17.2           Mögliche Widerstandsklassifizierung

Zwischenzeitlich existieren verschiedene Betrachtungsweisen und Modelle zur Klassifizierung einer Widerstandshandlung für die Anerkennung als Widerstandskämpferin bzw. als Widerstandskämpfer. Die Ansätze sind interessant und vielversprechend, doch bleiben meist Individualitätsschicksale unberücksichtigt, weil Grenzfälle keine Berücksichtigung finden. Abbildung 280 zeigt mit Hilfe einer vier Quadranten-Darstellung eine einfache Überprüfungsmöglichkeit, ob eine berechtigte Widerstandsaktivität zur Anerkennung als Widerstandskämpferin bzw. als Widerstandskämpfer vorliegen könnte. Den beiden Graden des Widerstands stehen die beiden Grade der "Denunziation" gegenüber, passiv oder aktiv. Bei "Passive Denunziation" würde ein nationalsozialistisch Überzeugter gerne denunzieren, traut sich vielleicht nicht oder möchte in nichts hineingezogen werden und zeigt böse Blicke und spricht Erniedrigungen aus. Die "Aktive Denunziation" bleibt für Betroffene nicht ohne Folgen. Ihnen droht die volle Härte des Staates. Die Unentschlossenen, denen die politische Orientierung fehlt, gelten aus Sicht des Staates für "NS-Unzuverlässig" und kommen dem gleich: Wer nicht für uns ist, der ist gegen uns und wer gegen uns ist, wird vernichtet.[2395], [2396] Je mehr "Aktiver Widerstand" erreicht wird, umso grösser wird das Risiko entdeckt zu werden und dass vor dem Sondergericht die Todesstrafe verhängt wird.

Kriterien zur Anerkennung als Widerstandskämpferin, Widerstandskämpfer

Abbildung 280: Kriterien zur Anerkennung als Widerstandskämpferin, Widerstandskämpfer

Ein "Zurückhaltendes Verhalten" entspricht "Passiver Widerstand", wenn eine Person sich echauffiert, aber nichts Konkretes gegen den NS-Staat unternimmt. "Aktiver Widerstand" ist erst gegeben, wenn eine Person oder ein Personenkreis "Gegen NS-Staat" "Öffentliche Kampagnen" führt. "Aktiver Widerstand" ist im Besonderen dadurch gekennzeichnet, dass er öffentlich aus dem Untergrund stattfindet und üblicherweise erst dann zur Anerkennung als Widerstandskämpferin bzw. Widerstandskämpfer führt, also "Aktiv (Öffentlich)".[2397] Untergrund ist insofern wichtig, weil die eigene Identität gewahrt bleiben muss. Sie muss verdeckt sein und darf öffentlich nicht bekannt werden. Ein Widerstandslied in der Öffentlichkeit pfeifen stellt noch keinen Widerstand dar, ist aber allemal ein guter Anfang. Das Hauptmerkmal "Aktiver Widerstand", der sich "Gegen NS-Staat" durch massive "Öffentliche Kampagnen" auszeichnet, fehlt bei Eugen Grimminger, obwohl das "Risiko" für sich und seine Frau, durch seine Entscheidung den Widerstandskreis zu unterstützen, erhebliche Züge annahm. Diese Stuttgarter Familie ist in einem extremen Masse lebensbedrohlich gefährdet. Eugen Grimminger würde dem einfachen Modell nach Abbildung 280 zufolge, "Passiven Widerstand" leisten. Dieses extreme "Risiko" muss mit anderen Überlegungen näher betrachtet werden. Auswertungen einfacher Art zeigen ihre Grenzen, sie sind nur für allgemeingültige und einfache Betrachtungen anwendbar. Aus diesem Grund wurde nach erweiterten Kriterien gesucht, die auf "Widerstandskämpferin 1. Grades", "Widerstandskämpfer 1. Grades" und "Widerstandskämpferin 2. Grades", "Widerstandskämpfer 2. Grades" beruhen. Die Bezeichnung "2. Grades" soll nicht als Reduzierung eines möglichen Verdienstes verstanden werden, sondern nur als bezeichnendes Hilfsmittel eines erweiterten Lösungsansatzes.

    Eine erweiterte Klassifizierung ergab sich aus einer Auswertung der im Widerstandskreis Weisse Rose beteiligten Personen, die "Aktiven Widerstand" leisteten oder diesen in irgendeiner Form als "Sympathisant" durch Hilfeleistungen unterstützten und die "Mitwisser", die sich informell mit dem Widerstandskreis austauschten. Hier wurden alle Personen einbezogen, die in irgendeiner Handlungsweise stehen und nicht nur die Personen, die in diesem Kapitel namentlich genannt werden. Bei der Auswertung zeigten sich diverse Widersprüche, aus denen sich eine neue Betrachtung mit neuen Kriterien entwickeln musste. Das Ergebnis wird in Tabelle 86 wiedergegeben. Tabelle 86 besteht aus zwei Teilbereichen. Teil-1 entspricht der einfachen Abbildung 280 und zeigt "Aktiver Widerstand" durch die beiden Hauptkriterien "Gegen NS-Staat" und "Öffentliche Kampagnen" in einer etwas anderen Darstellung.

    Im Teil-1 der Tabelle 86 sind die beiden Kriterien gegeben, in Tabellenspalte "Widerstandsart" mit Tabellenfeld "Aktiv (Öffentlich)" oder "Passiv (Nichtöffentlich)" und durch die Tabellenspalte "Beteiligungsintensität" mit einer detaillierteren Aufschlüsselung der Tabellenfelder "Aktive Mitwirkung", "Wichtige oder bedeutungsvolle Unterstützung", "Gefälligkeit" und "Verweigerte Denunziation". Die Bezeichnung "Wichtige oder bedeutungsvolle Unterstützung" wird in Kapitel "Heutige Rechtsprechung – Widerstandsrecht" ab Seite 703 verständlich. Durch die beiden Tabellenfelder "Aktiv (Öffentlich)" und "Aktive Mitwirkung" ist die Anerkennung als Widerstandskämpferin bzw. als Widerstandskämpfer 1. Grades erreicht. Im klassischen Sinn, zumindest nach bisheriger allgemeiner Auffassung. Die beiden darunterliegenden Felder "Passiv (Nichtöffentlich)" und "Wichtige oder bedeutungsvolle Unterstützung" können einen Hinweis enthalten, das mehr vorliegen könnte als eine kleine Gefälligkeit und braucht deshalb eine erweiterte Betrachtung durch weitere Kriterien und kann zum 2. Grad führen. Das Tabellenfeld "Aktive Mitwirkung" ist nicht gleichzusetzen mit dem Tabellenfeld "Wichtige oder bedeutungsvolle Unterstützung". Hier liegt ein feiner, aber wichtiger Unterschied vor. Bei "Aktive Mitwirkung" ist eine Person mitten im Widerstandsgeschehen aktiv beteiligt. Bei "Wichtige oder bedeutungsvolle Unterstützung" kann eine bedeutsame Hilfeleistung vorliegen. Diese Person wäre im klassischen Sinne betrachtet nicht aktiv an der Widerstandsumsetzung beteiligt.

Kriterien zur Anerkennung als Widerstandskämpferin, Widerstandskämpfer

Tabelle 86: Kriterien zur Anerkennung als Widerstandskämpferin, Widerstandskämpfer

Deshalb muss das Tabellenfeld "Wichtige oder bedeutungsvolle Unterstützung" durch Teil-2 näher untersucht werden, ob in den jeweiligen Tabellenfeldern "Gewissensentscheidung mit hohem Risiko", "Aufopferungsvoller Ungehorsam (Fritz Bauer, Seite 704)", "Besondere Handlungsweise mit Bezug zum aktiven Widerstand (neue NS-Rechtsprechung)", "Grosse Wichtigkeit der Unterstützung", "Besondere Lebensleistung gegen NS-Staat" gegebenenfalls eine Übereinstimmung vorliegt. Der Hinweis "(neue NS-Rechtsprechung)" wird im nächsten Kapitel "Heutige Rechtsprechung – Widerstandsrecht" behandelt. Das letzte Kriterium muss in jedem Fall zutreffen, "NS-Gegner oder handeln gegen NS-System erkennbar". Beim letzten Kriterium wird überprüft, ob eine Person den nationalsozialistischen Staat zweifelsfrei ablehnte oder zumindest eine differenzierte Einstellung vorliegt. "Gefälligkeit" bedeutet nichts anderes, als dass eine Person sich mit einer "kleineren", wenn auch ebenso wichtigen Unterstützung einbrachte. Die Mitwisser waren ebenfalls insofern sehr wichtig, weil sie verschwiegen, was sie wussten, die Weisse Rose nicht denunzierten und sich dadurch straffällig machten. Möglicherweise müssen weitere Kriterien für andere Widerstandsgruppen hinzugefügt werden. Für die Weisse Rose waren die herausgearbeiteten Kriterien ausreichend. Eugen Grimminger erfüllt alle erweiterten Kriterien.