VON DEN HELFERN IM KIRCHENAMTE



Unter ihnen ist der Küster zuerst zu nennen. 1575 wird berichtet: "Der Küster hat einen Hof bei der Leine, hat ½ Mg. Landes, vom Haus Greene jährlich 2 Hpt. Roggen. Jeder Ackermann gibt 1 Hpt. Roggen und der Köther einen Körtling, von einem Toten 1 Gr., von einem Kinde zu taufen ½ Gr., Eier aus dem Kapell auf Ostern ½ Schock und von einem jeden 1 Brot und 1 Wurst und für den Seiger zu stellen aus der Kirche 6 Hpt. Hafer" (Er hatte also für die Uhr zu sorgen. In Ermangelung sonstiger Uhren war die Kirchenuhr für das tägliche Leben von großer Wichtigkeit.) Und 1542: "Einkünfte des Opfermanns von den Ackerleuten 1 himpt Rogken, Kother 1 kortl. (= etwa 6 Pf), olim (früher) 1 himpt habern 1 umbgang" (d. h. zu gewissen Zeiten besuchte der Opfermann alle Häuser im Ort und erhielt aus jedem Gaben wie Eier und Wurst, die nicht festgesetzt, sondern durch Herkommen üblich waren).

Nach dem Corp. bon. 1748:

"Altaristen, welche bei dem Altar dienen und mit dem Klingebeutel umgehen, sind 5, drei aus dem Amt Greene und zwei aus dem Amt Gandersheim. Ein jeder derselben erhält dafür vierteljährlich von den Zymbel= oder Klingelbeutelgeldern 9 mgr. 2 aber von diesen 5 sind Greenische Kirchenjuraten, haben der Kirche Einnahme und Ausgabe, ein jeder derselben bekommt jährlich als Kirchengeschworener 18 mgr. und bei K.irchenvisitationen anstatt der Mahlzeit ein jeder 12 mgr. Der Calcante muß, wenn die Orgel gespielt wird, die Bälgen treten und empfängt für diese Arbeit bedingten Lohn."

Bis 1932 hat die Familie Schlimme in drei Generationen die Kirchendiener gestellt. Von ihnen war Fritz Schlimme über 3o Jahre Kirchendiener und Friedhofswärter. Er fand 1932, im 70. Lebensjahr stehend, beim Zuschaufeln eines Grabes auf dem Friedhofe den Tod infolge Herzschlages. Von dem Totengräber heißt es 1750, so nötig ein solcher wäre, ist noch keiner bis dahin angenommen.

Von den Organisten schreibt das Corp. bon.: 1748. "Der Organist hat hierselbst kein Wohnhaus, sondern muß bei anderen mietsweise einsitzen. Seine gewissen Einnahmen sind aus den Gemeinden der Parochie in Summe 3o Rthlr. 24 Gr., vom Amte Greene jährlich zu Michaelis 1 Malter Roggen und Hpt. Leinsahmen frei auf das Land zu säen, auch bekommt er Holz aus der Gemeinde= und der Staatsforst, das er aber auf seine Kosten hauen, schlagen und fahren lassen muß. Für das Orgelspiel bei Trauungen erhält er 12 Groschen."

Organisten waren:

1. Georg Müller, ist a. 1605 allhier Organist gewesen, woselbst er einen Taufzeugen abgegeben; in welchem Jahre er angetreten, findet sich nicht. Er ist gestorben 1658.

2. Valentin Stubenrauch, ist seiner Profession ein Schneider und zugleich Zöllner allhier gewesen, gestorben 1686.

3. Henrikus Schmidt, aus Stadtoldendorf gebürtig, ist zugleich Schulmeister in Erzhausen gewesen. Er ist 1691 angetreten und 1729, 64 Jahre alt, mit dem Tode abgegangen.

4. Christoph Immensen aus Geschwende in Thüringen. Dieser ist ein sehr geschickter Organist gewesen und hat deswegen von Kennern und Gönnern der Musik viel Wohltaten genossen. Er ward 1738, 49 Jahre alt, auf der Schreibstube des Amtes tot aufgefunden. Nach seinem Tode ist der Organistendienst mit dem Greenischen Schuldienst verbunden.

5. Johann Jakob Geffers. Von ihm heißt es in der Beschreibung des Dorfes Greene v. J. 1757, „hat einen Großkothof". Das ist der noch heute sogenannte Kantorhof. Er war Kantor 1728-1764.

6. Albrecht Christian Gropengießer, gestorben 1795.

7. Johann Diederich Lohmann, vorher Kantor zu Ottenstein, 1796-1832; „ein ausgezeichneter und geachteter Mann".

Die Kantoren nach 1832:

8. Dienemann, bis 1850.

9. Niemeyer, bis 1893.

10. Grelle, bis 1914.

11 Friedrich Horney.

12. Seit 1932 versieht Lehrer Gustav Claus das Amt des Organisten.



Die ersten Opfermänner und Schulmeister sind nach der Reformation gewesen: 1. Georg Cillies, sein Antrittsjahr ist nicht bekannt, i. J. 1590 ist er im Negenborner Pfarrhaus zu Tode gefallen. 2. Ludolf Fabricius, zugleich Diakonus. 3. Matthias Timme, von Oschersleben gebürtig. 4. Johannes Sachße, von Mühlhausen gebürtig, ist 1652 eingeführt, 1682 aber, weil er seinen vorgesetzten Superintendenten Nagel den versprochenen schuldigen Gehorsam nicht hat leisten wollen nach Einbeck als Lektor gegangen.

Sein Nachfolger ward 5. Johannes Weyberg aus Gandersheim, er starb 1686, in welchem Jahre auch der Superintendent Walter und der Organist Stubenrauch gestorben sind. 6. Johann Ernst Geffers, aus Greene gebürtig. 7. sein Sohn Joh. Jacob Geffers, 1764 gestorben. 8. Albrecht Christian Gropengießer, 1795 gestorben. 9. Johann Diederich Lohmann, vorher Kantor zu Ottenstein.

Die Schule ist einstens von der Kirche eingerichtet und war mit ihr bis 1918 eng verbunden. Dem Pastor lag die Aufsicht über die Schule ob. Die Lehrer, Schulmeister genannt, hatten als Opfermänner für den Küster= und Kirchendienst zu sorgen. Sie hatten auch in den Kapellen des Kirchspiels zumeist sonntags nachmittags, öfter auch wochentags Betstunde und Katechismuslehre zu halten. Nach der Trennung von Kirche und Schule 1. J. 1918 sind diese Betstunden fortgefallen. Dafür hielten die Greener Pastoren in den Kapellen öfter Gottesdienste ab.

Das Corp. bon. sagt:

"Vor Zeiten haben die sämtlichen Filialdörfer, also auch die Kreienser, ihre Kinder nach Greene in die Schule schicken müssen. Weil aber die Filialisten zum Teil, und zwar die Kreienser und Billerbecker am ersten, die beschwerlichen Wege in Betracht gezogen, so haben diese um einen eigenen Schulmeister beim Superintendenten angehalten und versprochen, denselben besonders zu lohnen, ohne der Greener Schule etwas abzukürzen. Der erste Schulmeister in Kreiensen ist der sogenannte alte Dieterich gewesen, der in seinem Hause im Pfuhlhofe informieret hat."

In den Jahrzehnten danach haben dann auch die anderen Kapellenorte Schulen aufgebaut.

Weiter heißt es im Corp. bon.: "Das 1750 in Greene befindliche Kantorwohnhaus ist von den 12 Dörfern erbaut worden und stehet Vom Leinefluß gegen abendwärts am Kirchhofe. Vom Holzraum und Holzhof heißt es, daß er jährlich zum öfteren von der Leine überschwemmt wird, sodaß der Kantor, wenn er bei Oberschwemmungen etwas Feuerholz in das Haus haben will, einen kleinen Kahn oder Schiff halten muß, auch dadurch viel Schaden, sowohl am Holze sowie auch am beiliegenden kleinen Garten angerichtet wird. Vormals ist zwischen dem Schul= und Kopperschen Hause eine Pferdetränke in die Leine gewesen, diese ist 1691 von der Greener Gemeinde für den Kantor angekauft und durch Verfüllung soweit gebracht, daß darauf ein Stall= und Holzraum befindlich ist. Darauf soll der Kantor das Brennholz und nicht auf dem Kirchhofe fällen.

Die Schule hat einen kleinen Hausgarten beim Kantorhause zwischen der eingefallenen Kirchhofsmauer und der Leine, und außerhalb des Dorfes einen Garten von 1½ Mg. mit Obstbäumen und mit etwas Grabeland "zwischen einem Gemeindeanger und der herumfließenden Leine befindlich und wird gleichfalls jährlich von der Leine überschwemmt. Dieser Garten ist 1848 an Eyshold verkauft, weil wegen der vielen Überschwemmungen in ihm nichts Ordentliches wuchs und weil die Unterhaltung des langen Stückes Leineufer dort zu kostspielig war (es ist der Garten des an der Leinestraße gelegenen Grundstückes Nr. 76 (Bertram-Husung).

Holz bekommt die Schule aus der herrschaftlichen und der Gemeindeforst. Zum Einheizen der Informationsstube müssen etliche Filialdörfer aus ihren Holzungen Hartholz liefern. Bei jedem Fuder gibt der Kantor aus gutem Willen 1 Kanne Bier. - Daniel Bock in Ippensen gibt jährlich von 7 Mg. an die Schule für die Uhr zu stellen 1 Mltr Roggen und 1 Mltr. Hafer. Die Ackerleute aus den Filialorten haben Zinskorn zu liefern. Von den in der Parochie wohnenden Kotsassen bekommt der Kantor 1 Hpt. Hafer, vormals in natura, jetzt in Geld.

Von der gewissen Geldeinnahme. Im Dorf Greene gibt ein jeder Einwohner jährlich 8 Groschen Schulgeld, Bruchhof 20 Groschen, Erzhausen 12 Groschen, Garlebsen der Kotsaß 20 und der Brinksitzer 12 Groschen, ebenso Ippensen, vom fürstl. Amte zwischen Michaelis und Martini wird ausgezahlt 1 Thlr. Kostgeld, dazu jährlich 1 Hpt. Leinsahmen auf das Amtland frei mitzusäen. Aus jedem Hause der 12 Dörfer, welche bewohnt werden und Feuer und Rauch ausgehet, kommt zu Weihnachten ein hausbacken Brot und eine Brat= oder Mettwurst, desgl. auf Ostern nach Belieben der Einwohner, jedoch nicht unter 3, sogenannte Pascheier, welches alles der Schulbediente auf seine Kosten holen lassen muß.

Von der Kirche zu Greene und Kapelle zu Garlebsen wird für das Altargerät zu reinigen wie auch für Glocke= und Uhrschmieren 2 Rhtlr. gezahlt, item alle Quartal 9 Groschen. Diese kommen aus dem Armengeldbeutel und muß der Schulbediente dafür Tinte, Feder und Papier schaffen und anschreiben die Konfitenten (Beichtende), auch was er sonst der Kirche pflichtgemäß zu notieren hat. Es bekommt der Kantor für eine Copulation (Trauung) 18 Gr. und Schnupftuch, Kindtaufen 3 Gr., Einsegnen der Frauen 3 Gr., Hurenkindtaufe 18 Gr., von einer Leiche, bei welcher eine Predigt gehalten wird, 18-24 Gr.

Für die Konfirmanden haben vor Zeiten die 12 Dörfer dem jedesmaligen Schulbedienten zu Greene Gebühren zahlen müssen, jetzt aber genießt derselbe nur aus den Dörfern des Amtes Greene von jedem Kinde 9 Gr., für Bericht eines Patienten auf dem Krankenbette 6 Gr., von den Kindern, deren Eltern mietsweise bei anderen im Hause sitzen, jährlich von jedem Schulkinde 12 Gr. Für das jährlich verrichtete Geläut zum Gottesdienst wird nichts gegeben, sondern bei Beerdigung einer Leiche 6-9 Gr., wiewohl der Kantor 4-5 Personen bezahlen muß.

Der Kantor hat für sein Vieh freie Hut und Weide im Felde und in der Holzung und 15 Stck. Schafe frei vom Schafschatz und, wenn in der Greener Gemeindeholzung Mast vorhanden ist, treibt die Schule soviel Stück gleich 1 Kothsassen frei ohne Mastgeld und Hütelohn."

Das Schulwesen auf dem Lande lag im 18. Jahrhundert noch ziemlich im argen und die Bezahlung der Lehrer war recht kläglich. Der Schulbesuch der Kinder war sehr gering, denn sie wurden von den Eltern und den Bauern schon frühzeitig auf dem Felde beschäftigt. Noch 1838 hieß es: 2. und 3. Klasse haben 12 Stunden wöchentlich und es gibt eine große Zahl Absenten. - Um 1840 wurden auch für die Schule die Naturalfälle und Verpflichtungen der Reiheeinwohner sämtlicher Filialorte abgelöst.

Die das Kirchspiel Greene bildenden Gemeinden waren verbunden, das Opfereihaus zu Greene instandzuhalten. Im Jahre 1853 ist im neuerbauten Schulgebäude die Wohnung für den Opfermann des Kirchspiels, der zugleich erster Lehrer an der Schule daselbst war, mit vorgerichtet, das alte Opfereigebäude aber auf Abbruch verkauft. Die beiden Gemeinden Greene und Bruchhof haben dann gegen Zahlung eines Entschädigungskapitals von Seiten der übrigen Kirchspielgemeinden die Baulast hinsichtlich des Opfereihauses zu Greene, welches nunmehr mit dem Schulhause vereinigt ist, allein übernommen.

Im Jahre 1896 wurde auf dem angekauften Grundstück Nr. ass. 47 zwischen Steinweg und Bachstraße ein neues Schulgebäude mit 4 Klassen errichtet und das Haus des Schmiedemeisters Uhde als Lehrerwohnung ausgebaut. Die Schuluhr stiftete Landwirt Brandmüller. Das alte am Kirchplatz befindliche Schulgebäude ward verkauft.

Nach der Revolution 1918 wurden Kirche und Schule getrennt und damit auch die Gemeinschaft der Opferei= und Schulstelle in Greene aufgehoben. Ihr ungeteiltes Vermögen wurde im Opfereitrennungsvertrag v. J. 1932 zwischen Kirche und Schule vertraglich aufgeteilt.