Wie werde ich Funkamateur
Quelle:DARC






1. Ohne Prüfung keine Amateurfunkzeugnis!
Das "Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AfuG 97) vom 27.Juni 1997" legt fest, dass Sie als angehender Funkamateur vor einem Prüfungsausschuss einer Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, kurz RegTP, eine Prüfung
ablegen müssen. Durch die bestandene Prüfung wird nachgewiesen, dass Sie über die Kenntnisse und Fertigkeiten zum ordnungsgemäßen Betrieb einer Funkstelle verfügen.

2. Wozu berechtigt das Amateurfunkzeugnis?
Mit bestandener Prüfung erhalten Sie von der RegTP das Amateurfunkzeugnis und meist einige (wenige) Tage später ein unverwechselbares, international nur einmal vergebenes Rufzeichen. Mit diesem Rufzeichen können Sie auf allen im Amateurfunkzeugnis genehmigten Bänder funken. Sie dürfen jetzt Geräte selbst bauen, neue oder gebrauchte Geräte umbauen und mit Antennen experimentieren. Sie können Morsen
oder Sprechfunk betreiben, Bilder und Daten drahtlos übertragen, Relaisstationen oder Amateurfunksatelliten zur Erhöhung der Reichweite benutzen, an Funksportwettbewerben teilnehmen und Amateurfunkfernsehen ATV betreiben. Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen 1, 2, und 3 eingeteilt. Sie unterscheiden sich im Schwierigkeitsgrad der Prüfung und in der
Genehmigung zur Benutzung der verschiedenen Bänder:

Klasse 1: Technische Kenntnisse; betriebliche Kenntnisse (nationale und internationale betriebliche Regeln und Verfahren); Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften; praktische Fertigkeiten im Hören und Geben von Morsezeichen. Das Amateurfunkzeugnisder Klasse 1 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen in allenzugelassenen Betriebsarten bis zur maximal zulässigen Sendeleistung.

Klasse 2: Prüfungskenntnisse wie Klasse 1, nur die Morseprüfung entfällt. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 2 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen über 30 MHz in allen zugelassenen Betriebsarten bis zur maximal zulässigen Sendeleistung.

Klasse 3: nur die wesentlichen Grundzüge der technischen und betrieblichen Kenntnisse und der Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften, keine Morseprüfung. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf den dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz in allen zugelassenenBetriebsarten mit eingeschränkter Sendeleistung nicht größer als 10 Watt EIRP.

3. Was wird in der Prüfung verlangt?

3.1 Betriebliche Kenntnisse:
- Sie kennen das System der Rufzeichen, die auf den von der ITU (Internationale Fernmeldebehörde) vergebenen Landeskennern basieren
- Sie kennen die international vereinbarten Abkürzungen, mit denen Sie z.B. beim Tastfunk (Morsen) auch ohne Fremdsprachenkenntnisse Funkverkehr mit ausländischen Funkamateuren abwickeln können;
- Sie kennen die verbindlichen Regeln (Gesetze und Verordnungen), die beim Funkverkehr beachtet werden müssen.

3.2 Technische Kenntnisse:
 - Sie wissen, wie Sender, Empfänger und Antennen funktionieren
 - Sie wissen über die physikalischen und technischen Zusammenhänge der elektromagnetischen Wellen und ihrer Ausbreitung Bescheid
- Sie kennen die Eigenschaften der verschiedenen Modulationsarten (AM, FM analoge und digitale Signalverarbeitung) und Betriebsarten (Tastfunk, Sprechfunk, Text- und Bildübertragung); Sie haben Kenntnisse über die elektromagnetische Verträglichkeit und deren Anwendung auf Personen- und Sachschutz.

3.3 Kenntnisse von Vorschriften
- Sie wissen, welche Pflichten Ihnen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen abverlangen, und Sie  kennen Ihre Rechte als Funkamateur.

3.4 Morsekenntnis:
- Sie können Morsezeichen aufnehmen und mit der Handtaste geben (nur für Zeugnisklasse 1)

4. Fragen - und Antwortenkatalog
Die Prüfungen für die Zeugnisklassen 1 und 2 werden bis zum Erscheinen des neuen Fragen- und Antwortenkatalog im Laufe des Jahres 2001 noch nach der alten Durchführungsverordnung abgehalten.
Für die Amateurfunkzeugnisklasse 3 ist das Prüfungsverfahren bereits auf das neue Fragenformat (Fragen und vorgegebene Auswahlantworten - multiple choice) umgestellt worden. Die bei der Prüfung gestellten Fragen und die richtigen und falschen Antworten sind von der Regulierungsbehörde (RegTP) im Fragenkatalog zur Klasse 3 veröffentlicht worden. Dieser kann zum Preis von 10 DM zuzüglich Versandkosten bestellt werden:
                   Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
                   Z 23 DrV-1
                   Postfach 80 01
                   55003 Mainz
                   Fax (0 61 31) 18 56 20
Sie können den Fragenkatalog auch http://www.darc.de/newcomer/klasse3.html kostenlos herunterladen.