Yagi
Der Selbstbau freute mich diesmal nicht, daher kaufte ich mir bei Wimo eine 5 Element Yagi von der Firma Antennas-Amplifiers.
Im Dachboden, am Rohr wo ich bereits meine 50 MHz Antenne drehbar installiert habe, war noch Platz um darunter die 70 MHz Yagi zu montieren. Als Gerät kommt mein IC-7300 von Icom zum Einsatz.

Nachdem ich bisher wenig auf dem 4m Band mitgehört habe, bin ich schon gespannt wie oft sich das Band durch eine Sporadic-E öffnet. Wird sicher ein interessanter Vergleich mit dem 6m Band. Mal schauen was sich hier in Zukunft alles arbeiten lässt.

Also ich bin startklar, sobald wir in Österreich auch auf 4m funken dürfen.