1. Ohne Prüfung keine Amateurfunkzeugnis!
Das "Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AfuG 97)
vom 27.Juni 1997" legt fest, dass Sie als angehender Funkamateur vor einem
Prüfungsausschuss einer Außenstelle der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post, kurz RegTP, eine Prüfung
ablegen müssen. Durch die bestandene Prüfung wird nachgewiesen,
dass Sie über die Kenntnisse und Fertigkeiten zum ordnungsgemäßen
Betrieb einer Funkstelle verfügen.
2. Wozu berechtigt das Amateurfunkzeugnis?
Mit bestandener Prüfung erhalten Sie von der RegTP das Amateurfunkzeugnis
und meist einige (wenige) Tage später ein unverwechselbares, international
nur einmal vergebenes Rufzeichen. Mit diesem Rufzeichen können Sie
auf allen im Amateurfunkzeugnis genehmigten Bänder funken. Sie dürfen
jetzt Geräte selbst bauen, neue oder gebrauchte Geräte umbauen
und mit Antennen experimentieren. Sie können Morsen
oder Sprechfunk betreiben, Bilder und Daten drahtlos übertragen,
Relaisstationen oder Amateurfunksatelliten zur Erhöhung der Reichweite
benutzen, an Funksportwettbewerben teilnehmen und Amateurfunkfernsehen
ATV betreiben. Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen 1, 2, und 3 eingeteilt.
Sie unterscheiden sich im Schwierigkeitsgrad der Prüfung und in der
Genehmigung zur Benutzung der verschiedenen Bänder:
Klasse 1: Technische Kenntnisse; betriebliche Kenntnisse (nationale und internationale betriebliche Regeln und Verfahren); Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften; praktische Fertigkeiten im Hören und Geben von Morsezeichen. Das Amateurfunkzeugnisder Klasse 1 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen in allenzugelassenen Betriebsarten bis zur maximal zulässigen Sendeleistung.
Klasse 2: Prüfungskenntnisse wie Klasse 1, nur die Morseprüfung entfällt. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 2 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen über 30 MHz in allen zugelassenen Betriebsarten bis zur maximal zulässigen Sendeleistung.
Klasse 3: nur die wesentlichen Grundzüge der technischen und betrieblichen Kenntnisse und der Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften, keine Morseprüfung. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf den dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz in allen zugelassenenBetriebsarten mit eingeschränkter Sendeleistung nicht größer als 10 Watt EIRP.
3. Was wird in der Prüfung verlangt?
3.1 Betriebliche Kenntnisse:
- Sie kennen das System der Rufzeichen, die auf den von der ITU (Internationale
Fernmeldebehörde) vergebenen Landeskennern basieren
- Sie kennen die international vereinbarten Abkürzungen, mit denen
Sie z.B. beim Tastfunk (Morsen) auch ohne Fremdsprachenkenntnisse Funkverkehr
mit ausländischen Funkamateuren abwickeln können;
- Sie kennen die verbindlichen Regeln (Gesetze und Verordnungen), die
beim Funkverkehr beachtet werden müssen.
3.2 Technische Kenntnisse:
- Sie wissen, wie Sender, Empfänger und Antennen funktionieren
- Sie wissen über die physikalischen und technischen Zusammenhänge
der elektromagnetischen Wellen und ihrer Ausbreitung Bescheid
- Sie kennen die Eigenschaften der verschiedenen Modulationsarten (AM,
FM analoge und digitale Signalverarbeitung) und Betriebsarten (Tastfunk,
Sprechfunk, Text- und Bildübertragung); Sie haben Kenntnisse über
die elektromagnetische Verträglichkeit und deren Anwendung auf Personen-
und Sachschutz.
3.3 Kenntnisse von Vorschriften
- Sie wissen, welche Pflichten Ihnen die einschlägigen Gesetze
und Verordnungen abverlangen, und Sie kennen Ihre Rechte als Funkamateur.
3.4 Morsekenntnis:
- Sie können Morsezeichen aufnehmen und mit der Handtaste geben
(nur für Zeugnisklasse 1)
4. Fragen - und Antwortenkatalog
Die Prüfungen für die Zeugnisklassen 1 und 2 werden bis zum
Erscheinen des neuen Fragen- und Antwortenkatalog im Laufe des Jahres 2001
noch nach der alten Durchführungsverordnung abgehalten.
Für die Amateurfunkzeugnisklasse 3 ist das Prüfungsverfahren
bereits auf das neue Fragenformat (Fragen und vorgegebene Auswahlantworten
- multiple choice) umgestellt worden. Die bei der Prüfung gestellten
Fragen und die richtigen und falschen Antworten sind von der Regulierungsbehörde
(RegTP) im Fragenkatalog zur Klasse 3 veröffentlicht worden. Dieser
kann zum Preis von 10 DM zuzüglich Versandkosten bestellt werden:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Z 23 DrV-1
Postfach 80 01
55003 Mainz
Fax (0 61 31) 18 56 20
Sie können den Fragenkatalog auch http://www.darc.de/newcomer/klasse3.html
kostenlos herunterladen.