Funkkennung der Feuerwehren in Niedersachsen ============================================= (Autor: Jochen Kopfer) In Nds. besteht der Funkrufname eines Funkgeraetes aus vier Teilen: FLORIAN $$$$$$$ vw-xy. $$$$$$$ ist dabei der Name der FEL des Landkreises bzw. der kreisfreien Staedte. vx ist die Regionalkennzahl und xy ist die Fzg.-kennung. Die erste Ziffer der Regionalkennzahl gibt bei den kreisfreien Staedten undkleineren Landkreisen den Wachbezirk und bei grossen Landkreisen denBrandschutzabschnitt (BSA) an. Ausserdem werden Kreiseinrichtungen, Kreisfeuerwehrfuehrung, Werkfeuerwehren und Waldbrandbeauftragte bestimmten Regionalkennzahlen zugeordnet. Beispiel: LK Hannover 10..19 BSA 1 20..29 BSA 2 30..39 BSA 3 40..49 BSA 4 50..59 BSA 5 80..89 FTZ Ronnenberg, FTZ Neustadt, FTZ Burgdorf, Waldbrandbeauftragte, Werkfeuerwehren (z.B. Flughafen Hannover-Langenhagen) und tragbare Geraete fuer die Funktionstraeger des Kreises. 98-01 BAL 1 (Brandschutzabschnittleiter) 98-02 BAL 2 98-03 BAL 3 98-04 BAL 4 98-05 BAL 5 99-01 KBM Die Gemeinde Sehnde hat z.B. die Regionalkennzahlen 45 (Bereich Sehnde) und 46 (Bereich Ilten). Die Fahrzeugkennzahlen sind wie folgt aufgeschluesselt: 10..19 Alle Arten von TLF und TroTLF 20..29 Alle Arten von LF, TSF und sonst. Loeschfzgn. 30..39 Hubrettungsfzge. und Schlauchwagen (diese haben aber fast nie 30, sondern meistens erst ab 31) 40..49 Ruest- und Geraetewagen, LKWs, Wasserrettungswagen 50..59 Sanitaetsfzge. ???? 60..69 Einsatzleit- und Mannschaftstransportwagen (letztere haben i.d.R. nie 60, sondern erst ab 61) 70..79 Feststationen in der Wache (70), z.b.V und teilweise auch tragbar 700..799 tragbar; 799=StBM bzw GemBM; 798=dessen Stv. 99 StBM bzw. GemBM fest im Privat-PKW. Haeufig versucht man, bei Ortswehren mit mehreren Fahrzeugen die letzte Ziffer der Fzg.-kennzahl gleich zu lassen, was aber nicht immer gelingt. Ist die letzte Ziffer ueberwiegend eine Null (0), dann handelt es sich normaler Weise um eine Stuetzpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr. Jochen Koepfer. (joc@thor.mim.uni-hannover.de) ----------------------------------------------------------------------------- Fahrzeugkennungen fuer Niedersachsen ------------------------------------ (Autor: Bert Braun) 1. 1. KENNZAHLENGRUPPE ---------------------- Die 1. Kennzahlengruppe ist die sog. Regionalkennzahl. Sie kann den Heimatstandort des zugehoerigen Fzgs. oder eine personenbezogene Funktion kennzeichnen. 1.1 FUNKTIONSKENNZEICHNUNGEN FUeR FUeHRUNGSKRAeFTE -------------------------------------------------- MI, Oberste Brandschutzbehoerde 90-... Bezirks-BM 91-... Waldbrandbeauftragter 92-... Anerkannte haupt- und nebenberufliche Werk-FW 93-... Abschnittsleiter und Fuehrer der Kreisfeuerwehr- bereitschaften sowie Stellvertreter 98-... Kreis-BM, Leiter-BF, Stadt-BM sowie deren Stell- vertreter, Fuehrungsdienst-BF 99-... 1.2 REGIONALKENNZEICHNUNGEN --------------------------- Regionalkennzeichnungen sind oertlich verschieden. Prinzipiell gilt im Feuerwehrdienst, dass eine fuehrende 8 bei der Regionalkennzeichnung eine Freiwillige-FW kennzeichnet. Im Rettungsdienst sind fuer die verschiedenen Hilfsorganisationen folgende Regionalkennzeichnungen zugeordnet: ASB 41-... bis 49-... DRK 51-... bis 59-... JUH 61-... bis 69-... MHD 71-... bis 79-... Fuer den Bereich des Rettungsdienstes sind Funktionskennungen nichtvorgesehen. 2. 2. KENNZAHLENGRUPPE ---------------------- 2.1 FEUERWEHRFAHRZEUGE ---------------------- TLF und TroTLF ...-10 bis ...-19 LF und TSF ...-20 bis ...-29 Sonstige Feuerwehrfzg. zur Brandbekaempfung (z.B. DL, TroLF, SW) ...-30 bis ...-39 Fzg. zur technischen Hilfeleistung (z.B. Ruest- und Geraetewagen, Kranwagen) ...-40 bis ...-49 Fzg. des Rettungsdienstes und Krankentransports, sofern sie dem Brandschutz zugeordnet sind ...-50 bis ...-59 KdoW, ELW, Luft- und Wasserfahrzeuge, MTW ...-60 bis ...-69 Sonstige Feuerwehrfzg (z.B. Traegerfzg. WAB, Versorgungs- und Mehrzweckfzg.) ...-80 bis ...-89 2.2 RETTUNGSDIENSTFAHRZEUGE --------------------------- Fuehrungs- / Leitungs-Kfz ...-11 bis ...-19 NAW ...-21 bis ...-29 NEF ...-31 bis ...-39 RTW ...-41 bis ...-49 KTW ...-51 bis ...-59 Grossraum-KTW, Versorgungs- und Transport-KFZ, MTW (nur fuer RD im Rahmen des KatS) ...-61 bis ...-69 Luftfahrzeuge ...-81 bis ...-89 und ...-91 bis ...-97 gesperrt ...-98 bis ...-99 (Quelle: FW-DA 1/94 Stadt Braunschweig)