Amateurfunk 

 

Allgemeines:

Das "Gesetz über den Amateurfunk" (AFuG) und die Verordnung zu diesem Gesetz
(AFuV) bilden die nationale Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in
Deutschland. International regeln die Bestimmungen der Internationalen
Fernmeldeunion (ITU) den Amateurfunkdiendst. Dies ist notwendig, da mit
Amateurfunk sowohl nationale wie auch weltweite Funkverbindungen
hergestellt werden können.

Abgrenzung zum CB-Funk:

Der Amateurfunk wird gelegentlich mit dem CB-Funk verwechselt. Während
der Amateurfunk als eigenständiger Funkdienst definiert und in fast allen
Ländern der Erde eingeführt ist, handelt es sich beim CB-Funk in erster
Linie um eine Sprechfunkanwendung für kurze Entfernungen.

Amateurfunkzulassung:

Zur aktiven Teilnahme am Amateurfunk (Senden und Empfangen) ist eine
individuelle, auf die Person ausgestellte Zulassung auch als "Amateurfunk-
lizenz" bezeichnet.
Der bloße Empfang von Amateurfunksendungen ist jedermann gestattet.
Eine Amateurfunkzulassung ist hierfür nicht erforderlich.
Der Besitz (nicht aber der Betrieb!) von Amateurfunkanlagen ist jedermann
gestattet, ohne daß eine Amateurfunkzulassung vorliegen muß.

Amateurfunkprüfung:

Ein Amateurfunkzeungnis erhält, wer die gesetzlich vorgeschriebene fachliche
Prüfung (Amateurfunkprüfung) erfolgreich abgelegt.
Voraussetzung zur Teilnahme an einer an einer Amateurfunkprüfung ist ein
Wohnsitz  in Deutschland und bei Minderjährigen das Einverständnis des/der
Erziehungsberechtigten. Die Prüfungen werden bei den zuständigen Außen-
stellen der Regulierungsbehörde durchgeführt.

Amateurfunkprüfungen werden für drei unterschiedliche Zeugnisklassen
durchgeführt. Die verschiedenen Zeugnisklassen bieten den Funkamateuren
unterschiedliche Betriebsmöglichkeiten. Informationen über Prüfungsinhalte
für die Zeugnisklassen 1 und 2 enthält das Heft "Fragen und Antworten zur
fachlichen Prüfung für Funkamateure", das es beim Druckwerkeversand
der  RegTP, Postfach 8001, 55003 Mainz, gegen eine Gebühr von 8,00DM
je Exemplar auf Rechnung bezogen werden kann. Ebenfalls beim Druck-
werke Versand erhältlich ist das Heft "Prüfungsfragen für den Erwerb
des Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3", ("Einsteigerlizenz") das
für 10,00DM abgegeben wird oder auch als kostenlose Software auf
auf meiner Download-Page zu finden ist.

Was ist erlaubt?

Mit der Amateurfunkzulassung der Klasse 3 kann in den Frequenzbereichen
144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz und einer Strahlungsleistung von weniger als
10 Watt EIRP in allen zugelassenen Betriebsarten am Amateurfunkdienst teilgenommen
werden. Die Amateurfunkzulassungen der Klassen 1 und 2 berechtigen zur Teilnahme
am Amateurfunkverkehr in weiteren dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenz-
bereichen, wobei - unter Beachtung der Umweltverträglichkeit - zum Teil mit Sende-
leistungen bis 750 Watt gearbeitet werden darf. Im Gegensatz zu den Klassen 1 und 2
ist die Klasse 3 nur national gültig.
Im Rahmen einer Amateurfunkzulassung darf der Bau und der Betrieb von Amateur-
funkstellen für technische Experimente, betriebliche Versuche und der Funkverkehr
der Funkamateure untereinander erfolgen.

 

Nähere Informationen gibt es bei der RegTP oder beim DARC.

 

Scanner-Info
Frequenzbereich: 144 -146 MHz / 430 - 440 MHz / 1240 - 1300 MHz Frequenzen
Kanalraster         : 12.5 kHz
Modulationsart   :  FM-schmal / SSB
Abhörsicherheit : nicht vorgesehen

 

 
  Quelle: RegTP