4.5.11 Kripo Dresden vervielfältigt Fingerabdrücke
Die
Kriminalpolizei Dresden suchte ab 1907 nach einem geeigneten
Vervielfältigungsverfahren für eine langfristige Archivierung von
Fingerabdrücken. Der Hektograph schied wegen mangelnder Qualität
aus. Der Begriff des Vervielfältigungsverfahrens "Hektograph" ist
korrekt, weil der Matrizendrucker erst um 1923[340]
erfunden wurde. Das Gesamtschriftbild war leicht verrauscht, die
Konturen von Schreibmaschinenanschlag und Fingerabdrücken waren
unsauber, leicht verwischt und vor allem nicht geeignet für eine
lange Archivierungszeit. Die Beamten kamen zu der Feststellung: «Das
Verfahren gab klassifizierbare Abdrücke in beträchtlicher Anzahl
(20-30 Stück, bei größerer Anzahl flaute die Farbe), war sehr billig
und rasch. Es hatte aber auch seine Nachteile. Die Blätter
verblassen, wenn sie dem Taglicht ausgesetzt sind, das Verfahren ist
- wie die Hektographie überhaupt - unsauber und lästig und für
Großbetriebe nicht geeignet. Die Farbe zerfließt in den Papierfasern
und gibt daher keine scharfen Linien.» Weil die Kriminalbeamten
sich mit einem Opalograph als
Vervielfältigungsverfahren viel versprachen, suchten sie den Kontakt
zur Opalograph - Compagnie G.m.b.H. in Berlin C2, Stralauerstrasse
56.[341],
[342]
Bis auf ein Patent wurden alle anderen Patentschriften durch Hermann
Hurwitz & Co.
eingereicht.[343]
Die Beamten entschieden[344]
sich für jenen Opalograph, den auch Heinz Brenner zur
Flugblatt-Verbreitung verwendete.[345]
Ein Vervielfältigungsverfahren mit sehr hoher
Vervielfältigungsqualität.
Derartige Schriften haben die gleichen Eigenschaften wie Ölgemälde. Die Farbe ist widerstandsfähig gegen UV-Licht und ist deshalb sehr langlebig. Hektographierte grundsätzlich und mit ORMIG vervielfältigte Schriften, die vor den 50er/60er Jahren entstanden, leiden sehr unter Lichteinfall, insbesondere durch direkte Sommerstrahlung. In kürzester Zeit ist der Text kaum noch lesbar. Gelegentlich spricht die Justiz von "Unwissenheit schützt nicht vor Straffe". Ähnliches gilt für die Hektographie und für das ORMIG-Verfahren: "Dunkelheit schützt nicht vor Verblassen". Museen und Archive haben mit alten Schriftstücken, die vor 1968[346] vervielfältigt wurden, bereits nach 20 Jahren enorme Probleme. Die Dokumente leiden mit jedem weiteren Jahr. Restaurationen erweisen sich als sehr schwierig. Oft werden die Dokumente durch andere Verfahren kopiert, bevor sie unleserlich werden.[347]