
BOSDienste
Für die Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (abgekürzt: BOS) gilt die
1984 erlassene und 1992 überarbeitete
"Meterwellenfunkrichtlinie
BOS" der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP).
Durch diese Richtlinie sollen den
BOS-Diensten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung ausreichende
Funkverbindungen gesichert werden.
Diese Richtlinie regelt ferner Anmeldung, Antrag auf Genehmigung,
Errichtung,
Betrieb und Zusammenarbeit von
Sprechfunkanlagen des nichtöffentlichen beweglichen
Landfunkdienstes.
Es gibt im BOS-Funk folgende
Anwender:
- Die Polizei der Bundesländer
als Landespolizei (LP) mit der Schutzpolizei (SP), der
Autobahnpolizei (AP) und der Kriminalpolizei (KP), die
Bereitschaftspolizei (BePo), die Grenzpolizei in Bayern
(GP), die Polizeiverwaltungsämter (PolVA), die
Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) und die
Landeskriminalämter der Bundesländer (LKA).
- Polizei und
Katastrophenschutzbehörden, die dem Bundesministerium
des Innern in Bonn direkt und unmittelbar unterstellt
sind. Dazu zählen der Bundesgrenzschutz (BGS), das
Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mit der Außenstelle
in Meckenheim bei Bonn, das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) in Köln sowie die Wasser und
Schifffahrtspolizei (WSP).
- Katastrophenschutzbehörden
der Bundesländer, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
private Organisationen des Katastrophenschutzes und die
Betreiber von Rettungshubschraubern (Deutsche
Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart, Allgemeiner
Deutscher Automobilclub Luftrettung (ADAC) in München
und private Unternehmen).
- Bundeszollverwaltung (BZV)
mit den Zollfahndungsämtern (ZFA).
- Feuerwehren (FW) mit den
Untergruppen Berufsfeuerwehr (BF) als Pflichtfeuerwehr in
Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern,
Werksfeuerwehren (WF) in großen Industrieunternehmen und
Freiwillige Feuerwehren (FF).
- Die Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW) mit ihren Landes, Kreis und
Ortsverbänden.
- Hilfsorganisationen für den
öffentlichen Rettungsdienst. Dazu gehören der
ArbeiterSamariterBund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz
(DRK), die JohanniterUnfallHilfe (JUH), der Malteser
Hilfsdienst (MHD), die Deutsche
LebensrettungsGesellschaft (DLRG), Bergwacht und
Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes, die
Rettungshundestaffeln und die Deutsche Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Auch die Bundeswehr mit
den Rettungshubschraubern des Such und Rettungsdienstes
für die Luftfahrt (SAR) gehört bei der Wahrnehmung
ziviler Aufgaben zu den BOSFunkberechtigten Diensten.
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Funkkanäle und Frequenzen
Den Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben stehen drei Frequenzbereiche im
Meterwellenbereich (VHFBand) und ein Frequenzbereich im
Dezimeterwellenbereich (UHFBand) für Sprech und
Datenfunkverkehr zur Verfügung. Diese Frequenzbereiche sind nach
den mittleren Wellenlängen der Betriebsfrequenzen benannt und
heißen im allgemeinen Sprachgebrauch 8MeterBand,
4MeterBand, 2MeterBand und 70ZentimeterBand.
Die einzelnen Kanäle werden den
BOSDiensten durch das Bundesinnenministerium zugewiesen. Eine
Zuteilung an die Bedarfsträger erfolgt durch die Innenbehörden
der Bundesländer.
