Auf den
nachfolgenden
Seiten finden Sie einige Informationen über den Amateurfunkdienst.
Amateurfunk ist ein experimenteller
Funkdienst und dient der
Völkerverständigung, der technischen
Weiterbildung und der Hilfe in
Katastrophenfällen.
Funkbetrieb darf nur auf dem Amateurfunk
zugewiesenen
Frequenzbändern, nach
bestandener Lizenzprüfung
und mit einem speziellen Rufzeichen durchgeführt
werden.
Amateurfunk ist in nahezu allen Ländern
und in allen
Bevölkerungsschichten eine interessante
Freizeitbeschäftigung.
1.
Funkamateur, der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses
oder einer
harmonisierten Amateurfunk-Prüfungs-
bescheinigung auf Grund der
Verfügung 9/1995
des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation
vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt
S. 21), der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher
Neigung
und nicht
aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befaßt,
2.
Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von
Funkamateuren untereinander,
zu experimentellen und technisch-
wissenschaftlichen Studien, zur eigenen
Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur
Unterstützung von
Hilfsaktionen
in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der
Amateurfunkdienst
schließt die
Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der
Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst
über Satelliten
sind keine Sicherheitsfunkdienste,
3. eine
Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus
einer oder mehreren
Sendefunkanlagen und Empfangs-
funkanlagen einschließlich der
Antennenanlagen und
der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen
besteht und die auf mindestens einer der
im Frequenznutzungsplan
für den Amateurfunkdienst
ausgewiesenen
Frequenzen betrieben werden kann.