DAS KIRCHSPIEL GREENE

Bei Einführung der Reformation im Lande Braunschweig im Jahre 1569 wurde in Greene eine Superintendentur eingerichtet, die hier bis 1890 verblieb. In diesem Jahre wurde sie nach der Pensionierung des Kirchenrats Ilse mit der Superintendentur Gandersheim vereinigt. Im 18. und 19. Jahrhundert waren die Greener Superintendenten Schilling, Pagendarm, Klügel und Guthe zugleich Generalsuperintendenten der Generalinspektion Gandersheim. Seit 1935 werden die Superintendenturen Propsteien genannt.

Das Kirchspiel Greene umfaßte ursprünglich 12 Gemeinden, nämlich die Muttergemeinde (Mater) Greene und die Filial (Tochter)=Gemeinden Kreiensen, Billerbeck, Orxhausen, Erzhausen, Garlebsen, Haieshausen, Beulshausen, Bentierode, Olxheim, diese Orte sämtlich mit einer Kapelle, sowie ohne Kapelle die beiden kleinen Dörfer Ippensen und Bruchhof. 1774 wurde Olxheim, das der Pfarrei Opperhausen zugetan wurde, und 1891 Bentierode, das zu Gandersheim gelegt wurde, vom Kirchspiel getrennt. Dieses umfaßte bis 1935 noch die übrig gebliebenen 1o Dörfer mit einer Einwohnerzahl von 513o, darunter sich etliche Katholiken und einige Freidenker befanden. Wegen der starken Vermehrung der Einwohnerzahl von Kreiensen und Billerbeck wurden diese Gemeinden zusammen mit Orxhausen 1935 vom Kirchspiel Greene losgelöst und bilden seitdem eine selbständige Pfarrei mit einer neugebauten Kirche. 1961 wurden auch Erzhausen und Beulshausen aus dem Bereiche der Parochie Greene ausgetan. Ihr verblieben nun noch die Orte Greene, Bruchhof, Garlebsen, Ippensen und Haieshausen, 1961 mit einer Bevölkerungszahl von 2339 evangelischen, 256 katholischen und 17 anderen Christen, sowie 32 Nichtchristen.

Die Kapelle in Garlebsen ist sehr alt, sie erfuhr in den letzten Jahren eine gründliche Erneuerung. Auch die Kapelle in Haieshausen hat ein hohes Alter, sie hat mehrere Wiederinstandsetzungen erfahren und weist 5 alte Heiligenfiguren auf.

Über die Verpflichtung der Filialgemeindeglieder sagt eine alte Verordnung: "Die Filialisten oder Einwohner in den Töchtergemeinden sind schuldig und gehalten gewesen, zu der mater d. i. Muttergemeinde Greene in die öffentlichen heiligen Versammlungen alle Sonn=, Feier= und Bußtage zu kommen, auch in dieser Mutterkirche ihre Kinder taufen, sich kopulieren (= sich trauen), die Katechumenen konfirmieren, die Toten auf dem Greener Gottesacker um die Kirche herum begraben und in der Greener Kirche die Leichen= oder Trauerrede halten zu lassen." Heute werden auch in den Kapellen Gottesdienste, Taufen und Trauungen gehalten und werden die Verstorbenen auf den gemeindeeigenen Friedhöfen beerdigt.