- Es gilt die jeweils gültige Inselliste. Die Aufnahme weiterer Inseln ist möglich. Entscheidet
der Herausgeber, eine Insel nicht länger zu werten, so verbleibt sie in der Inselliste mit einem
entsprechenden Hinweis.
- Um Aufnahme in die Inselliste zu finden, muss eine Insel folgende Forderungen erfüllen:
- Die Insel muss außerhalb der natürlichen Meeres- bzw.
Boddenküste liegen und auf einer Land- oder Seekarte abgebildet und
benannt sein.
- Sie muss historisch
begründet als Insel angesehen werden oder regelmäßig von Wasser
umgeben sein. Brücken sind ohne Bedeutung.
- Dämme, Köge oder
Deiche zum Festland oder zu einer Nachbarinsel beeinträchtigen
den Inselstatus nicht, solange die Grenzen der historischen Insel
noch erkennbar sind und der Funkverkehr innerhalb dieser
stattfindet.
- Die folgenden Arten von Inseln zählen nicht:
- Inseln, die durch natürliche Verlandung eine ständige Verbindung zum Festland oder zu einer
Nachbarinsel bekommen haben.
- Inseln, die sich zeitweilig ganz unter Wasser befinden.
- Sandbänke, deren Lage ständigen Veränderungen unterworfen ist.
- Molen, Wellenbrecher, Brückenpfeiler, feste Seezeichen usw.
- Gruppen namenloser kleiner
Inseln erscheinen unter Berücksichtigung der Punkte 2 und 3 jeweils
einmalig als Gruppe in der Inselliste
- Der Herausgeber des Diploms
geht davon aus, daß sich der Expeditionär bei einer Aktivierung
rechtmäßig auf der Insel aufhält. Ein Nachweis darüber kann in
Zweifelsfällen erforderlich sein. Sollten sich nachträglich
erhebliche Verstöße gegen die Belange des Umweltschutzes
herausstellen, behält sich der Diplomherausgeber die Nichtwertung
der Verbindungen sowie die Weitergabe der Information vor.
- Vor Aktivierung einer
"neuen" Insel sollte sich der Expeditionär beim
Herausgeber des Diploms versichern, daß der Aufnahme in die
Inselliste nichts entgegensteht. Hierzu kann die Vorlage aktuellen
Kartenmaterials notwendig sein
- Die endgültige Entscheidung
über die Wertbarkeit von QSOs und QSL-Karten liegt beim Herausgeber
des Diploms.
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- Flensburger-Förde-Küste ab Mürwik bis Kalkgrund,
- Ostseeküste ab Kalkgrund über
Lotseninsel (keine Schleiinseln!), Küste Eckernförder Bucht,
Kieler Förde bis LT Friedrichsort,
- Küste bis zum Fehmarnsund (Graswarder
zählt nicht!),
- Küste bis Travemünde (ohne
Pötenitzer Wiek und ohne Dassower See),
- Küste bis südliche
Wismarbucht, Küste östlich der Poel vorgelagerten Inseln (Ahrendsberg,
Baumwerder), Salzhaffküste, Westküste Halbinsel Wustrow bis Warnemünde
(ohne Breitling und Unterwarnow),
- Küste ab Markgrafenheide über
Fischland, Darßer Westküste bis Bernsteininsel (zählt nicht!),
- Darßer Nordküste bis zur
ehemaligen Mündung des Prerower Stroms (12E34), Südwestufer des
Prerower Stroms, südliches Boddenufer des Darß,
- Saaler Bodden West-, Süd-
Ostufer, Bodstedter Bodden Südufer (alle Bülteninseln zählbar),
Fitt Südufer, Barther Bodden Südufer, Grabow Süd- und Ostufer bis
Barhöft,
- Prohner Wiek Westufer,
Strelasund West- und Südufer,
- Greifswalder Bodden Südufer
(Inseln um Riems und Koos zählbar) bis Struck,
- Westufer der Peene bzw. des
Peenestroms (alle östlich davon gelegenen Inseln, wie z.B. Wotig,
Rohrplan, Wolgaster Schloßinsel usw. sind zählbar) bis zur Schadefähreinsel
(zählt nicht!),Südufer Kleines Haff über Neuwarper See bis SP-Grenze.
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