Wer in Deutschland angeln will ...

Wie bei allem hat auch hier der Gesetzgeber für seine Bürger gesorgt und eine Unmenge an Vorschriften und Gesetzen sich ausgedacht. Zum Teil Bundesrecht, zum Teil Landesrecht sowie eigene Vorschriften der Angelvereine und Gewässerbesitzer.
Prinzipiell gilt folgendes:

1. Fischerprüfung machen ( In BW: Kurspflicht, Kosten ca. 200 DM)
2. Jahresfischereischein bei der Gemeindeverwaltung kaufen (ca. 30 DM)

Jetzt darf man im Meer oder an seinem eigenen See angeln. Will man an Flüssen, Seen etc fischen, die einem nicht selbst gehören kann man nun beim Besitzer dieser Gewässer eine Angelgenehmigung erwerben.