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Wie die meisten Länder folgt die Bundesrepublik damit
den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutz-Kommission
für Nicht-Ionisierende Strahlen (ICNIRP) [1],
die wissenschaftlich basierte Richtlinien und Grenzwerte
erarbeitet und als nicht-regierungsamtliche Vereinigung förmlich
von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt ist.
Grenz- und Schwellwerte
Da die Immission selbst noch nichts über die Wirkung auf
den menschlichen Organismus aussagt, ist sie nur mittelbar ein
Maß für die tatsächliche Exposition.
Entscheidend ist, wie der Körper die Einstrahlung
absorbiert und die aufgenommene Energie verarbeitet. Diese
Vorgänge werden durch die spezifische Absorptionsrate (SAR)
charakterisiert, die aufgenommene Leistung pro Kilogramm
Körpermasse. Der Immission von 100 Millionen µW/m2,
die in biologischem Gewebe zu einer Temperaturerhöhung von
ein Grad Celsius führen kann, liegt eine SAR von 4 W/kg zu
Grunde.
Mit einem Sicherheitsfaktor 10 wurde als Grenzwert für
beruflich exponierte Personen ein SAR-Wert von 0,4 W/kg
definiert; für die allgemeine Bevölkerung empfiehlt
ICNIRP, mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor 5 die SAR
auf 0,08 W/kg zu begrenzen. An diesen Vorgaben orientieren sich
die nationalen Strahlenschutzbehörden der meisten Länder
bei der Herleitung der frequenzabhängigen Feldstärke-
oder Leistungsdichte-Grenzwerte, die sich in der Praxis leichter
messen lassen als der SAR-Wert.
Grenzwerte sind, selbst wenn sie sich aus komplizierten
Formeln ableiten, eine politische Übereinkunft. Sie
definieren einen Sicherheitsabstand zu wissenschaftlich
anerkannten Wirkungsschwellen. Damit markieren sie, wie es ein
Kenner der Materie einmal treffend ausdrückte, nicht
unbedingt die Schwelle der Gefährdung, sondern die des
Gerichtssaales: Ein Überschreiten muss nicht unmittelbare
gesundheitliche Schäden nach sich ziehen; es bietet
Betroffenen aber rechtlich eine Handhabe, gegen den Verursacher
vorzugehen.
Wissenschaftlich anerkannt sind bislang ausschließlich
die thermischen Wirkungen hochfrequenter Felder. Grenzwerte
stützen sich auf bekannte Effekte; ungesicherte
Erkenntnisse oder das Risiko des Nichtwissens berücksichtigen
sie nicht. Für vermutete Gefährdungen tragen - im
Juristendeutsch - die Betroffenen die Beweislast, nicht der
Zustandsstörer. Eine Umkehrung der Beweislast erscheint
kaum denkbar. Sonst müssten, da Nulleffekte nicht beweisbar
sind, die Betreiber ihre Anlagen stilllegen. In dieser Hinsicht
unterscheidet sich die Mobilfunk-Strahlung nicht von den
materiellen Immissionen ökotoxischer Chemikalien in Wasser,
Luft und Boden: Jede Festlegung von Grenzwerten ist mit einer
Risikozumutung verbunden und der Fortschritt bleibt ein
andauerndes Experiment mit der Gesellschaft.
Messaktionen
Als Reaktion auf die wachsende Besorgnis der Öffentlichkeit
ließ das österreichische Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr im vergangenen Jahr an sieben
Standorten Expositionsmessungen der Felder aus UKW- und
Fernsehsendern sowie Mobilfunk-Basisstationen durchführen
[2]. Die österreichische Norm S 1120
legt je nach Frequenz Grenzwerte zwischen 1 und 10 Millionen
µW/m2 fest; die ermittelten maximalen
Leistungsdichten der UKW-, VHF- und UHF-Sender erreichten 93
µW/m2; die höchste gemessene
Leistungsdichte einer Mobilfunk-Anlage betrug 856 µW/m2.
Bei diesem Fall handelte es sich um ein Firmengebäude,
an dessen Fassade sich eine GSM-900-Antenne befand; der
gemessene Wert trat bei 909 MHz auf. In demselben Firmengebäude
lieferte die breitbandige Messung in dem gesamten
Spektralbereich von 30 MHz bis 1 GHz allerdings einen sechsfach
höheren Wert von 5198 µW/m2, der zwar auch
nur 0,26 Prozent des geltenden Grenzwerts ausmacht, aber doch
immerhin zeigt, wie sehr sich unter Umständen die
Exposition aus verschiedenen Quellen aufsummieren kann.
Bei der Auswertung der Messungen kam der Biophysiker Jiri
Silny, Professor am Helmholtz-Institut für Biomedizinische
Technik der RWTH
Aachen, zu dem Schluss, dass die relevanten
Leistungsflussdichten einen Faktor 1000 unter den international
anerkannten Grenzwerten blieben. ‘Im Allgemeinen werden
diese Werte insbesondere in Wohnungen auch in der unmittelbaren
Nähe von Wohnanlagen oder in Räumlichkeiten, die sich
unterhalb der Antenne befinden, deutlich unterschritten’,
so das Fazit der Studie. Die typischen Werte von Wohnungen in
der Nähe von Basisstationen lagen bei 20 µW/m2,
einem Bruchteil von Promille des geltenden Grenzwerts. ‘Eine
gesundheitliche Beeinträchtigung durch derart schwache
Felder konnte bisher nicht aufgezeigt werden’, heißt
es daher.
In der Bundesrepublik führt die Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post (RegTP) seit 1992 in
periodischen Abständen von vier Jahren bundesweite
EMVU-Messaktionen durch. Das Monitoring soll sicher stellen,
dass mit der Errichtung immer neuer Sendeanlagen das Fass nicht
überläuft und irgendwann die höchstzulässigen
Personenschutzwerte überschritten werden. Dazu werden an
rund 1250 Messorten - hauptsächlich in Bereichen von
allgemein zugänglichen Straßen, Plätzen und
Anlagen sowie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern
- die vor Ort auftretenden Feldstärken ermittelt und ins
Verhältnis zu den geltenden Grenzwerten gesetzt.
Wurden 1992 die Immissionen im Frequenzbereich von 10 kHz bis
1 GHz gemessen, so dehnte die RegTP bei der zweiten Messreihe
1996/97 diesen Bereich auf 10 kHz bis 2,9 GHz aus, um auch die
neu hinzugekommenen Mobilfunk-Dienste insbesondere der E-Netze
mit erfassen zu können. In der derzeit laufenden Messaktion
1999/2000 wurde das Spektrum nochmals erweitert und umfasst nun
in zwei überlappenden Teilen die niederfrequenten (1 Hz bis
10 MHz) und die hochfrequenten (100 kHz bis 300 GHz) Felder. Die
Auswertung soll noch im Laufe dieses Halbjahres abgeschlossen
und dann im Internet veröffentlicht werden; Tabellen mit
ersten Ergebnissen für die einzelnen Bundesländer sind
dort bereits zu finden [3].
Die ersten beiden Messreihen legten der Bewertung noch die
Grenzwerte der Norm DIN VDE 0848 Teil 2 vom Oktober 1991 zu
Grunde. Die derzeitige Messreihe beruht im Einklang mit der
BImSchVO und der EU-Empfehlung 1999/519/EG vom Juli letzten
Jahres auf den ICNIRP-Richtlinien. Allerdings lassen sich auf
Grund der Umstellung die neuen Messergebnisse nicht mit den
früheren vergleichen und erlauben somit auch keine
Rückschlüsse auf die zeitliche Entwicklung der
Immissionen an einem bestimmten Messpunkt; Aussagen, ob an
einzelnen Standorten eine Zunahme oder Abnahme des
Feldstärkeniveaus erkennbar ist, sind somit nicht möglich.
Ein echter Verlust an Information ist das nicht, denn selbst
die jetzt im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz ermittelten
Höchstwerte bewegen sich noch im Promillebereich des
maximal zulässigen Wertes. In Berlin beispielsweise ergab
sich als höchster Messwert 0,6 Prozent, als niedrigster
0,01 Prozent des Grenzwerts; in Nordrhein-Westfalen lag die
Spanne zwischen 0,8 Prozent und 0,002 Prozent.
Hitzköpfig
Sowohl die österreichische als auch die bundesdeutsche
Messaktion, die übereinstimmend die aktuell verhältnismäßig
geringe Belastung der Allgemeinbevölkerung aufzeigen,
beschränkten sich auf die Erfassung der von ortsfesten
Sendeanlagen hervorgerufenen Immissionen. Die Wirkung der Handys
auf die Mobilfunk-Teilnehmer selbst war nicht Gegenstand der
Untersuchungen.
‘Wenn überhaupt eine Beeinflussung vorliegt, dann
würde ich sie primär von den Handys erwarten’,
meint Silny; ‘die Exposition durch Handys ist ja einen
Faktor 1000 bis 10 000 stärker als die durch
Basisstationen’. Typische SAR-Werte der Mobiltelefone
liegen zwischen 0,2 und 0,4 W/kg. Die Streuung ist jedoch
wesentlich größer und reicht von 0,02 bis 1 W/kg.
Der Grund für diese Spannbreite ist nicht nur in den
Konstruktionsunterschieden der Hersteller zu finden, sondern
liegt teilweise auch an der Art der Messung und den dazu
herangezogenen Kopf- und Absorptionsmodellen. Im ungünstigsten
Fall, und wenn das Gerät bei schwierigen
Empfangsbedingungen mit voller Leistung strahlt, kann sich das
Kopfgewebe folglich um einige zehntel Grad erwärmen, ein
Effekt, den Spötter mit dem Aufsetzen einer Pudelmütze
vergleichen.
Aber sind die thermischen Wirkungen, auf denen gegenwärtig
die Grenzwertfestsetzungen beruhen, tatsächlich die
einzigen? Die herrschende Meinung geht davon aus, dass
nicht-ionisierende Strahlung bei geringer Intensität
harmlos ist und nachweisbare Wirkungen erst ab einem Schwellwert
bei einer bestimmten Mindestfeldstärke eintreten. Im
Unterschied zu Röntgen- und Gammastrahlen sind die
hochfrequenten elektromagnetischen Felder viel zu schwach, um
die Bindungen, die die Moleküle in den Zellen
zusammenhalten, aufzubrechen und biologisches Gewebe - etwa die
DNS im Zellkern - durch Ionisierung zu schädigen. Zu dieser
Aufspaltung ist mindestens eine Strahlungsenergie von einigen
Elektronenvolt (eV) nötig; die 1-eV-Grenze liegt im
ultravioletten Teil des Spektrums. Davon ist die Energie der
Strahlungsquanten von Mobilfunk-Wellen - sie beträgt 4 µeV
bei 0,9 GHz und 7 µeV bei 1,8 GHz - etwa um den Faktor
10-6 entfernt.
Wenn es also nicht-thermische Effekte und ‘low-level
radiation hazards’ der nicht-ionisierenden Strahlung geben
sollte, müssen sie auf anderen Wechselwirkungsmechanismen
beruhen. Die Komplexität der medizinischen und
physikalischen Zusammenhänge lässt hier ein weites
Feld für Interpretation und Spekulation. Für Aufsehen
sorgten beispielsweise zwei Arbeiten, in denen 1992 der
amerikanische Biologe Robert Liburdy über den Einfluss
elektromagnetischer Felder auf die Kalziumionen-Mobilität
in Zellen berichtete. Da Kalziumionen eine wichtige Rolle bei
der Zellteilung spielen und das Wachstum von Tumoren wiederum
mit der Zellvermehrung zusammenhängt, begründeten sie
erstmals den Verdacht, dass nicht-ionisierende Strahlung
krebsfördernd sein könnte. Das klang plausibel, und
entsprechend genau wurden die Arbeiten von den Fachkollegen
gewürdigt. Die Resultate ließen sich jedoch nicht
reproduzieren; Unstimmigkeiten legten vielmehr den Verdacht
nahe, dass die experimentellen Ergebnisse manipuliert waren.
Nach einem langwierigen Verfahren wegen wissenschaftlichen
Fehlverhaltens zog der Autor im vergangenen Jahr beide
Veröffentlichungen zurück.
‘Es gibt wenige Fachgebiete’, meint Jiri Silny,
‘die derart mit theoretischen Ansätzen, spekulativen
Denkmodellen, unbewiesenen Hypothesen oder Theorien, aber auch
mit Aberglauben durchsetzt sind’. In den letzten 30 Jahren
sind rund 25 000 Fachveröffentlichungen zum Thema
erschienen. Rund 3000 hat Silny zurzeit in einer Datenbank
erfasst, mit der er für mehr Transparenz sorgen will [4].
Das Überangebot an Information verschleiert eher, wie
wenig man wirklich weiß. In der emotional aufgeladenen
Debatte beschränken sich die meisten Wissenschaftler lieber
auf die Generierung von Mikrowissen und scheuen vor
zusammenhängenden Bewertungen zurück. Da heißt
es dann etwa in einer Untersuchung zur Bestrahlung von
Fadenwürmern mit 750-MHz-Mikrowellen, die Resultate ‘deuten
darauf hin, dass die derzeitigen Expositionsgrenzwerte
möglicherweise überprüft werden müssen’,
denn ähnliche Effekte wie die beobachteten ‘könnten
unter Mikrowelleneinfluss auch in menschlichem Gewebe auftreten,
eine Möglichkeit, die weiterer Untersuchungen bedarf’
[5].
‘Möglicherweise’, ‘könnten’,
‘deuten darauf hin’ - Wissenschaftler sind aus guten
Gründen vorsichtig in ihrer Wortwahl. Da es in der Biologie
und Medizin nicht möglich ist, Nulleffekte zu beweisen,
kann sich die Zunft der Angelegenheit nur mit Trial and Error
nähern, indem sie Hypothesen über vermutete oder
verdächtigte Wirkungsmechanismen aufstellt und dann
versucht, diese in experimentellen Simulationen oder
epidemiologischen Studien zu verifizieren. Unterdessen ruft das
Publikum auf den Rängen ‘Bravo’ oder
‘Schiebung’, je nachdem, welche Interessen oder
Vorurteile von der neuesten Untersuchung gerade bedient werden.
Schon wird die ganze Veranstaltung diskreditiert mit der
Unterstellung, die Forscher würden höchst eigennützig
Ängste und Befürchtungen schüren und etwaige
Gefährdungen und Risiken bewusst dramatisieren, um
darzulegen, wie dringend es weiterer Forschungen und
Fördermittel bedürfe.
Doch so einfach lässt sich die Diskussion um die
‘low-level radiation hazards’ nicht beerdigen. Es
gibt durchaus ernst zu nehmende Hinweise auf nicht-thermische
Wirkungen hochfrequenter, elektromagnetischer Felder geringer
Intensität. Die zellbiologische Untersuchung der Forscher
von der Universität Nottingham und der kanadischen
University of British Columbia an den Fadenwürmern
beispielsweise zeigte, dass die bestrahlten Würmer so
genannte Hitzeschock-Proteine produzierten. Diese speziellen
Eiweiße agieren als molekularer Schutz zur Rettung von
Zellproteinen, wenn ein Organismus von Wärme oder toxischen
Stoffen angegriffen wird.
Aber in diesem Fall war keine Wärme im Spiel. Die
spezifische Absorptionsrate betrug nur 1000 µW/kg - war
also deutlich geringer als die 200 000 bis 400 000 µW/kg
handelsüblicher Handys - und die Körpertemperatur der
Tiere in den Proben blieb gleich. Um denselben Effekt auf
thermischem Wege zu erzielen, hätte sie mindestens um drei
Grad ansteigen müssen. Dass die Versuche an Fadenwürmern
durchgeführt wurden, ist nicht unbedingt beruhigend: Die
Hitze-Schock-Reaktion ist ein universeller Mechanismus, mit dem
auch menschliche Körperzellen entsprechende Eiweiße
ausschütten, wenn sie unter Stress geraten.
Restrisiko?
Epidemiologische Auffälligkeiten zwischen der
Handy-Nutzung und der Häufigkeit von Krebserkrankungen sind
bisher nicht beobachtet worden. Aber da Tumore mehrere Jahre zur
Entwicklung benötigen, lässt sich daraus noch nichts
ableiten. Um Langzeitwirkungen herauszufinden, müssen so
genannte Fall-Kontroll-Studien an Erkrankten und Gesunden nicht
nur ein Nutzungsverhalten erfassen, das etwa fünf bis zehn
Jahre zurückliegt - also in die Frühphase des
Mobilfunk-Booms fällt -, sondern es auch noch von anderen
Krebs auslösenden Faktoren statistisch signifikant
abgrenzen können. Immerhin: Schon der geringe Anstieg der
Krebswahrscheinlichkeit um ein Promille würde unter den
derzeit rund einer halben Milliarde Handy-Nutzern weltweit 500
000 Tumorerkrankungen zusätzlich bedeuten.
Aufschluss über derartige Langzeit-Risiken soll das 1996
von der Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufene
Internationale EMF-Projekt liefern [6]. Im
Rahmen dieses Projektes organisiert derzeit das in Lyon
ansässige Internationale Krebsforschungszentrum (IARC)
Fall-Kontroll-Studien an mehr als 6000 Probanden in Deutschland,
Frankreich, England, den Vereinigten Staaten und neun weiteren
Ländern. Nach dem Abschluss der rund zwölf Millionen
Mark teuren Erhebung - erste Ergebnisse sind in drei bis vier
Jahren zu erwarten - lässt sich dann vielleicht die Frage
beantworten, ob die Exposition mit niedrigdosierten HF-Feldern
mit einem erhöhten Krebsrisiko verbunden ist.
Neben den klinischen Untersuchungen hat sich das noch bis zum
Jahre 2005 laufende WHO-Vorhaben die Koordinierung der
Forschungsaktivitäten und die Vereinheitlichung der oftmals
nicht vergleichbaren Messmethoden und Auswerteverfahren zum Ziel
gesetzt. Angeschlossen haben sich rund 40 Staaten sowie eine
Reihe internationaler Organisationen. Die konkreten Arbeiten
führen die Internationale Kommission für den Schutz
vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) und weitere
Einrichtungen, die mit der WHO auf wissenschaftlicher Ebene
zusammenarbeiten, durch. Dazu zählen das National
Radiological Protection Board (England), das Bundesamt für
Strahlenschutz (Deutschland), das Karolinska Institut
(Schweden), das Nationale Institut für Umweltforschung
(Japan) sowie die Food and Drug Administration, das National
Institute of Environmental Health Sciences und das National
Institute of Occupational Safety and Health in den USA.
Geleitet wird das internationale EMF-Projekt von Michael
Repacholi. Der Australier hat einen Wandel vom Paulus zum
Sau-lus durchgemacht. Ursprünglich war er selbst von der
Unbedenklichkeit der Handy-Emissionen überzeugt - bis er
eigene Untersuchungen anstellte. Mit seinem Team am Royal
Adelaide Hospital setzte er Labormäuse, das Modellsystem
der Biomediziner, mit einer SAR von 0,008 bis 4,2 W/kg über
18 Monate täglich eine Stunde lang den gepulsten
900-MHz-Feldern eines GSM-Mobilfunk-Handys aus. Dabei stellte
sich heraus, dass in der bestrahlten Gruppe Geschwülste der
Lymphknoten - so genannte Lymphome - doppelt so häufig
auftraten wie in der unbestrahlten Kontrollgruppe.
Repacholi hatte die Arbeit zunächst beim
Wissenschaftsmagazin Science eingereicht, das die
Veröffentlichung jedoch mit der Begründung ablehnte,
derartig folgenschwere Ergebnisse könnten eine Panik
hervorrufen und müssten erst durch ein unabhängiges
Team verifiziert werden. Nature und drei weitere einschlägige
Fachzeitschriften lehnten die Publikation ebenfalls ab, bis sie
dann 1997 in Radiation Research erschien [7].
In Australien und Europa bemühen sich gegenwärtig
Forschergruppen, Repacholis Ergebnisse zu reproduzieren; selbst
wenn sich die Ergebnisse bestätigen sollten, bliebe noch
die Frage der Übertragbarkeit auf den Menschen zu klären.
Bis auf weiteres jedenfalls müssen Handy-User mit der
Ungewissheit leben.
Unbequeme Experten
Die bislang umfassendste Bestandsaufnahme und Bewertung der
Erkenntnisse zu den Gesundheitsrisiken der Mobiltelefonie legte
im Mai des Jahres die Independent Expert Group on Mobile Phones
(IEGMP) in England vor, wo der Mobilfunk-Boom von rund 175
lokalen und landesweiten Bürgerinitiativen kritisch
begleitet wird. Die von Sir William Stewart von der Royal
Society geleitete Expertengruppe setzte sich aus ausgewiesenen
Biologen, Medizinern, Epidemiologen, Physikern und
Nachrichtentechnikern zusammen und war im vergangenen Jahr vom
britischen Gesundheitsministerium einberufen worden - ein
deutlicher Affront gegen die Nationale Strahlenschutzbehörde
NRPB und deren eigenen wissenschaftlichen Beirat zu den Fragen
der nicht-ionisierenden Strahlung.
Zusammengefasst kommen die Briten in ihrem Report ‘Mobile
Phones and Health’ zu folgenden Ergebnissen:
Im Umfeld von Basisstationen,
wo die Exposition weit unter den Grenzwerten bleibt, besteht
kein allgemeines gesundheitliches Risiko für die dort
lebende Bevölkerung.
Es gibt jedoch deutliche
Anzeichen, dass die Exposition der Handy-Nutzer durch Strahlung
mit Intensitäten unterhalb der gültigen
ICNIRP-Grenzwerte direkte, kurzfristige Einflüsse auf die
Hirnstromaktivitäten und die kognitiven Funktionen des
Gehirns hat. ‘Es besteht ein dringender Bedarf
herauszufinden, ob diese direkten Auswirkungen auf das Gehirn
gesundheitliche Folgen haben, weil dann die
Expositionsgrenzwerte neu festgelegt werden müssen, sofern
sich dafür ein Schwellwert angeben lässt.’
Wichtig sei die Klärung der Frage, ob die beobachteten
Effekte eine Folge der lokalen Erwärmung sind oder auf
anderen, nicht-thermischen Mechanismen beruhen.
Die derzeit verfügbaren
epidemiologischen und biologischen Erkenntnisse lassen nicht
den Schluss zu, dass die Exposition mit hochfrequenter
elektromagnetischer Strahlung das Risiko für
Krebserkrankungen erhöht. ‘Mobiltelefone sind jedoch
noch nicht lange genug im Gebrauch, um eine umfassende
epidemiologische Erfassung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen
zu erlauben, und wir können zum jetzigen Zeitpunkt die
Möglichkeit nicht ausschließen, dass es eine
Verbindung zwischen der Mobilfunk-Technik und Krebs gibt.’
Untersuchungen an Zellen und Tieren deuten nicht darauf
hin, dass die Mobilfunk-Strahlung im Rahmen der festgelegten
Grenzwerte schädigende Einflüsse auf das
Herz-Kreislauf-System, das Immunsystem oder die Fortpflanzung
haben. Selbst eine langandauernde Exposition scheint die
Lebenserwartung nicht zu beeinflussen. Auch die derzeit noch
begrenzten epidemiologischen Erkenntnisse geben diesbezüglich
keinen Anlass zu Besorgnis.
Die IEGMP verkennt nicht die Bedeutung der mobilen
Kommunikation als einen der am kräftigsten wachsenden
Wirtschaftszweige, noch dazu einem, auf dem Europa mit dem
GSM-Standard weltweit führend ist; sie verlangt jedoch,
dass sich alle Beteiligten vom Vorsorgeprinzip leiten lassen,
‘bis mehr und wissenschaftlich fundiertere Informationen
zu den gesundheitlichen Auswirkungen verfügbar sind’.
Insbesondere sollten die amtlichen Strahlenschützer mit
mehr Offenheit und weniger abwiegelnd an die ungeklärten
wissenschaftlichen Fragen herangehen.
Von den Mobilfunk-Betreibern erwarten die Experten, dass sie
Kinder als Zielgruppe von ihren Marketingaktivitäten
ausnehmen, weil diese auf Grund ihrer dünneren Schädeldecke
und des sich noch entwickelnden Nervensystems einem größeren
Risiko ausgesetzt sind. Die Handy-Hersteller werden
aufgefordert, sich auf standardisierte Testverfahren der
Strahlenbelastung zu verständigen und die SAR-Werte auf den
Endgeräten anzugeben; nach dem Vorbild der Verbrauchswerte
von Kraftfahrzeugen sollten die Ergebnisse solcher
Vergleichstests öffentlich leicht zugänglich sein,
damit die Konsumenten bewusstere Kaufentscheidungen treffen
können.
Besonders kritisch setzt sich die IEGMP mit der Politik und
den von ihr geschaffenen, speziellen Rahmenbedingungen der
Planung und der Standortwahl für die Basisstationen
auseinander, die ohne ein förmliches Genehmigungsverfahren
auch in Wohngebieten errichtet werden können: ‘Wir
betrachten dies als unakzeptabel.’
Ohne Beteiligung
Die quasi genehmigungsfreien Installationspraktiken in
England unterscheiden sich nicht von denen in der
Bundesrepublik. Im Rahmen des mit der Lizenz erworbenen
Versorgungsauftrags sind die Mobilfunk-Betreiber lediglich
anzeigepflichtig und müssen nur eine Standortbescheinigung
der Regulierungsbehörde vorweisen können, dass der
Betrieb der Basisstation die festgelegten Grenzwerte einhält.
Ein Genehmigungsverfahren ist mit dem Errichten nicht verbunden,
einzig mit den Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer
müssen sie verhandeln und sich mit ihm über die
Konditionen einigen.
Ein öffentlich zugängliches Kataster mit den
Standorten und Emissionsdaten der ‘ortsfesten
Sendeanlagen’ gibt es ebenfalls nicht. Vom Gesetzgeber
verlangt die IEGMP nun, die pauschale Betriebsgenehmigung zu
widerrufen und die Errichtung neuer wie auch die Erweiterung
bestehender Basisstationen den normalen Antrags- und
Genehmigungsverfahren zu unterwerfen. Genau dies hatten die
Sonderrechte für Mobilfunk-Betreiber vermeiden wollen, weil
diese wie der Teufel das Weihwasser die Einsprüche der
Betroffenen fürchteten.
Dabei könnten sie denen recht gelassen entgegensehen.
Denn nach dem derzeitigen Kenntnisstand, so stellen auch die
kritischen Briten fest, gibt es keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Exposition mit hochfrequenter elektromagnetischer
Strahlung unterhalb der ICNIRP-Richtwerte eine
Gesundheitsgefährdung der Allgemeinbevölkerung
darstellt. Verglichen mit anderen Risiken des Alltagslebens -
etwa dem Blutzoll des Straßenverkehrs, der in der
Bundesrepublik Jahr für Jahr die Bevölkerung einer
Kleinstadt ausrottet und die Einwohnerzahl einer Stadt wie
Hannover schwer verletzt - mutet die Gefährdung durch die
Mobilkommunikation noch relativ harmlos an.
Richtig schlimm wird es nur, wenn beim Handy-Quasseln am
Lenkrad beides zusammentrifft und das erhöhte Risiko dann
Verursacher und unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gleichermaßen
trifft. Ob mit Handapparat, Ohr-Clip oder Freisprecheinrichtung
telefoniert wird, macht Untersuchungen zufolge keinen
Unterschied; die Gefährdung geht auch nicht von den
Mobilfunk-Wellen aus, sondern ist - darin sind sich die
britischen Experten ‘fast sicher’ - der Ablenkung
durch das Gespräch selbst zuzuschreiben. (jk)
Literatur
[1] Internationale
Strahlenschutz-Kommission für Nicht-Ionisierende Strahlen,
http://www.icnirp.de
[2] Jiri Silny, Exposition der
Allgemeinbevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische
Felder - Plausibilität der gesundheitlichen
Unbedenklichkeit, September 1999, http://www.bmv.gv.at
[3] Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post, http://www.regtp.de
[4] Helmholtz-Institut für
Biomedizinische Technik der RWTH Aachen, Studien über
Elektrosmog, http://www.femu.rwth-aachen.de
[5] Nature 417, 405 (2000)
[6] Internationale EMF-Projekt der
Weltgesundheitsorganisation, http://www.who.ch/emf
[7] Radiation Research 631, 147 (1997)
[8] Independent Expert Group on Mobile
Phones, Mobile Phones and Health,
http://www.iegmp.org.uk/IEGMPtxt.htm
Seitenanfang
Immissionsgrenzwerte der Mobilfunk-Systeme
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