Auskunftsersuchen nach dem Umweltinformationsgesetz häufen sich
Bei der Bundesnetzagentur gehen immer wieder Ersuchen ein, nach dem der Absender eine Information erhalten möchte, ob der betreffende Funkamateur eine Anzeige nach der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" oder eine Selbsterklärung nach der Vorläuferverfügung abgegeben hat und ob die Grenzwerte eingehalten werden. Solche Auskunftsersuchen sind durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) vom Dezember 2004 möglich geworden.
In den jetzt bekannt werdenden Fällen handelt es sich bei dem Anfrager wohl immer wieder um eine dritte Person – die kein Nachbar sein kann. Der Fokus der Anfragen liegt offensichtlich auf ehemaligen und aktiven Amtsträgern des DARC. Funkamateure müssen in jedem Fall seitens der zuständigen Behörde (BNetzA) vor deren Auskunft angehört werden. Generell ist anzuraten, der BNetzA gegenüber grundsätzlich jeglicher Weitergabe von Daten an Dritte zu widersprechen. Dadurch wird deutlich gemacht, dass nur die notwendigen Daten gemäß UIG weitergegeben werden dürfen, wogegen sich die Funkamateure nicht wehren können. Des Weiteren ist gegenüber der Behörde auszuführen, dass eine Anfrage von Dritten, die nicht im näheren Umfeld wohnen, lediglich so beantwortet werden soll, dass der Funkamateur seinen Anzeigeverpflichtungen gemäß BEMFV nachgekommen ist und diese Anzeige bei der BNetzA vorliegt. Weitere Ansprüche auf Auskünfte haben nach Auffassung des Runden Tisch Amateurfunk, RTA, Anfragende nach UIG nicht. Der RTA ist darüber hinaus der Meinung, dass, sofern es sich bei dem Anfragenden gemäß UIG nicht um einen direkten Nachbarn oder einen Beteiligten im näheren Umkreis des Funkama-
teurs handelt, eine solche Anfrage zunächst einmal als missbräuchlich zu werten ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Der RTA hat gegenüber der BNetzA vorgeschlagen, dass Auskünfte an Nachbarn oder den näheren Umkreis sich darauf beschränken, dass eine Amateurfunkstelle mit 10 W EIRP oder mehr betrieben wird, eine Schutzzone um das Grundstück vorhanden ist und die Anzeigepflicht gemäß BEMFV erfüllt ist. Der RTA wird seine Position auch so in einem Gespräch mit dem BMWi vortragen, um hier endlich die seitens der BNetzA schon lange zugesagte Rechtssicherheit zu erzielen.
Quelle: Deutschlandrundspruch 38/2007
21.09.2007
Feldstärke-Datenauswertung für BEMFV
von Christian, DJ6AR
Wer seine BEMFV-Anzeige mit Feldstärkemessungen durchführt, kann sich die
Datenauswertung an Stelle des Taschenrechners mit diesem überarbeiteten Excel-Programmm erleichtern. Nach Eingabe der gemessenen Feldstärken bekommt man sofort die Ergebnisse über Einhaltung der Grenzwerte, maximal mögliche
Sendeleistung und EIRP, usw...
Die neue nochmals überarbeitete Version ist im Rahmen der Arbeiten von DL3MS für die BEMFV Anzeige für unserer Clubstation DKØPR auf Fehler überprüft worden und kann demzufolge als brauchbar angesehen werden. Diese Version erlaubt es, den Fehler eines Sendeleistungsmessgerätes zu berücksichtigen. Außerdem können die Ergebnisse in Form von Diagrammen dargestellt werden.
em71a (EXCLEL-Datei) 438 kB
Anleitung
(pdf-Datei) 52 kB
10.09.2007
E10-Messkoffer
Allen Mitgliedern steht ein Messkoffer mit
- Pegelmesser (0,1 MHz - 150 MHz)
- H-Feldsonde
- E-Feldsonde
- Eichgenerator
- div. Stecker und Adapter
zu Verfügung.
Die Geräte und Sonden wurden von der FH Jena kalibriert und mit Kalibrierdiagrammen versehen.
Detailierte Auskünfte erteilt Bernhard, DL3MS
| Letztes Update: 07.09.2009 |