Geschichte der Telegrafie
Die Morseprüfung zur Postassistenten- und Postsekretärprüfung (um
1900)
|
Zur
fachgerechten Durchführung ihres Dienstes mussten alle
Telegrafisten einen Nachweis über Morsekenntnisse erbringen.
Nachfolgend ein Auszug aus den amtlichen Vorschriften für die
"Ausbildung der jüngeren Beamten im technischen
Telegraphendienst":
Führung des Nachweises der Befähigung zur selbstständigen
Wahrnehmung des technischen Telegraphendienstes. |
Jeder Beamte muß sich, um zur selbstständigen Wahrnehmung des
technischen Telegraphendienstes zugelassen werden zu können,
folgende Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben:
1. Fertigkeit im Abgeben und Aufnehmen von Telegrammen
mittels des Klopfers, des
Morseschreibers und des
Fernsprechers;
2. Gewandtheit, die mittels des Morseapparates in einer
Ruhestromleitung gegebenen
Anrufzeichen nach dem Gehöre richtig zu verstehen;
3. Gewandtheit im Einstellen der Apparate;
4. ...
|
|
Zu 1. Zum Nachweise der Fertigkeit sind in je 15
Minuten 100 Wörter hintereinander abzutelegraphieren, darauf 100
Wörter am Klopfer, 80 Wörter am Morseschreiber und 80 Wörter am
Fernsprecher aufzunehmen.
Die abzutelegrafierenden und aufzunehmenden Wörter, welche für
jeder dieser vier Leistungen besonders zusammenzustellen sind,
können in einem oder in mehreren Telegrammen enthalten sein; die
Wörter und Ziffern in den Telegrammeingängen (Köpfen) werden in die
zu leistende Wortzahl mit eingerechnet.
Etwa der fünfte Teil der Taxwörter soll aus Wörtern fremder
Sprachen und aus Ziffern bestehen.
Zur Abgabe und Aufnahme der Probetelegramme sind solche Zeiten zu
wählen, in denen der Betrieb in der betreffenden Leitung ruht. Es
soll dabei, wenn irgend tunlich, ein zweites Amt mitwirken; nur
wenn dem wesentliche Schwierigkeiten entgegenstehen, dürfen die
Probetelegramme unter Benutzung zweier im Amte mit einander
verbundenen Apparate abtelegraphiert und aufgenommen werden.
Zu 2. sind 6 Anrufzeichen, jedes dreimal
hintereinander, langsam zu geben und von dem Beamten nach dem
Gehöre niederzuschreiben, ohne daß der Papierstreifen in Bewegung
gesetzt wird.
Zu 3. sind von dem zu Prüfenden ein Klopfer, ein
Morseschreiber, ein Mikrophon und ein Fernsprecher richtig
einzustellen, nachdem sie zu diesem Zwecke absichtlich verstellt
worden sind.
Zu 4. ...
Nachfolgend ein eingehender Hinweis für ein korrektes
Klopfer-Hören:
[Quelle: Kleine
Telegraphen-Schule für
Post- und Telegraphenbeamte,
1888/1907]
|