Liebe Leser(innen), OMs und (X)YLs!
Ich habe am 09.12.1983 bei der OPD in Köln eine Amateurfunk-Lizenzprüfung abgelegt.
Ich hatte mit Ausnahme der Telegraphie-Prüfung alle Prüfungsteile für die Klasse B bestanden.
Im Jahr 1983 gab es in DL, manch Leser erinnert sich, drei Lizenz - Klassen. C war die Einsteiger
- Klasse, bei der man mit nur 50 von 100 erreichbaren Prozent im Bereich technische Kenntnisse erfolgreich war,
und mit Bestehen der anderen Prüfungsteile am Amateurfunk in den UKW Bändern mit z.B. 75 W Sendeleistung
bei 144 MHz teilnehmen durfte. Dann gab es die Klasse A - mit ein paar Punkten mehr in der Technik (waren es 65
Prozent?) und Telegraphe in Tempo 30 - eine Einsteiger - Lizenz für die Kurzwelle. Mit satten 150 W Sendeleistung
z.B. auf 10m und einer Auswahl an Kurzwellenbändern eine gute Sache. Die "große" Lizenz, die
Klasse B gab es bei mindestens 75 Prozent in der Technik und Tempo 60 waren dann 750 W PEP Out auf den meisten
Bändern und alle Bereiche zugänglich. Eigentlich doch ein vernünftiges System, das sowohl an gestufte
theoretische Leistungen, wie auch an gestufte praktische Leistungen geknüpft, oder?
Doch dann einigte man sich in der CEPT auf Tempo 25 BPM für die Telegraphieprüfung. Schnell wischte
man die Unterschiede in der Bewertung für den Prüfungsteil "technische Kenntnisse" an Seite
löste die KW-Novizenklasse auf und integrierte die Klasse A und B in die neue "nationale Klasse 1".
Bei der Gelegenheit hob man das allgemeine Prüfung - Niveau auf 75% in der Technik für alle Lizenzklassen
an und erlaube im gleichen Atemzug für alle Funkamateure die selben Leistungswerte (bis zu 750 W PEP Out auf
144 MHz zum Beispiel) und nannte noch schnell die Einsteiger-UKW-Lizenz in Klasse 2 um.
Doch dann viel auf: das war zu viel. Wir brauchen eine neue Einsteigerlizenz. Also wurde die
nationale Klasse 3 generiert, eine Klasse, die, mit einem geringeren Prüfungsniveaou einen Einblick in das
Amateurfunk - Geschehen geben soll, mit Leistungsbeschränkung - wie vorher die Klasse C - die man aber nun
leider anders verwurstet hatte...
Wieso in aller Welt muß denn das Rad andauernd neu erfunden werden?
Steht die selbe Nummer doch schon wieder ins Haus: Integration aller Funkamateure der Klassen
1 und 2 in der Klasse 1 nach dem Wegfall der Morseprüfung? Wie wäre es denn statt dessen mit einer anderen
Praxisprüfung? Wo soll das denn
hinführen? Prahlte man im Hause noch vor kurzem, man werde die deutschen Funkamateure in der Welt amtlich
vertreten, so entnehme ich der Ergänzung zur DARC Vorstandsinfo 84 "Der Abschlussbericht des
AK 2 zur nationalen Gruppe enthält den im Folgenden zitierten Passus: "Bezüglich des Wegfalls des
Morsekenntnisnachweises ist anzumerken, dass der DARC aufgrund seiner Mitgliederbefragung, die mehrheitlich für
die Beibehaltung votierte, seine Zustimmung nicht gab. Außerdem legt der DARC Wert auf die Einbeziehung der
Empfehlung ITU-R M. 1544 in die Bestimmung 25.6. Im Sinne einer europäischen bzw.
weltweiten Lösung wird der DARC den ECP aber nicht blockieren. Der AK 2 empfiehlt
D den ECP zu den Punkten 1.7.1, 1.7.2 und 1.7.3 mitzuzeichnen". " Mit anderen Worten, das Abstimmungsergebnis
der DARC Mitglieder wird bei dieser Empfehlung der Entscheidung CW fallen zu lassen nicht im Wege stehen, sprich,
das war Papierverschwendung. Übrigens war Russland auch für den Erhalt der Telegraphieprüfung.
Wer an den, an mancher Stelle propagierten Deal "CW gegen 40m" geglaubt hat, dem sei
an dieser Stelle zur Beruhigung des natürlichen Pessimismus gesagt, das aus Australien gemeldet wird, daß
sich die dortige Fernmeldeverwaltung (ACA) auf der Weltradiokonferenz (WRC-2003) für eine Beibehaltung des
Status Quo des 40m Bandes einsetzen will, d.h. keine Erweiterung des Bandes für die Amateure in der Region
1 befürworten wird. Amateurfunk, so heiß es, ist Bastel- und Experimentierfunk. Wenn ich in der aktuellen
CQDL (Ausgabe März
2003) Lese, welche PRÜFKENNZEICHEN ein Funkgerät zu haben hat, das ich in mein Auto einbauen möchte,
dann frage ich mich, was wohl Axel Ollenschläger, DL4KAI, auf dem Lizenzlehrgang 1983 gemeint hatte, als er
sagte "Ein Amateurfunkgerät hat keine Prüfzeichen, ja, es kann gar keine haben, denn wir können
unsere Geräte beliebig selbst bauen und haben durch Ablegen der Amateurfunk-Lizenzprüfung nachgewiesen,
das wir dazu eigenverantwortlich in der Lage sind". In der Zeitung "Deutsche Polizei" erschien in
der Ausgabe 5/85 auf Seite 31 ein Artikel
"Amateurfunk-Überprüfung", indem der damalige DARC-Distriktsvorsitzende
des Dirstrikts Nordrhein, Eberhard Warnecke, darauf hinweist, das Amateurfunkgeräte keine FTZ-Nummern haben,
von lizensierten Funkamateuren selbstgebaut sein können, oder es sich um umgebaute Industrie-Geräte handeln
kann. Weiter heißt es "Wenn der Funkamateur seine Lizenz-Urkunde vorzeigen kann, ist eine Überprüfung
des Funkgerätes im Kraftfahrzeug durch einen Polizeibeamten nicht mehr notwendig. Der lizenzierte Funkamateur
kann gesetzlich genehmigt jedes und sogar mehrere Funkgeräte ohne FTZ-Nummer in seinem Fahrzeug betreigen.".
Im Jahr 2003 gibt es unzählige Prüfnummern, die laut den geltenden Gesetzen ein Gerät zu tragen
hat, wenn es in ein Fahrzeug ab gewissen Herstellungsjahren eingebaut werden soll. Und da soll ein Funkamateur
oder Polizeibeamter durchblicken?
Wenn durch Verhackstückelung von Lizenzklassen und dem Herabsetzen der technischen Qualifikation
ein Nachweis über die Fähigkeit des eigenverantwortlichen Handelns durch Ablegen einer Amateurfunk-Lizenzprüfung
nicht mehr gewährleistet ist, dann erst kann in meinen Augen ein Prüfzeichen auf einem Amateurfunkgerät
Wirklichkeit werden. Ist es wirklich schon so weit?
Inzwischen werden keine Lizenzen mehr vergeben, obwohl es so im CEPT Text steht. Deutschland vergibt statt dessen "Zulassungen
zum Amateurfunkdienst"... Ist das die Vorstufe zum "CB-Funk MKII"? Die Eigenverantwortlichkeit wird
ins Besondere eingeschränkt durch die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (AFuV) in §18 in
Zusammenhang mit dem EMVG und BEMFV. Es ist SCHON JETZT nicht mehr möglich beliebig eigenverantwortlich zu
Experimentieren, da laut REGTP der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen
Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr diese VOR(!) der Inbetriebnahme der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post anzuzeigen hat. Hierbei ist die "Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester
Amateurfunkanlagen nach § 9 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer
Felder (BEMFV)" zu verwenden (Mitteilung Nr. 564/2002 im Amtsblatt der Reg TP Nr. 24 vom 18.12.2002)".
Ich meine, wenn es den Automobilherstellern genehmigt wird teuren Schrott zu produzieren, der
bei lächerlichen Sendeleistungen von 25 W zu "spinnen" beginnt, dann ist das sicherlich wesentlich
gefährlicher, als die Auswirkung eben dieser Sendeleistung auf den menschlichen Körper. Sonst gäb
es heute keine älteren Funkamateure mit KW-Lizenz.
Bis zum heutigen Tage ist es umstritten, ob es diesen "Elektrosmog" überhaupt
gibt, und wenn ja, warum z.B. Peter, DL9SJ (hervorragender Kurzwellenamateur höheren Alters) überhaupt
noch leben kann - müßte doch längst verstrahlt sein.
An dieser Stelle sei angemerkt, daß es für den Zweck, der zur Begründung angeführt
wird - aktive Lebenshilfen, Herzschrittmacher, längst gesetzliche Regelungen gibt: Die Grundlage für
die Beurteilung der Störfestigkeit von Medizingeräten ist die generische Norm IEC 601-1-2 der International Electronical Comission.
In Europa sind diese Anforderungen in die Norm EN 60601-1-2 übernommen worden. In Deutschland ist sie nationales
Recht - DIN EN 60601-1-2 (Übersicht: Normen). Weitere Gesetestexte zur gemütlichen Abendlektüre: das Medizin-Produktegesetz (MPG), die
Medizingeräte-Verordnung(MedGV) und natürlich nicht zuletzt das Elektrosmog-Gesetz (Gesetz über
die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten - EMVG) und in diesem Zusammenhang natürlich
und ins Besondere nicht zu vergessen die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (AFuV) - der Entwurf zur
Neufassung liegt gerade bei Ihrem OVV - (oder Download vom DARC Server).
Ich persönlich vertrete den Standpunkt, daß es eigentlich für den Gesetzgeber
keinen Handlungsbedarf gab und gibt irgendetwas von lizenzierten Funkamateuren Nachzuweisen oder hinterlegen zu
lassen, warum wurde denn gerade erst das Logbuch abgeschafft? Maßnahmen wie Selbsterklärung oder Standortbescheinigung
halte ich mit Bezug auf den Amateurfunk für völlig überflüssig, denn gemäß §15
der AFuV ist die Amateurfunkstelle nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.
Dies bedeutet, daß der lizenzierte Funkamateur auch zum Beispiel die DIN EN 60601-1-2 auf seine Amateurfunkstation
anzuwenden hat. Mal ganz abgesehen davon, daß ein Experiment die Änderung der bestehenden Amateurfunkanlage
bedeutet und - bei einem Bastel- und Experimentalfunkdienst an der Tagesordnung liegt. Um nun aber Experimentieren
zu können ist es nicht nur nicht sinnvoll, sondern völlig unmöglich, vor der Inbetriebnahme einer
Anlage deren Felder zu messen (wie von der RegTP gefordert), denn um selbige zu messen, muß man sie in
Betrieb nehmen. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich hoffe, niemand fühlt sich "auf den Schlips getreten", ich hoffe aber zur Diskussion,
zum Nachdenken und Handeln angeregt zu haben.
Chris Cramer, DF5KX
Dipl. AudioEng. (SAE)
(Weitere Quellen: "Funk-Telegramm" Ausgabe 3/2003, Seite 6, diverse Artikel; http://www.ingverbund.de/artikel/umsetzungdereg-richtlinienindeutschesrec.htm).
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