3          Vernehmungsniederschriften

Eine kurze Anmerkung zu den Vernehmungsniederschriften der Geheimen Staatspolizei München. Die Inhalte der Vernehmungsniederschriften dürften sinngemäss dem entsprechen, was die Beschuldigten damals bei ihren Vernehmungen mitteilten. Die Gerichtsunterlagen wirken nachvollziehbar, weil sie logische Zusammenhänge über alle Sachverhalte, die von den Beschuldigten beschrieben wurden, aufweisen. Die Texte der Niederschriften setzen sich aus dem gesprochenen Wort der Beschuldigten und den Formulierungen der nationalsozialistisch geprägten Vernehmungsbeamten zusammen. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass nicht jeder Satz der Beschuldigten im Originalwortlaut von den Vernehmern überliefert wurde. Wie stark die Texte der Vernehmungsniederschriften vom Originalwortlaut der Beschuldigten abweichen, kann nur schwerlich eine befriedigende Antwort erhalten. Dennoch weisen die Vernehmungsniederschriften, die im Buch an verschiedenen Stellen ausschnittsweise gezeigt werden, erstaunliche Sätze bzw. Formulierungen auf, die verwundern lassen, dass die Beamten diese in so weitem Umfang von den Beschuldigten übernahmen. Eine Ausnahme soll bei Professor Kurt Huber vorliegen, der gemäss Vernehmungsniederschrift sein politisches Bekenntnis am 18. März 1943 selbst diktierte.[26] Werden zu einem gleichen Sachverhalt die unterschiedlichen Antworten verglichen, zeigen sich über weite Strecken Übereinstimmungen. Abweichungen existieren in den Niederschriften, weil der Sachverhalt bewusst von den Beschuldigten entstellt wurde, um das Umfeld zu schützen. Mit dem Tagebuch von Willi Graf waren viele seiner Aussagen im Vergleich mit seiner Vernehmungsniederschrift und mit denen seiner Freunde überprüfbar.