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Morsetelegrafieseite DK5KE
Die Morsetelegrafie ist der Urknall des Internets
 
Hinweis: Die freiwilligen Morse-Zusatzprüfungen werden nicht an allen BNetzA-Prüfungsstandorten durchgeführt - Die Termine und Prüfungsorte sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur erhältlich.


Die freiwillige Telegrafie-Zusatzprüfung im Amateurfunkdienst


- Wegfall der Morsetelegrafie-Prüfungspflicht
- BNetzA-Regelung zur freiwilligen Morseprüfung
- Farnsworth-Methode (Abstands-/Pausenmethode)
- Praktische Tipps zur anstehenden Morseprüfung


Wegfall der Morsetelegrafie-Prüfungspflicht

Die Pflicht zur Morseprüfung im Amateurfunk ist entfallen. Aber warum mussten die Kurzwellen-Funkamateure in früheren Jahren Morsekenntnisse nachweisen?

Es war der internationale Zwang gemäß der damals gültigen VO-Funk!

Zitat (VO-Funk 1959 Artikel 41): "§3 (1) Jede Person, die die Geräte einer Amateurfunkstelle bedient, muß die Fertigkeit nachgewiesen haben, Texte in Morsezeichen fehlerfrei mit der Hand zu übermitteln und nach Gehör richtig aufzunehmen. Die betreffenden Verwaltungen können jedoch auf Anwendung dieser Bestimmung bei Funkstellen verzichten, die ausschließlich Frequenzen über 144 MHz benutzen."

Damit wird verständlich, warum es in der alten Bundesrepublik die Lizenzklasse "C" gab und warum in den Jahren vor dem Wegfall die Morseprüfung zwar auf nicht mehr betriebsgerechten 25 BpM reduziert, jedoch nicht gänzlich verzichtet werden konnte. Dies ist nunmehr Geschichte!


Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Am 5. Juli 2003 trat der neue Artikel 25 der Radio Regulations (RR) in Kraft.

"25.5. Administrations shall determine whether or not a person seeking a licence to operate an amateur station shall demonstrate the ability to send and receive texts in Morse code signals. (WRC-03)"

Mit Wirkung vom 15.08.2003 gestattete das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den Genehmigungsinhabern der damaligen Klasse 2 (UKW-Genehmigung) den Betrieb auf Kurzwelle. Somit entfiel auch die nationale CW-Prüfungspflicht. Das Morsen war somit zur wunderbaren Kür geworden!


Aber: Obwohl die internationale Verpflichtung zur Telegrafieprüfung nicht mehr gilt, besteht in einigen Ländern weiterhin eine Verpflichtung zur Morseprüfung. Nach den Radio Regulations (RR) legt die nationale Verwaltung eines jeden Landes eigenständig fest, ob eine Morseprüfung erforderlich ist. Für die Erteilung einer Sendegenehmigung in einem dieser Länder wäre daher ein behördlicher Nachweis der Morsekenntnisse - und somit eine Prüfung - erforderlich. Um welche besonderen Länder es sich hierbei handelt, ist auf Grund von Veränderungen bei den dortigen Behörden oder Radioklubs zu erfragen.

Neben dieser - eher seltenen - objektiven Notwendigkeit zur Prüfung besteht jedoch auch ein subjektiver Grund. Funkamateure, die auf ihre Morsefähigkeiten stolz sind und vielleicht eine offizielle Bestätigung aus persönlicher Neigung wünschen, steht der Weg zur freiwilligen Zusatzprüfung ebenfalls offen - frei nach dem Motto: Es geht zwar auch ohne, aber es ist ein behördlicher Prüfungsnachweis, eine amtliche Bestätigung meiner vielen Mühen -  und darum schön...


Folgende Regelungen gelten für die freiwillige Morse-Zusatzprüfung:

Auszug aus der Amtsblatt-Verfügung 29 / 2024

Antragsverfahren und Durchführung von Amateurfunkprüfungen

8   Freiwillige Zusatzprüfung Hören und Geben von Morsezeichen

Die Prüfung besteht aus der Höraufnahme und der Handabgabe von Morsezeichen. Der Nachweis für das Hören von Morsezeichen kann gruppenweise durchgeführt werden.

Die Höraufnahme und Handabgabe von Morsezeichen beschränkt sich auf folgende Zeichen:
  • Buchstaben des Alphabets:
    A – Z ohne Umlaute
  • Zahlen:
    0 – 9
  • Verkehrszeichen:
    Spruchanfang "ka"; Spruchende "ar" oder "+"; Verkehrsende "sk"
  • Sonstige Zeichen:
    Trennung "="; Fragezeichen "?"; Bruchstrich "/"; Punkt "."; Komma ","
Ein Prüfungsteilnehmer muss seine Fertigkeiten nachweisen, Texte in offener Sprache sowie Gruppen von Buchstaben, Ziffern und Zeichen nach dem internationalen Morsealphabet abzugeben und aufzunehmen. Der Prüfungstext besteht aus simuliertem Amateurfunkbetrieb, darin enthalten sind Rufzeichen, Q-Schlüssel, amateurfunkübliche Abkürzungen, Ziffern, deutscher Klartext und Satzzeichen.

Es können folgende Geschwindigkeits- und Pausenmodi gewählt werden:
  • 5 WpM (Tempo 25) mit Farnsworth-Methode
    Zeichengeschwindigkeit 9 WpM mit verlängerten Pausen
  • 5 WpM (Tempo 25) Standard
    Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1
  • 12 WpM (Tempo 60) Standard
    Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemäß ITU-T Empfehlung F.1
    (WpM = Wörter pro Minute)
Vor der Höraufnahme wird ein Probetext in der gewählten Geschwindigkeit für die Dauer von etwa einer Minute zum Einhören und Einpegeln der Höreinrichtungen der Bewerber gegeben. Spätestens nach dem Probedurchgang muss sich der Prüfungsteilnehmer für eine der Varianten entscheiden.

Die Niederschrift erfolgt auf einem Prüfungsformblatt, welches mit Name, Datum, Prüfungsort und der gewählten Geschwindigkeit zu versehen ist.


8.1 Hören von Morsezeichen

Die Höraufnahme der Morsezeichen erfolgt mit einem Prüfungstext von 3 Minuten Dauer und gleichzeitigem Niederschreiben in gut lesbarer Handschrift.

Nach Ende des Prüfungstextes hat der Prüfungsteilnehmer 3 Minuten Zeit bis zur Abgabe für die Durchsicht und Kontrolle der Lesbarkeit seiner Niederschrift.

Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn nicht mehr als 4 Zeichen falsch oder ausgelassen sind. Für Bewerber, die diesen Prüfungsteil nicht beim ersten Durchgang bestehen, ist ein zweiter Versuch möglich.


8.2 Geben von Morsezeichen

Das Geben von Morsezeichen erfolgt durch die Abgabe eines Prüfungstextes in Morsezeichen unter Verwendung einer Morsetaste, mit der mechanisch oder elektronisch die Morsezeichen per Handabgabe erzeugt werden. Ausgenommen sind Einrichtungen, die das Erzeugen von Morsezeichen ohne aktive Kenntnis des Morsecodes zulassen.

Die Verwendung eigener Tasten ist möglich, wenn diese mit Bananenstecker (4 mm) anschließbar sind.

Zu geben ist ein schriftlich vorgelegter Klartext oder ein amateurfunkbezogener Text in einer Morsegeschwindigkeit von mindestens 5 Wörtern zu je 5 Zeichen pro Minute oder in der Geschwindigkeit, die beim Hören von Morsezeichen gewählt wurde, mit einer Dauer von längstens 3 Minuten.

Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn bei Einhaltung der gewählten Geschwindigkeit nicht mehr als 4 unkorrigierte Fehler festgestellt wurden. Für Bewerber, die diesen Prüfungsteil nicht beim ersten Durchgang bestehen, ist ein zweiter Versuch möglich.


8.3 Prüfungsergebnis Zusatzprüfung Hören und Geben von Morsezeichen

Die freiwillige Zusatzprüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile bestanden sind. Die Entscheidung obliegt dem Prüfungsvorsitzenden. Sollte ein Prüfungsteil nicht bestanden sein, kann die Zusatzprüfung nur vollständig erneut abgelegt werden.

Der Prüfungsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung eine Bescheinigung mit Angabe der gewählten Geschwindigkeit und auf Antrag einen entsprechenden Eintrag in der Rufzeichenzuteilung.

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Hinweise: Es darf somit auch eine elektronische Tasten genutzt werden. Diese sollte jedoch sehr gut beherrscht sein, könnten vor lauter Aufregung doch schnell Punkte "durchrutschen". Mit einer Handtaste ist der Morsecode allgemein kontrollierter zu tasten. Die Wahl der Qual...

Beachte auch ein mögliches Steckerproblem (Prüflingszitat): "Ich hatte meine eigene Junkertaste mit. Die konnte wegen der unpassenden Stecker nicht angeschlossen werden. Ich habe die Taste der BNetzA verwendet. Das war ebenfalls eine Junkertaste." Freundliche Prüfer!


Hinweise zur Farnsworth-Methode (Abstands- bzw. Pausenmethode)

Bei Morsegeschwindigkeiten nach der Farnsworth-Methode werden die Abstände zwischen den einzelnen Morsezeichen entgegen des Normabstandes vergrößert. Die absolute Buchstabenanzahl/ -geschwindigkeit pro Minute (BpM) wird dadurch verringert. Dies entspricht einem langsameren Morsen bei gleichbleibend hoher Einzelzeichengeschwindigkeit. Zum effektiven Erlernen der Morsezeichen sollen die jeweiligen Einzelabstände nach und nach bis zur Normlänge reduziert werden, wodurch der Lerneffekt beschleunigt wird. Auch bleibt bei einer Morseprüfung mit geringer Geschwindigkeit - wie oben - ein gut lesbares Klangbild erhalten.


Die Tempo-60-Prüfung soll weiterhin als Option angeboten werden, weil es einige Länder gibt, die die langsamere 25-BpM-Regelung als Zugang zur Kurzwelle nicht anerkennen und damit keine Gastlizenzen vergeben. [Rundsprüche, März 2001]

Eine 60-Buchstaben-pro-Minute-Prüfung ist klassisch und praxisnah. Sie darf als sportliche Herausforderung für den werdenden Vollblut-Telegrafisten betrachtet werden.


Praktische Hinweise und Tipps für eine anstehende Telegrafieprüfung:

- Am Abend vor der Prüfung unbedingt entspannen - nicht mehr trainieren.
- Stattdessen einen alten Funkertrick anwenden - ein großes Bier trinken! ;-)

- Der Prüfungstext wird mit einem Computer gegeben - Tonhöhe ca. 500 Hz.
- Bei der Prüfung jeden Buchstaben bewusst hören - Es sind nur 3 Minuten!
- Höre genau was gegeben wird - nicht das, was Du gerne hören möchtest!

- Grundsätzliche Form eines Telegrafie-Prüfungstextes (Beispiel):
     vvv <ka> DF6SU de DK5KE = danke fuer den anruf
     lieber om stefan = ur rst 579 qrn = qth nr koeln <sk>

- Bei Nichtverstehen sofort einen "Punkt" schreiben, Korrektur evtl. später.
- Der Prüfungstext birgt Chancen. Fehlendes ist teilweise reproduzierbar.
- Die Abkürzungen sind daher gut zu lernen! Sie sind dann sofort präsent.
- Test am Ende überfliegen, klare Fehler korrigieren und "spät" abgeben.

- Die gewünschte Prüfungslautstärke ist ggf. an den Kopfhörern einstellbar.
- Zum Test mögliche Tonhöhenänderung erfragen! Nette Prüfer boten es an.
- In der Übungsendphase mit verschiedenen Tonhöhen und -qualitäten üben.
- Der häusliche Übungston unterscheidet sich leider meist vom Test-PC-Ton.

- Weiterhin stören oft Prüfungs-Hintergrundgeräusche, wie z.B. Husten, o.ä.
- Daher zusätzliches "Stresshören" mit Musik/Lärm zur Prüfungssicherheit.

- Vor der Gebeprüfung ist die Taste auf beste Einstellung hin zu überprüfen.
- Hierbei ist das kurze Geben von einigen "Problemzeichen" sehr sinnvoll.
- Lockerungsschütteln des Arms und der Hand vermeidet Verkrampfungen.
- Die Gebetexte haben ähnliche Strukturen wie die der Prüfungs-Hörtexte.
- Ruhig auf die Gebe-Textvorlage konzentrieren - nicht sofort wild loslegen.

Und bitte nicht vergessen:
Die Prüfer wollen uns gerne helfen!
Aber Hören und Geben müssen wir leider immer selbst...

Nach erfolgreichem Morsen wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Eine vorhandene Genehmigungungsurkunde wird um den Prüfungseintrag ergänzt.


Morseeintrag


Viel Glück bei der Morseprüfung und dann - Herzlichen Glückwunsch!

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