Teilnahmebedingungen zur UKW-Meisterschaft 1999:

Allgemeines Bewerbe Informationsaustausch Einsenden der Logs Sendearten
Punkteberechnung Sonstige Regelungen Teilbewerbe Auswertungen Gruppenbezeichnung

1. Allgemeines

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle vom UKW-Referat des ÖVSV-DV durchgeführten Wettbewerbe, einschließlich der von der IARU-Region 1 ausgerichteten Bewerbe.

1.2 Teilnahmeberechtigt sind alle lizensierten österreichischen Amateurfunkstationen die auf österreichischem Bundesgebiet betrieben werden.

1.3 Die verwendeten Sendeleistungen und Sendearten müssen den Lizenzbestimmungen entsprechen.
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2. Bewerbe und Wertungsgruppen

2.1 Die Österreichische UKW-Meisterschaft gliedert sich in folgende Bewerbe mit den zugehörigen Frequenzbereichen: 2.2 Die gleichzeitige Teilnahme an mehreren Bewerben aus Punkt 2.1 ist möglich.

2.3 Die in Punkt 2.1 angeführten Bewerbe werden in folgenden Wertungsklassen entschieden.

VHF-Meisterschaft:

UHF-Meisterschaft:

SHF/EHF-Meisterschaft:

Es werden somit 8 verschiedene Meistertitel vergeben.

2.4 In den Einzeloperator-Gruppen sind der gesamte Funkverkehr sowie die Logbuchführung und alle anderen zum Funkbetrieb notwendigen Tätigkeiten (z.B. Check-Log) ausschließlich durch den Teilnehmer selbst durchzuführen.

2.5 In der QRP-Klasse gelten folgende frequenzabhängige maximale Sendeleistungen:
 
 

Band
Sendeleistung
2m-, 70cm-Band
30 Watt
23cm-Band
10 Watt
13cm-Band
3 Watt
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3. Informationsaustausch, Logbuchführung und Wertungsgruppen

3.1 Während einer Verbindung sind neben dem vollständigen Rufzeichen und den Codenummern, bestehend aus dem RS(T)- Rapport und der laufenden QSO-Nummer, auch der QTH-Kenner ("Maidenhead-Locator") auszutauschen. Die QSO-Nummern bestehen aus 3 Ziffern und müssen auf jedem Band mit 001 beginnen.

3.2 Für jedes Band getrennt ist ein Log und ein Deckblatt (ÖVSV-Deckblatt) auszufüllen. Die Logblätter müssen folgende Spaltenbedeutung haben: Uhrzeit in UTC (hh,mm) Rufzeichen der Gegenstation gesendete Codenummer, empfangene Codenummer QTH-Kenner der Gegenstation überbrückte Entfernung in 'km'.
Das vorgeschriebene Wettbewerbs-Deckblatt sowie Muster der Logvordrucke können vom ÖVSV Dachverband kostenlos bezogen werden.

3.3 In den Log-Deckblättern ist die Wertungsgruppe nach folgender Regelung einzusetzen.
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4. Einsenden der Logs

4.1 Der Einsendeschluss für die Logunterlagen ist der 3. Montag nach dem jeweiligen Wettbewerbswochenende. Es gilt der Poststempel. Zu spät eingesendete Logs werden ignoriert.
4.2 Die Anschrift des Wettbewerb-Sachbearbeiters ist:
  4.3 Die Einsendung des Logs mittels FAX ist möglich und erwünscht.
Die FAX Nummer des ÖVSV-Dachverbandes lautet 01/403-18-30.
Die Anzahl der übertragenen Seiten incl. Deckblatt ist am Deckblatt zu vermerken.

4.4 Eingeschriebene Sendungen sind nicht zulässig!

4.5 Logeinsendungen auf Disketten, via Internet oder per Packet Radio sind im EDI-Format zulässig.
Unterlagen über das EDI-Format können beim UKW-Referat kostenlos bezogen werden.
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5. Sendearten

5.1 Folgende Sendearten sind zulässig: A1A, A3A, R3E, J3E, F3E/G3E und auf Frequenzen über 1 Ghz zusätzlich F2A.
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6. Punkteberechnung, Wertung, Preise

6.1 Zur Entfernungsberechnung wird der Faktor zur Umrechnung des Winkles zwischen zwei Punkten auf der Erdkugel in Grad auf die Entfernung in 'km' mit 111,2 festgelegt (IARU-Empfehlung). Verbindungen im gleichen Locator-Kleinfeld zählen keine Punkte!

6.2 Jede Station darf pro Band nur einmal gearbeitet werden. Doppelverbindungen sind in das Log aufzunehmen, als solche zu kennzeichnen und von der Punktewertung auszunehmen. EME-, MS-Verbindungen, Verbindungen ueber Satelliten oder Relaisstationen (Transponder) sind nicht zugelassen.

6.3 Jeder überbrückte Kilometer Luftlinie wird zur Gesamtpunkte-Berechnung mit folgenden frequenzabhängigen Faktoren multipliziert:
 
 

VHF: 2m x1    
       
UHF: 70cm x1 23cm x3 13cm x10
       
SHF: 6cm x1 3cm x1 1.2cm x10
  0.6cm x15 0.4cm x20 ab 0.2cm x100

6.4 Die Österreichische UKW-Meisterschaft wird in 3 Teil-Meisterschaften nach Punkt 2.1 mit insgesamt 8 Wertungsklassen entschieden. Sieger (Meister) in ihrer Klasse ist die Station, welche die höchste Punktezahl aus den 6 für jede Wertungsklasse wertbaren Teilbewerben des Wettbewerbsjahres erreicht. Die erreichte Punkteanzahl des Nächstplazierten muß mindestens um 3% geringer sein (auf ganze Punkte gerundet!), andernfalls werden diese Stationen am selben Platz gereiht.

6.5 Die drei Erstplazierten der in Punkt 2.1 angeführten Wertungsklassen erhalten Plaketten, ab Rang 4 werden Teilnehmerdiplome vergeben.

6.6 Die Ergebnisse der Teilbewerbe, das Gesamtergebnis der UKW-Meisterschaft sowie Ort und Zeitpunkt der Preisverleihung werden in der Rubrik 'UKW-Ecke' der QSP veröffentlicht und/oder gehen den Teilnehmern direkt schriftlich zu.
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7. Sonstige Regelungen

7.1 Kleine Fehler und Irrtümer bei Rufzeichen, Codenummern und QTH-Kennern bewirken einen Punkteabzug, von 25% für einen, 50% für zwei und 100% für drei und mehr Fehler bei der beanstandeten Verbindung. Der Punkteabzug gilt für beide am QSO beteiligten Stationen. Eine Verbindung wird nicht gewertet, wenn sie mehr als zwei Fehler enthält, wenn die Uhrzeit fehlt oder eine Zeitdifferenz von mehr als 10 Minuten vorliegt, wenn eine der ausgetauschten Codenummern oder der QTH-Kenner der Gegenstation unvollständig ist oder fehlt, wenn die Punkteberechnung fehlt oder wenn das QSO nicht im Log der Gegenstation angeführt ist.

7.2 Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen oder Lizenzbestimmungen sowie durch Verfälschung der tatsächlichen Gesamtpunktezahl von mehr als +3% durch falsche Entfernungsberechnungen, Einfügen von nicht stattgefundenen Verbindungen, Wertung von Doppelverbindungen oder andere Manipulationen führen zur Disqualifikation.

7.3 Bei Mehrbandbetrieb darf nur ein Rufzeichen verwendet werden.

7.4 Es darf nur ein Sender pro Band verwendet werden.

7.5 Ein Standortwechsel während des Wettbewerbs ist nur dann erlaubt, wenn der Betrieb auf dem einen Band an einem Standort beendet ist und auf einem anderen Band an einem anderen Standort begonnen wird.

7.6 Dem Wettbewerbs-Sachbearbeiter oder einem von ihm beauftragten Vertreter ist die Überprüfung der Station während der Wettbewerbszeit zu gestatten.

7.7 Für die Teilnahme am IARU-Region 1 VHF- und am IARU-UHF/SHF-Wettbewerb sowie für den Marconi-Memorial-Wettbewerb und den Alpe-Adria-Kontesten hat der Teilnehmer eine weiter Kopie des gesamten Logs beizulegen. Diese Kopien werden dann vom österreichischen Wettbewerbs-Sachbearbeiter nach den IARU-Richtlinien überprüft und zur Auswertung gesammelt weitergeleitet.

7.8 Die Verwendung eines Packet Radio Clusters ist gestattet.

7.9 Sollten noch Unklarheiten zur Ausschreibung oder sonstige Fragen zur UKW-Meisterschaft bestehen, so wenden Sie sich bitte an das UKW-Referat des ÖVSV-Dachverbandes. Dort erhalten Sie z.B. auch die notwendigen Deckblätter für Ihre Logeinsendungen!
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8. Liste der Teilbewerbe und deren Termine für das Jahr 1999