Bündelfunk 

Neue Wege für betriebliche Kommunikation

    Der Bedarf und die Anforderungen an mobile Kommunikation sind auch in
    der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
    Daher hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post neben
    der Lizenzierung des digitalen zellularen Mobilfunks ( D1 /D2 /E1 ) auch für
    den öffentlichen Bündelfunkdienst den Wettbewerb durch die Vergabe von
    Lizenzen seit April '91 geöffnet.
    Eine effektive Ausnutzung des Frequenzspektrums, die Möglichkeit einer
    vollständigen Versorgung ganzer Wirtschaftsräume, der Zugang zum öffentlichen
    Telefonnetz und andere Interessante Leistungsmerkmale machen den
    öffentlichen Bündelfunk für Mobilfunkanwender zu einer interessanten
    Alternative, insbesondere zum herkömmlichen Betriebsfunk.

    Man unterscheidet folgende Bündelfunklizenz-Typen:

    Lizenztyp A:
    Bündelfunknetze für 14 regionale Gebiete, die vom Lizenznehmer vor Einlei-
    tung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens für die Lizenzen ausgewählt
    wurden.

    Frequenzen in MHz::

    Mobile Funkstellen:               Ortsfeste Funkstellen:

    410,8125                                420,8125
    410,8250                                420,8250
    410,8375                                420,8375
         :                           :
         :                           :
  415,0000                                 425,0000

   Lizenztyp B:
   Bündelfunknetze für regionale Gebiete, die vom Lizenznehmer vorgeschlagen werden
   und für die keine Lizenz nach Typ A vorgesehen ist.

   Frequenzen in MHz:

   Mobile Funkstellen:                  Ortsfeste Funkstellen:

   415,8125                                   425,8125
   415,8250                                   425,8250
   415,8375                                   425,8375
        :                            :
      :                            :
   418,0000                                    428,0000

  Lizenztyp C:
  Bündelfunknetze für grundstücksbezogene ( örtlich eng begrenzte ) Gebiete,
  z.B. große Grundstücke oder durch gemeinsame wirtschaftliche Nutzung zu-
  sammengehörige und räumlich benachbarte Grundstücke ( Hafen, Flughafen
  etc. ).

  Frequenz in MHz:

  Mobile Funkstellen:                  Ortsfeste Funkstellen:

  418,0125                                   428,0125
  418,0250                                   428,0250
  418,0375                                   428,0375
      :                           :
         :                           :
  419,8000                                   429,8000
 

Scanner-Info
Frequenzbereich: 410 - 430
Kanalraster         : 12,5 kHz
Modulationsart   :  FM-schmal
Abhörsicherheit :  ist wegen der ständigen Kanalwechsel
                               nur eingeschränkt möglich.
 
     

Interessenten setzen sich bitte mit der RegTP in Verbindung.

Quelle: RegTP