4.5.11          Kripo Dresden vervielfältigt Fingerabdrücke

Die Kriminalpolizei Dresden suchte ab 1907 nach einem geeigneten Vervielfältigungsverfahren für eine langfristige Archivierung von Fingerabdrücken. Der Hektograph schied wegen mangelnder Qualität aus. Der Begriff des Vervielfältigungsverfahrens "Hektograph" ist korrekt, weil der Matrizendrucker erst um 1923[340] erfunden wurde. Das Gesamtschriftbild war leicht verrauscht, die Konturen von Schreibmaschinenanschlag und Fingerabdrücken waren unsauber, leicht verwischt und vor allem nicht geeignet für eine lange Archivierungszeit. Die Beamten kamen zu der Feststellung: «Das Verfahren gab klassifizierbare Abdrücke in beträchtlicher Anzahl (20-30 Stück, bei größerer Anzahl flaute die Farbe), war sehr billig und rasch. Es hatte aber auch seine Nachteile. Die Blätter verblassen, wenn sie dem Taglicht ausgesetzt sind, das Verfahren ist - wie die Hektographie überhaupt - unsauber und lästig und für Großbetriebe nicht geeignet. Die Farbe zerfließt in den Papierfasern und gibt daher keine scharfen Linien.» Weil die Kriminalbeamten sich mit einem Opalograph als Vervielfältigungsverfahren viel versprachen, suchten sie den Kontakt zur Opalograph - Compagnie G.m.b.H. in Berlin C2, Stralauerstrasse 56.[341], [342] Bis auf ein Patent wurden alle anderen Patentschriften durch Hermann Hurwitz & Co. eingereicht.[343] Die Beamten entschieden[344] sich für jenen Opalograph, den auch Heinz Brenner zur Flugblatt-Verbreitung verwendete.[345] Ein Vervielfältigungsverfahren mit sehr hoher Vervielfältigungsqualität.

    Derartige Schriften haben die gleichen Eigenschaften wie Ölgemälde. Die Farbe ist widerstandsfähig gegen UV-Licht und ist deshalb sehr langlebig. Hektographierte grundsätzlich und mit ORMIG vervielfältigte Schriften, die vor den 50er/60er Jahren entstanden, leiden sehr unter Lichteinfall, insbesondere durch direkte Sommerstrahlung. In kürzester Zeit ist der Text kaum noch lesbar. Gelegentlich spricht die Justiz von "Unwissenheit schützt nicht vor Straffe". Ähnliches gilt für die Hektographie und für das ORMIG-Verfahren: "Dunkelheit schützt nicht vor Verblassen". Museen und Archive haben mit alten Schriftstücken, die vor 1968[346] vervielfältigt wurden, bereits nach 20 Jahren enorme Probleme. Die Dokumente leiden mit jedem weiteren Jahr. Restaurationen erweisen sich als sehr schwierig. Oft werden die Dokumente durch andere Verfahren kopiert, bevor sie unleserlich werden.[347]