Amateurfunk
Allgemeines:
Das "Gesetz über den
Amateurfunk" (AFuG) und die Verordnung zu diesem Gesetz
(AFuV) bilden die nationale
Rechtsgrundlage für den Amateurfunkdienst in
Deutschland. International regeln
die Bestimmungen der Internationalen
Fernmeldeunion (ITU) den
Amateurfunkdiendst. Dies ist notwendig, da mit
Amateurfunk sowohl nationale wie
auch weltweite Funkverbindungen
hergestellt werden können.
Abgrenzung zum CB-Funk:
Der Amateurfunk wird gelegentlich
mit dem CB-Funk verwechselt. Während
der Amateurfunk als eigenständiger
Funkdienst definiert und in fast allen
Ländern der Erde eingeführt ist,
handelt es sich beim CB-Funk in erster
Linie um eine Sprechfunkanwendung
für kurze Entfernungen.
Amateurfunkzulassung:
Zur aktiven Teilnahme am
Amateurfunk (Senden und Empfangen) ist eine
individuelle, auf die Person
ausgestellte Zulassung auch als "Amateurfunk-
lizenz" bezeichnet.
Der bloße Empfang von
Amateurfunksendungen ist jedermann gestattet.
Eine Amateurfunkzulassung ist
hierfür nicht erforderlich.
Der Besitz (nicht aber der Betrieb!)
von Amateurfunkanlagen ist jedermann
gestattet, ohne daß eine
Amateurfunkzulassung vorliegen muß.
Amateurfunkprüfung:
Ein Amateurfunkzeungnis erhält,
wer die gesetzlich vorgeschriebene fachliche
Prüfung (Amateurfunkprüfung)
erfolgreich abgelegt.
Voraussetzung zur Teilnahme an einer
an einer Amateurfunkprüfung ist ein
Wohnsitz in Deutschland und
bei Minderjährigen das Einverständnis des/der
Erziehungsberechtigten. Die
Prüfungen werden bei den zuständigen Außen-
stellen der Regulierungsbehörde
durchgeführt.
Amateurfunkprüfungen werden für
drei unterschiedliche Zeugnisklassen
durchgeführt. Die verschiedenen
Zeugnisklassen bieten den Funkamateuren
unterschiedliche
Betriebsmöglichkeiten. Informationen über Prüfungsinhalte
für die Zeugnisklassen 1 und 2
enthält das Heft "Fragen und Antworten zur
fachlichen Prüfung für
Funkamateure", das es beim Druckwerkeversand
der RegTP, Postfach 8001,
55003 Mainz, gegen eine Gebühr von 8,00DM
je Exemplar auf Rechnung bezogen
werden kann. Ebenfalls beim Druck-
werke Versand erhältlich ist das
Heft "Prüfungsfragen für den Erwerb
des Amateurfunkzeugnisses der Klasse
3", ("Einsteigerlizenz") das
für 10,00DM abgegeben wird oder
auch als kostenlose Software auf
auf meiner Download-Page zu finden ist.
Was ist erlaubt?
Mit der Amateurfunkzulassung der
Klasse 3 kann in den Frequenzbereichen
144 - 146 MHz und 430 - 440 MHz und
einer Strahlungsleistung von weniger als
10 Watt EIRP in allen zugelassenen
Betriebsarten am Amateurfunkdienst teilgenommen
werden. Die Amateurfunkzulassungen
der Klassen 1 und 2 berechtigen zur Teilnahme
am Amateurfunkverkehr in weiteren
dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenz-
bereichen, wobei - unter Beachtung
der Umweltverträglichkeit - zum Teil mit Sende-
leistungen bis 750 Watt gearbeitet
werden darf. Im Gegensatz zu den Klassen 1 und 2
ist die Klasse 3 nur national
gültig.
Im Rahmen einer Amateurfunkzulassung
darf der Bau und der Betrieb von Amateur-
funkstellen für technische
Experimente, betriebliche Versuche und der Funkverkehr
der Funkamateure untereinander
erfolgen.
Nähere
Informationen gibt es bei der RegTP oder beim DARC.
Scanner-Info
Frequenzbereich: 144
-146 MHz / 430 - 440 MHz / 1240 - 1300 MHz Frequenzen
Kanalraster
: 12.5 kHz
Modulationsart :
FM-schmal / SSB
Abhörsicherheit : nicht vorgesehen
Quelle: RegTP