BOS­Dienste

Für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (abgekürzt: BOS) gilt die 1984 erlassene und 1992 überarbeitete

"Meterwellenfunkrichtlinie BOS" der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).

Durch diese Richtlinie sollen den BOS-Diensten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung ausreichende

Funkverbindungen gesichert werden. Diese Richtlinie regelt ferner Anmeldung, Antrag auf Genehmigung, Errichtung,

Betrieb und Zusammenarbeit von Sprechfunkanlagen des nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienstes.

Es gibt im BOS-Funk folgende Anwender:

  1. Die Polizei der Bundesländer als Landespolizei (LP) mit der Schutzpolizei (SP), der Autobahnpolizei (AP) und der Kriminalpolizei (KP), die Bereitschaftspolizei (BePo), die Grenzpolizei in Bayern (GP), die Polizeiverwaltungsämter (PolVA), die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) und die Landeskriminalämter der Bundesländer (LKA).
  2. Polizei­ und Katastrophenschutzbehörden, die dem Bundesministerium des Innern in Bonn direkt und unmittelbar unterstellt sind. Dazu zählen der Bundesgrenzschutz (BGS), das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mit der Außenstelle in Meckenheim bei Bonn, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln sowie die Wasser­ und Schifffahrtspolizei (WSP).
  3. Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer, der Gemeinden und Gemeindeverbände, private Organisationen des Katastrophenschutzes und die Betreiber von Rettungshubschraubern (Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart, Allgemeiner Deutscher Automobilclub Luftrettung (ADAC) in München und private Unternehmen).
  4. Bundeszollverwaltung (BZV) mit den Zollfahndungsämtern (ZFA).
  5. Feuerwehren (FW) mit den Untergruppen Berufsfeuerwehr (BF) als Pflichtfeuerwehr in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, Werksfeuerwehren (WF) in großen Industrieunternehmen und Freiwillige Feuerwehren (FF).
  6. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) mit ihren Landes­, Kreis­ und Ortsverbänden.
  7. Hilfsorganisationen für den öffentlichen Rettungsdienst. Dazu gehören der Arbeiter­Samariter­Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter­Unfall­Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD), die Deutsche Lebensrettungs­Gesellschaft (DLRG), Bergwacht und Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes, die Rettungshundestaffeln und die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Auch die Bundeswehr mit den Rettungshubschraubern des Such­ und Rettungsdienstes für die Luftfahrt (SAR) gehört bei der Wahrnehmung ziviler Aufgaben zu den BOS­Funk­berechtigten Diensten.

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Funkkanäle und Frequenzen

Den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben stehen drei Frequenzbereiche im Meterwellenbereich (VHF­Band) und ein Frequenzbereich im Dezimeterwellenbereich (UHF­Band) für Sprech­ und Datenfunkverkehr zur Verfügung. Diese Frequenzbereiche sind nach den mittleren Wellenlängen der Betriebsfrequenzen benannt und heißen im allgemeinen Sprachgebrauch 8­Meter­Band, 4­Meter­Band, 2­Meter­Band und 70­Zentimeter­Band.

Die einzelnen Kanäle werden den BOS­Diensten durch das Bundesinnenministerium zugewiesen. Eine Zuteilung an die Bedarfsträger erfolgt durch die Innenbehörden der Bundesländer.