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Hinweis: Die freiwilligen
Morse-Zusatzprüfungen werden nicht an allen
BNetzA-Prüfungsstandorten durchgeführt - Termine und Prüfungsorte
sind daher bei der BNetzA DLZ10 Dortmund zu erfragen.
Die freiwillige Telegrafie-Zusatzprüfung im Amateurfunkdienst
- Wegfall der
Morsetelegrafie-Prüfungspflicht
- BNetzA-Regelung zur freiwilligen
Morseprüfung
- Farnsworth-Methode
(Abstands-/Pausenmethode)
- Praktische Tipps zur anstehenden
Morseprüfung
Wegfall der
Morsetelegrafie-Prüfungspflicht
Die Pflicht zur Morseprüfung im Amateurfunk ist entfallen. Aber
warum mussten die Kurzwellen-Funkamateure in früheren Jahren
Morsekenntnisse nachweisen?
Es war der internationale Zwang gemäß der damals gültigen
VO-Funk!
Zitat (VO-Funk 1959 Artikel 41): "§3 (1) Jede Person, die die
Geräte einer Amateurfunkstelle bedient, muß die Fertigkeit
nachgewiesen haben, Texte in Morsezeichen fehlerfrei mit der Hand
zu übermitteln und nach Gehör richtig aufzunehmen. Die betreffenden
Verwaltungen können jedoch auf Anwendung dieser Bestimmung bei
Funkstellen verzichten, die ausschließlich Frequenzen über 144 MHz
benutzen."
Damit wird verständlich, warum es in der alten Bundesrepublik die
Lizenzklasse "C" gab und warum in den Jahren vor dem Wegfall die
Morseprüfung zwar auf "nicht mehr betriebsgerechte" 25 BpM
reduziert, jedoch nicht gänzlich aufgehoben werden konnte. Dies ist
nunmehr Geschichte!
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Am 5. Juli 2003
trat der neue Artikel 25 der Radio Regulations (RR) in Kraft.
"25.5. Administrations shall determine whether or not a person
seeking a licence to operate an amateur station shall demonstrate
the ability to send and receive texts in Morse code signals.
(WRC-03)"
Mit Wirkung vom 15.08.2003 gestattete das Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den Genehmigungsinhabern der damaligen
Klasse 2 (UKW-Genehmigung) den Betrieb auf Kurzwelle. Somit entfiel
auch die nationale CW-Prüfungspflicht. Das Morsen war somit zur
wunderbaren Kür geworden! |
Aber: Obwohl die internationale Verpflichtung zur Telegrafieprüfung
nicht mehr gilt, besteht in wenigen Ländern weiterhin die
Verpflichtung zur Morseprüfung. Für die Erteilung einer Gastlizenz
in diesen Ländern ist daher ein behördlicher Nachweis der
entsprechenden Morsekenntnisse - und somit eine Prüfung -
erforderlich. Um welche Länder es sich hierbei handelt, ist auf
Grund möglicher Veränderungen zeitnah bei Behörden oder Klubs zu
erfragen.
Neben dieser objektiven Notwendigkeit zur Prüfung besteht jedoch
auch ein subjektiver Grund. Funkamateure, die auf ihre
Morsefähigkeiten stolz sind und vielleicht eine offizielle
Bestätigung aus persönlicher Neigung wünschen, steht der Weg zur
freiwilligen Zusatzprüfung ebenfalls offen - frei nach dem Motto:
Es geht zwar auch ohne, aber es ist ein behördlicher
Prüfungsnachweis und darum schön...
Folgende Regelungen gelten für
die freiwillige Morse-Zusatzprüfung:
3. Freiwillige
Zusatzprüfung (Zusatzprüfung Morsen)
Die Prüfung besteht aus der Höraufnahme und der Handabgabe von
Morsezeichen. Die Höraufnahme und Handabgabe von Morsezeichen
beschränkt sich auf folgende Zeichen:
Buchstaben des Alphabets: A - Z ohne Umlaute
Zahlen: 0 - 9
Verkehrszeichen: Spruchanfang "ka"; Spruchende "ar" oder "+";
Verkehrsende "sk"
Sonstige Zeichen Trennung "="; Fragezeichen "?"; Bruchstrich "/";
Punkt "."; Komma ","
Ein Prüfungsteilnehmer muss seine Fertigkeiten nachweisen, Texte in
offener Sprache sowie Gruppen von Buchstaben, Ziffern und Zeichen
nach dem internationalen Morsealphabet abzugeben und aufzunehmen.
Der Prüfungstext besteht aus simuliertem Amateurfunkbetrieb, darin
enthalten sind Rufzeichen, Q-Schlüssel, amateurfunkübliche
Abkürzungen, Ziffern, deutscher Klartext und Satzzeichen.
Bei der Höraufnahme der Morsezeichen wird ein gleichzeitiges
Niederschreiben des Klartextes in gut lesbarer Handschrift
gefordert. Das Mitschreiben der Punkte und Striche des Morsecodes
mit anschließender Übersetzung in Klartext kann bei der Prüfung
nicht akzeptiert werden. Bei der Höraufnahme gelten die folgenden
Bedingungen:
- Morsegeschwindigkeit von mindestens 5 Wörtern (zu je 5 Zeichen)
pro Minute,
- Dauer mindestens 3 Minuten,
- höchstens 4 Fehler.
Bei der Handabgabe eines Prüfungstextes in Morsezeichen ist die
Verwendung einer Morsetaste, mit der mechanisch oder elektronisch
die Morsezeichen per Handabgabe erzeugt werden, zulässig. Nicht
zulässig sind Einrichtungen, die das Erzeugen von Morsezeichen ohne
aktive Kenntnis des Morsecodes zulassen. Bei der Morseabgabe ist
die Benutzung von Mithöreinrichtungen erlaubt. Für die Handabgabe
gelten folgende Bedingungen:
- Morsegeschwindigkeit mit mindestens 5 Wörtern (zu je 5 Zeichen)
pro Minute,
- Dauer längstens 3 Minuten,
- höchstens 4 nichtkorrigierte Fehler.
Bei der freiwilligen Zusatzprüfung sind folgende Geschwindigkeits-
und Pausenmodi möglich:
- 5 WpM (Tempo 25) mit Farnsworth-Methode (Zeichengeschwindigkeit 9
WpM mit verlängerten Pausen) oder
- 5 WpM (Tempo 25) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen
gemäß ITU-T Empfehlung F.1) oder
- 12 WpM (Tempo 60) Standard (Zeichengeschwindigkeit und Pausen
gemäß ITU-T Empfehlung F.1).
"WpM" sind "Wörter pro Minute" mit je 5 Zeichen pro Wort; 5 WpM
sind 25 Zeichen pro Minute.
225-9 [Zitiert aus: Vfg. Nr. 4/2007,
http://www.bundesnetzagentur.de] |
Hinweise: Es darf somit auch eine
elektronische Tasten genutzt werden. Diese sollte jedoch sehr gut
beherrscht sein, könnten vor lauter Aufregung doch schnell Punkte
"durchrutschen". Mit einer Handtaste ist der Morsecode allgemein
kontrollierter zu tasten. Die Wahl der Qual...
Beachte auch das mögliche Steckerproblem (Prüflings-Zitat): "Ich
hatte meine eigene Junkertaste mit. Die konnte wegen der
unpassenden Stecker nicht angeschlossen werden. Ich habe die Taste
der BNetzA verwendet. Das war ebenfalls eine Junkertaste."
Freundliche Prüfer!
Hinweise zur
Farnsworth-Methode (Abstands- bzw. Pausenmethode)
Bei Morsegeschwindigkeiten nach der Farnsworth-Methode werden die
Abstände zwischen den einzelnen Morsezeichen entgegen des
Normabstandes vergrößert. Die absolute Buchstabenanzahl/
-geschwindigkeit pro Minute (BpM) wird dadurch verringert. Dies
entspricht einem langsameren Morsen bei gleichbleibend hoher
Einzelzeichengeschwindigkeit. Zum effektiven Erlernen der
Morsezeichen sollen die jeweiligen Einzelabstände nach und nach bis
zur Normlänge reduziert werden, wodurch der Lerneffekt beschleunigt
wird. Auch bleibt bei einer Morseprüfung mit geringer
Geschwindigkeit - wie oben - ein gut lesbares Klangbild
erhalten.
Die Tempo-60-Prüfung soll weiterhin als Option angeboten werden,
weil es einige Länder gibt, die die langsamere 25-BpM-Regelung als
Zugang zur Kurzwelle nicht anerkennen und damit keine Gastlizenzen
vergeben. [Rundsprüche, März 2001]
Eine 60-Buchstaben-pro-Minute-Prüfung bleibt somit wertvoll. Sie
darf als eine sportliche Herausforderung für den werdenden
Vollblut-Telegrafisten betrachtet werden.
Praktische Hinweise und Tipps für
eine anstehende Telegrafieprüfung:
-
Am Abend vor der Prüfung unbedingt entspannen - nicht mehr
trainieren. |
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Stattdessen einen alten Funkertrick anwenden - ein großes Bier
trinken! ;-)
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-
Der Prüfungstext wird mit einem Computer gegeben - Tonhöhe ca. 500
Hz. |
-
Bei der Prüfung jeden Buchstaben bewusst hören - Es sind nur 3
Minuten! |
-
Höre genau was gegeben wird - nicht das, was Du gerne hören
möchtest! |
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- Grundsätzliche
Form eines Telegrafie-Prüfungstextes
(Beispiel):
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vvv <ka> DF6SU de DK5KE =
danke fuer den anruf |
lieber om stefan = ur rst 579
qrn = qth nr koeln <sk> |
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- Bei
Nichtverstehen sofort einen "Punkt" schreiben, Korrektur evtl.
später. |
- Der Prüfungstext
birgt Chancen. Fehlendes ist teilweise
reproduzierbar. |
- Die Abkürzungen sind daher gut zu lernen! Sie sind dann
sofort präsent. |
- Test am Ende
überfliegen, klare Fehler korrigieren und "spät"
abgeben. |
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Die gewünschte Prüfungslautstärke ist ggf. an den Kopfhörern
einstellbar. |
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Zum Test mögliche Tonhöhenänderung erfragen! Nette Prüfer boten es
an. |
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In der Übungsendphase mit verschiedenen Tonhöhen und -qualitäten
üben. |
-
Der häusliche Übungston unterscheidet sich leider meist vom
Test-PC-Ton. |
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- Weiterhin stören
oft Prüfungs-Hintergrundgeräusche, wie z.B. Husten,
o.ä. |
- Daher
zusätzliches "Stresshören" mit Musik/Lärm zur
Prüfungssicherheit. |
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- Vor der
Gebeprüfung ist die Taste auf beste Einstellung hin zu
überprüfen. |
- Hierbei ist das
kurze Geben von einigen "Problemzeichen" sehr
sinnvoll. |
-
Lockerungsschütteln des Arms und der Hand vermeidet
Verkrampfungen. |
- Die Gebetexte
haben ähnliche Strukturen wie die der
Prüfungs-Hörtexte. |
- Ruhig auf die
Gebe-Textvorlage konzentrieren - nicht sofort wild
loslegen. |
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Und bitte nicht
vergessen: |
Die Prüfer wollen
uns gerne helfen! |
Aber Hören und
Geben müssen wir leider immer selbst... |
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Nach erfolgreichem
Morsen wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Eine vorhandene
Genehmigung wird um den entsprechenden Eintrag ergänzt.
Mit diesem Tempo-60-Eintrag fallen die letzten
Gastlizenz-Beschränkungen!
Viel Glück bei der Morseprüfung und dann -
Herzlichen Glückwunsch!
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©
DK5KE
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