3.1           Gerichtsakten – Postversand Stuttgart

Auf Seite 316 Tabelle 18 wurden alle Angaben zur Flugblattauflage und zum Postversand, die in den jeweiligen Vernehmungen genannt wurden, mit Quellennachweisen hinterlegt. Zur Erhaltung verwertbarer Zahlen, müssen Extremwerte, die als Ausreisser gelten könnten, differenziert betrachtet werden. Die für Stuttgart relevanten Zahlen sind laut Sophie Scholl 600 bis 700, Hans Scholl bestätigt 800 und an zwei anderen Stellen 1000 und 2000 Flugblätter, Hans Hirzel und Susanne Hirzel jeweils 2000 Flugblätter. Die Flugblattauflage mit 1000 Flugblättern liegt nahe an 800. Sophie Scholl reflektiert durchgehend beständige Wertangaben gegenüber der Geheimen Staatspolizei München. Weil die Flugblattauflage von Hans Scholl mit 1000 Exemplaren gegenüber seiner Schwester mit 600-700 abweicht, werden die 1000 Exemplare als Ausreisser ausgeschlossen und stattdessen die von Hans Scholl zur Mittelwertbildung angegebenen 700 Exemplare verwendet. Der Extremwert von 2000 Flugblättern, den Hans Scholl in seiner Vernehmung angab, muss näher untersucht werden und darf nicht ohne weiteres als Zahlenausreisser zum Ausschluss führen. Gleiches gilt für Hans Hirzel. Bei Hans Scholl könnte bezüglich der angegebenen 1000 Flugblätter ein Versprecher vorgelegen haben, der real zutreffend sein dürfte. Aus den anderen Werten ergibt sich zwischen Sophie Scholl und Hans Scholl ein angenäherter Mittelwert von zunächst 700 Flugblattexemplaren.