Bündelfunk
Neue Wege für betriebliche
Kommunikation
Der Bedarf und
die Anforderungen an mobile Kommunikation sind auch in
der
Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren erheblich
gestiegen.
Daher hat die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post neben
der Lizenzierung
des digitalen zellularen Mobilfunks ( D1 /D2 /E1 ) auch für
den öffentlichen
Bündelfunkdienst den Wettbewerb durch die Vergabe von
Lizenzen seit
April '91 geöffnet.
Eine effektive
Ausnutzung des Frequenzspektrums, die Möglichkeit einer
vollständigen
Versorgung ganzer Wirtschaftsräume, der Zugang zum öffentlichen
Telefonnetz und
andere Interessante Leistungsmerkmale machen den
öffentlichen
Bündelfunk für Mobilfunkanwender zu einer interessanten
Alternative,
insbesondere zum herkömmlichen Betriebsfunk.
Man unterscheidet folgende Bündelfunklizenz-Typen:
Lizenztyp A:
Bündelfunknetze
für 14 regionale Gebiete, die vom Lizenznehmer vor Einlei-
tung des
wettbewerblichen Vergabeverfahrens für die Lizenzen ausgewählt
wurden.
Frequenzen in MHz::
Mobile Funkstellen: Ortsfeste Funkstellen:
410,8125
420,8125
410,8250
420,8250
410,8375
420,8375
:
:
:
:
415,0000
425,0000
Lizenztyp B:
Bündelfunknetze für
regionale Gebiete, die vom Lizenznehmer vorgeschlagen werden
und für die keine
Lizenz nach Typ A vorgesehen ist.
Frequenzen in MHz:
Mobile Funkstellen: Ortsfeste Funkstellen:
415,8125
425,8125
415,8250
425,8250
415,8375
425,8375
:
:
:
:
418,0000
428,0000
Lizenztyp C:
Bündelfunknetze für
grundstücksbezogene ( örtlich eng begrenzte ) Gebiete,
z.B. große Grundstücke oder
durch gemeinsame wirtschaftliche Nutzung zu-
sammengehörige und räumlich
benachbarte Grundstücke ( Hafen, Flughafen
etc. ).
Frequenz in MHz:
Mobile Funkstellen: Ortsfeste Funkstellen:
418,0125
428,0125
418,0250
428,0250
418,0375
428,0375
:
:
:
:
419,8000
429,8000
Scanner-Info
Frequenzbereich: 410 - 430
Kanalraster
: 12,5 kHz
Modulationsart :
FM-schmal
Abhörsicherheit : ist wegen
der ständigen Kanalwechsel
nur eingeschränkt möglich.
Interessenten setzen sich bitte mit der RegTP in Verbindung.
Quelle: RegTP